Re^3: 'Geschäftspolitik' von O2
Nochmal Hallo Romana,
arbeitest Du zufälligerweise für O2? :-)
Nee, ganz sicher nicht ;-) Ich arbeite noch nichtmal in einem ähnlichen Bereich ;-)
Nein, reicht es nicht. Es gilt das Datum des ZUGANGS, nicht,
wann du es abgeschickt hast.
Wo steht das in welchem Paragraphen vom Gesetzgeber
geschrieben?
§130 Abs. 1 BGB
Und das kann gut und gerne auch
der 14. sein. Mit einer Postlaufzeit von 2 Tagen muß man ohne
weiteres rechnen. Und selbst wenn der Brief am 13. schon da
gewesen wäre, wäre es einen Tag zu spät.
Wo seht das?
Ich nehme mal an in den AGB's deines Vertragspartners.
Desweiteren stellt
sich die Frage, was das für ein Einschreiben war. Übergabe?
Oder Einwurf?
Einwurf.
Naja, das ist doch zumindest schonmal gut ;-)
Bei Übergabeeinschreiben gilt es als nicht
zugestellt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert bzw. es
nicht auf dem Postamt abholt.
Tja, wenn das ein Unternehmen machen würde bzw. macht, was
wäre das für ein Zeugnis für die Firma, was für ein
Armutszeugnis?
Das mag durchaus sein. Ich persönlich sehe das nicht anders. Auf der anderen Seite müßte so ein großes Unternehmen dann wohl extra Leute einstellen, die den ganzen Tag nur damit beschäftigt sind Übergabeeinschreiben gegenzuzeichnen... Ob das ein Problem darstellen sollte sei jetzt auch mal dahingestellt.
Was die nicht eingehaltene Kündigungsfrist nicht im mindesten
berührt...
Und was ist mit der für mich verlustigen Zeit für die ich den
Vertrag von ein, zwei Wochen schon zu zahlen hatte, ohne ein
Handy nutzen zu können?
Wenn du es ersteigert hast ist dein Vertragspartner bezüglich des Telefons der Händler, der dir das Gerät verkauft hat und nicht der Netzanbieter. Es ist ja nicht das Versäumnis des Netzanbieters, daß der Händler mit seiner Lieferung im Verzug ist. Der Netzanbieter hat dir die Leistung ZUR VERFÜGUNG gestellt. Wenn du sie wegen dem Händler nicht nutzen kannst, dann müßtest du dich an dem gütlich halten.
Was widerum O2 berechtigt zu sperren und Gebühren dafür zu
verlangen, wenn es in den AGB's steht.
Ja, doch soweit ich weiß, ab der dritten offenen Rechnung wird
gesperrt. Bei mir waren eineinhalb Rechnungen offen, sprich
eine komplette Rechnung und die Abschlußrechnung, die dann ja
auch beglichen wurden. Und der überwiesene Betrag wurde zwei
Tage vor der Sperrung gebucht.
Wann gesperrt wird steht auch in den AGB's. Von einem Kollegen habe ich gehört, daß sein D2 Handy schon bei Nichtzahlung der ersten Rechnung gesperrt wurde...
Nun, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingetroffen ist,
dann brauchen sie die Kündigung auch nicht zu bestätigen, weil
sie eben zu spät kam.
"Nach dem Spiel ist vor dem Spiel." Also, eine Reaktion hätte
schon kommen können, wenn man einen Hauch kundenorientiert
denken mag / kann.
Sicher, auch hier gebe ich dir Recht. Aber das steht auf einem anderen Blatt...
Und es ist natürlich auch kundenfreundlich Anforderungen nach
einer Kündigungsbestätigung unbeantwortet zu lassen? Und es
ist auch kundenfreundlich im Gespräch immer wieder von einer
Kündigung abzulenken? Und es ist auch kundenfreundlich, eine
Kündigung zu ignorieren, denn für kommendes Jahr, da wird dann
wieder nicht gekündigt, weil die Kündigung ja für das
vorangegangene Jahr galt und zwischenzeitlich wohl was
geändert hat, kündigt die Kundin nicht erneut? Dieses Denken
ist ausschließlich unternehmensorientiert und da ist NULL
kundenorientiertes Denken und Handeln dabei.
Ich habe nichts davon gesagt, daß das, was O2 da so treibt/getrieben hat, kundenfreundlich ist. Aber zumindest teilweise rechtens.
Höchstens für nächstes Jahr, aber damit
haben die dann ja auch noch ein knappes Jahr Zeit...
Ach, und Du meinst ernsthaft, dass bei so einer
Geschäftspolitik, ich dann für nächstes Jahr eine
Kündigungsbestätigung bekäme? Das denke ich NICHT.
Keine Ahnung, ob und was sie tun werden. Wie gesagt, ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen und ich habe anstandslos eine Bestätigung bekommen.
Nun, wenn du denen 40€ schuldest, dann ist es aus deren Sicht
sogar sinnvoll zu sperren, um deinen "Schuldenberg" nicht noch
mehr wachsen zu sehen und um eigenen finanziellen Schaden
durch dein Nichtzahlen abzuwenden. Und da du ja, wie du
schreibst, des öfteren mal "Zahlungsschwierigkeiten" hast,
dann ist es sogar noch klarer!
Liest Du das was Du lesen möchtest oder das was ich
geschrieben habe?! Wo schrieb ich etwas von
Zahlungsschwierigkeiten? Oder wie definierst Du diese? Von dem
offenen Betrag sprach O2, weil sie die Kündigung ignorierten.
Und in diesem Betrag war nicht nur die eine offene Rechnung
bzw. Abschlußrechnung enthalten, sondern auch die Sperre bzw.
auch schon der nächste oder gar die nächsten beiden Monate
(Februar / März und März / April), die ich nicht mehr meinte
bei O2 sein zu müssen, da ich ja gekündigt hatte.
Du schriebst
Aus mehreren Gründen war ich mit meinen Zahlungen ein, zwei Rechnungen in den letzten paar Monaten hinterher, obwohl ich eh nur zumeist die Grundgebühr zu entrichten habe.
Du schreibst nur, daß du in den letzten paar Monaten mit den Rechnungen hinterher warst. Warum auch immer. Zahlungsschwierigkeiten müssen ja nicht immer finanzieller Natur sein. Sie können meinetwegen auch organisatorischer Natur sein. WARUM du nicht gezahlt hast interessiert letztlich wenig bis gar nicht. Und wenn es in den letzten Monaten schon ein paar Mal vorkam ist es - zumindest für diesen Zeitraum - regelmäßig. Und die Kündigung ignorierten sie mit Recht. Ob dir das gefällt oder nicht.
Wie, das konnte nicht sein, wenn du dann schreibst, daß mind.
noch die Abschlussrechnung offen gewesen wäre?
Hatte ich doch geschrieben. Nachdem ich keine Abschlußrechnung
von O2 trotz zweimaliger Bitte erhalten hatte, habe ich
einfach den Betrag (Grundgebühr durch Anzahl Tage) selbst
errechnet und überwiesen, was ich noch in einer E-Mail an O2
kommentierte. Doch auch diese blieb unbeantwortet. Dann hatte
ich auch einen Monat meine Ruhe, bis sie nun erneut mit einer
Rechnung daher kamen, sprich nun die zwei Monate seit meiner
Kündigung plus Kosten für Telefonsperre.
Ist doch richtig. Die Kündigung ist ungültig und damit steht denen das Geld für die Grundgebühr zu. Und auch das für die Sperre, weil du die ja durch nicht/zu spät zahlen selbst verursacht hast.
Naja, O2 interessiert sich reichlich wenig für deine
persönlichen Belange. Mit Recht. Dich würde es doch auch nicht
interessieren, wenn du dein Netz nicht nutzen könntest, weil
sich der Techniker unpäßlich fühlt, der irgendwas kaputtes
reparieren soll. Sie stellen dir eine Leistung zur Verfügung
und du hast die PFLICHT dafür zu zahlen. So ist der Vertrag.
Natürlich ist für eine Leistung auch eine Gegenleistung zu
erbringen. Jeder hat Verständnis für Leute die nicht zahlen.
Doch ab und an gibt es einfach auch Schwierigkeiten. Manche
kennen das. Vielleicht hast Du ja provokativ gesagt nie
Probleme, gleich welcher Art. Schön für Dich.
Och du, ich hatte auch schon meine Probleme mit Mobilfunkanbietern. Mit O2 jetzt nicht gerade, aber an sich durchaus schon. Du sagst, daß es ab und an einfach mal Schwierigkeiten gibt. Gut. Sehe ich auch so. Aber wie würdest du im umgekehrten Fall reagieren, wenn O2 aufgrund von "Schwierigkeiten" mal so einfach einen Monat keine Leistung zur Verfügung stellt, dir das Geld aber trotzdem abknöpft? Ich weiß selbst, daß es nicht immer glatt geht im Leben, aber mit den Konsequenzen dieser Schwierigkeiten muß man leider leben. Und es anderen zum Vorwurf zu machen geht mal gar nicht.
Doch darum geht es gar nicht. Ich sagte dieser Mitarbeiterin
Freitag Abend dass ich die Angelegenheit die Tage regeln würde
und dann ruft am Samstag schon wieder eine Mitarbeiterin von
O2 an sowie eine Weile lang tagtäglich. Das führte bei mir nur
dazu, dass das Begleichen der offenen Rechnung noch länger
gedauert hatte als es sonst gedauert hätte, da mich dieser
Telefonterror stinkig machte und ich entsprechend trotzig
reagierte. Hätten sie mich in Ruhe gelassen, hätte ich am
Wochenende wohl die Rechnungen fertig sortiert gehabt, die
Kontoauszüge verglichen und wohl noch am Wochenende oder
spätestens am Anfang der darauffolgenden Woche den offenen
Betrag überwiesen. So dauerte es dann eben zwei, drei Wochen.
Doch gleich wie ich hier reagierte, andere mögen das anders
tun, ich finde diesen Telefonterror inakzeptabel. Der führt
bei mir nur zu dem Gegenteiligen von dem was beabsichtigt
damit wird.
Du glaubst gar nicht, wie oft Kundenbetreuer von Firmen/Banken/sonstwas die noch Geld bekommen hören, daß es ja gleich erledigt wird - ohne auch nur den geringsten Zahlungswillen. Ich sage damit nicht, daß DU nicht zahlen wolltest. Deine Trotzreaktion mutet mir aber schon so an. Ob du nun rumtrotzt oder nicht interessiert die nicht. Die kriegen Geld von dir! Und du bist in der ZahlPFLICHT! Daß der "Telefonterror", wie du es nennst, nicht okay ist steht außer Frage. Der entbindet dich aber auch bloß nicht von der Pflicht zu zahlen.
Auch zu Recht. Wie sollen sie im Zweifelsfall sonst an ihr
Geld kommen?:
Welchen Zweifelsfall? Ich sagte, ich würde die letzte Rechnung
noch bezahlen und das tat ich dann ja auch.
In dem Zweifelsfall, daß du dich komplett weigerst zu zahlen und dich in Ausreden flüchtest. Soll ja vorkommen. Und es ist ja nicht nur die "letzte Rechnung". Sie wäre es, wenn deine Kündigung pünktlich gewesen wäre, ist es aber nicht.
Sag' mal, liest Du was Du lesen möchtest oder was ich
schreibe? Ich sagte, ich hätte ihr gesagt, die Angelegenheit
in den nächsten Tagen zu regeln. Ich wußte nicht genau was
noch offen war, mußte es selbst erst checken. Und ich war von
einem Wust von Papierbergen aufgrund der Steuererklärung
umgeben und fand da grad nix. Gut, andere mögen da anders bzw.
besser organisiert sein, doch ich war es da halt gerade nebst
Grippe nicht. Basta. Das ist ein Fehler von mir und ich kann
nicht von Verständnis für menschliche Schwächen erwarten.
Dennoch finde ich deren Vorgehensweise in puncto Telefonterror
und Kündigungen gänzlich zu ignorieren und gar nicht drauf
einzugehen nicht in Ordnung.
Wie gesagt, das sagen viele. Ich will dir nichts unterstellen, aber versetz dich doch mal in deren Lage. Die kriegen jeden Tag hundertfach zu hören, daß man ja zahlen würde "aber"... Und auch darin, daß der Telefonterror nicht okay ist gebe ich dir Recht. Allerdings habe ich halt damit NULL Erfahrung.
Da die Kündigung nicht gültig, da nicht fristgemäß war - auch
mit Recht.:
Die Sperrung ist keinesfalls rechtens, da nur eine bzw. zwei
Rechnungen offen waren. Und ich hatte zwei Tage vor der
Sperrung den Betrag auf'm Konto gebucht.
Wie das mit der Sperrung bei O2 läuft weiß ich nicht. Und auch 2 Tage Banklaufzeit ist völlig normal. Das ist auch wieder so eine kurz vor knapp Geschichte. Durch deine wie du selbst sagtest "1-2 Rechnungen innerhalb der letzten paar Monate hinterher" kann es durchaus sein, daß O2 sich sagt, daß da mit weiteren Zahlungsschwierigkeiten zu rechnen ist und vorsichtshalber sperrt. Aber ob, wie und warum weiß ich wie gesagt nicht.
Und wo steht bitte dass das Empfangsdatum eines Einschreiben
zählt und nicht das Absendedatum?
§130 Abs. 1 BGB
Nun, deine Sicht ist leider falsch...
Okay, wie ist das vom Gesetzgeber geregelt? Paragraph? Hast Du
eine Seite parat zum Nachlesen?
http://www.dejure.org da kannst du entsprechenden Paragraphen bezüglich des Zugangs selbst nachlesen. Und die Frist mit der gekündigt werden muß ist Bestandteil der AGB, die mußt du dir bei O2 selbst raussuchen.
Wie gesagt, wenn es ein Übergabeeinschreiben war, dann ist es
nicht zwangsläufig zugegangen.
Doch schon allein wie Du nun schreibst, wenn ein Unternehmen
alle Möglichkeiten nutzt, nur um eine Kündigung nicht annehmen
zu müssen, das ist doch mies.
Ist es. Keine Frage. Aber der Zugang ist DEIN Problem... So ist es nunmal leider. Ob ich das gut finde oder nicht habe ich nicht gesagt...
Nun, ich würde erstmal alle offenen Rechnungen begleichen
Ich habe die offene Rechnung bis zur Kündigung hin wie
geschreiben beglichen. Aber verstehe ruhig das was Du
verstehen magst. :-)
Leider sind auch die Grundgebührrechnungen über die Zeit danach rechtens, wie gesagt, die Kündigung wieder...
und
dann wohl oder übel noch ein Jahr die Grundgebühren zahlen, um
die Kosten nicht unnötig noch weiter in die Höhe zu treiben
und einen Schufaeintrag zu riskieren.
Tja, die Frage ist nun, welches Datum wirklich zählt.
§130 Abs. 1 BGB
Dann rechtzeitig für
nächstes Jahr kündigen und es per EINWURFEINSCHREIBEN
versenden.
Getan.
Gut :-)
Dies würde ich dann wahrscheinlich auch "unter
Zeugen" tun. Dann ist es auch mal herzlich egal, ob sie dir
die Kündigung bestätigen oder nicht.
Sonst noch was. Mit welcher List und Tücke arbeiten denn hier
bitte Firmen um Kündigungen nicht akzeptieren zu müssen? Ein
Briefträger sagte mir, dass er das von O2 und anderen
Telefongesellschaften kennen würde, dass viele Leute sich
beschweren würden über angeblich nicht eingegangene
Kündigungsschreiben, dass man da am besten per Einschreiben
mit Rückschein kündigen sollte. Ist es nicht komisch, dass man
per Einschreiben kündigen muss, weil ein normaler Brief hier
"verloren" geht? Und dass es dann auch noch von der Art des
Einschreibens abhängt? Vor wenigen Jahren war es dann noch so,
dass auch ein Einschreiben nicht allein reichte, dass es mit
Rückschein sein mußte... Ich find es schäbig, wenn eine Firma
jede nur erdenkliche Möglichkeit nutzt, nur um nicht eine
Kündigung vornehmen zu müssen.
Ich kann doch nichts für deren Moral! Ich sage nur, wie ICH es machen würde und da die Firmen leider nunmal so sind, würde ICH es nunmal so machen. Völlig wertfrei, ob ich das mag oder nicht.
Und jetzt mal meine ganz persönliche, ureigene Meinung dazu:
Du zahlst nicht, zumindest nicht pünktlich, deine Rechnung.
Auch wenn es Dich nichts angeht und wenn ich mich auch hier
nicht erklären muß, bis Oktober war's regelmäßig. Ansich mache
ich sowas auch mit Einzugsermächtigung. Doch da ich die Bank
von vor ein paar Monaten wechselte und eh nur noch ein paar
Monate hin waren... aber egal.
Aber das interessiert DIE doch nicht. Du mußt pünktlich zahlen, das ist deine Pflicht, Warum, wieso, weshalb dir das nicht möglich ist, ist unwichtig. Zumindest rechtlich! Ob ICH dafür Verständnis habe ist doch mal völlig unwichtig.
Warum ist egal. Deine Kündigung war definitiv zu spät, der
Zugang hätte spätestens an dem 12. erfolgen müssen. Ein
Unrechtsbewußtsein deinerseits ist nicht zu erkennen.
Once more: wo steht bitte geschrieben, welches Datum
entscheidend ist? Erst dann werde ich mich im Unrecht fühlen.
Once more: §130 Abs. 1 BGB :-D
Klar,
daß O2 da auch angepisst ist. Die haben ja nicht nur dich als
regelmäßigen Nichtzahler, sondern noch tausende anderer
Kunden, die nicht für die erhaltene Leistung zahlen wollen.
Und mich pissen Deine Unterstellunen an: 1. REGELMÄSSIGE
Nichtzahler und 2. die nicht für ihre Leistungen zahlen
WOLLEN. Ich finde Dich hier unverschämt. Wie gut kennst Du
mich bitte um das behaupten zu können, dass ich regelmäßig
nich zahle und auch nicht zahlen will? Sei bitte vorsichtig
mit solchen Aussagen.
1. Schreibst du, daß es die letzten paar Monate schon ein paar Mal vorgekommen ist und jetzt - für die!!! - wieder. Das fällt unter regelmäßig.
2. Deine Kündigung ist ungültig. Also hast du einen Vertrag. Und für den mußt du zahlen, aber willst scheinbar nicht, sonst hättest du schon. Besides: Ich sage, daß die andere Kunden haben, die für die Leistung nicht zahlen wollen. Und dann noch welche, die nicht können. Und dann welche, die können und wollen, es aber nicht gebacken kriegen.
Wenn man einen Vertrag hat, dann muß man sich nunmal an die
Bedingungen dieses Vertrags halten und dazu gehören auch
pünktliche Zahlungen und rechtzeitige Kündigungen. Dafür, daß
dir beides nicht möglich ist, kann O2 nichts. Ich selbst hatte
auch einen O2 Vertrag und diesen im MÄRZ für Oktober gekündigt
und keine Probleme mit der Bestätigung und ähnlichem gehabt.
Es war halt rechtzeitig. Der Vertrag lief dann auch ganz
automatisch aus. Naja gut... Ich habe dann für November noch
eine Rechnung bekommen. Über 0,00€... ;-)
Ich habe bewußt später kündigen wollen, wenn es dann auch
knapper wurde als geplant. Denn bei der letzten
Telefongesellschaft bei der ich war, bekam ich dann mindestens
vier Anrufe und Schreiben, ob ich denn nicht doch Kundin
bleiben wolle. Und da ich nicht nochmal mit solchen
bleib-doch-bitte-Kunde-Anrufen belästigt werden wollte, wollte
ich dann eben kurz vor Schluß kündigen.
Dafür kann jetzt O2 aber auch nicht wirklich was...
Es ist ja schön, wenn es für Dich so glatt läuft. Doch es gibt
Menschen die nun mal andere Erfahrungen machen. Oder meinst
Du, dass die Erfahrungen mit Telefongesellschaften generell,
sei es T-Com, Arcor, Alice, QSC und wie sie alle heißen mögen,
nur an den Kunden liegt?
Wie gesagt, ich hatte auch schon Schwierigkeiten mit Mobilfunkanbietern, so ist es nicht. Und sicher liegt es nicht nur am Kunden! In deinem Fall aber leider schon.
Gut, es gilt also zu klären welches Datum zählt. Und solltest
Du richtig liegen, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen
müssen. Wobei ich dann ja immer noch in den niedrigsten
Grundtarif wechseln kann. Dennoch bleibt es für mich
indiskutabel, wie O2 auf Kündigungen reagiert bzw. nicht
reagiert.
Jupp...
Und noch ein üblicher Hinweis: IANAL!
Soll heißen?
IANAL = I am not a lawyer = Ich bin kein Anwalt. Sprich, das was ich dir hier mitteile entspricht nur meinem nicht studierten Wissen, meinen Erfahrungen etc.
Und nochmal persönlich: Ich bewerte dich nicht. Weder positiv noch negativ. Daß die Geschichte blöd gelaufen ist, tut mir leid. Es war aber dein Fehler und auch deren Verhalten beruht meiner Meinung nach auf diversen Kleinigkeiten, die nicht so toll gelaufen sind. Darum klingt das ganze vielleicht ZU sehr danach, daß ich mich auf deren Seite schlage. Tue ich aber nicht. Ich kenne dich nicht und bei O2 kenne ich auch keinen persönlich. Also kann es mir herzlich wurscht sein. Ich muß aber auch nicht antworten um dir zu zeigen, daß du im Unrecht bist und könnte mir anschauen, wie sich die Beträge durch Inkasso, Anwalt blablabla mehren. Und dann hier die Frage kommt "Ich wurde von meinem Mobilfunkanbieter auf Zahlung verklagt und die haben gewonnen. Muß ich jetzt echt Anwalts- und Gerichtskosten tragen?". ICH kann doch für die Situation nichts. ICH versuche nur zu helfen und evtl. ein bißchen Verständnis für die Gegenseite beizubringen.
Viele Grüße
ausnahmefall