Rufnummerportierung wenn Anbieter gleich bleibt

Von: , Frage gestellt am Do, 4. Sep 2008

Hallo Leute,

ich hab mal eine Frage zur Rufnummer-Mitnahme.

Ich habe einen Mobilfunk-Vertrag mit mobilcom, der im Oktober ausläuft (wurde rechtzeitig gekündigt). Nun möchte ich einen neuen Vertrag abschließen und meine Rufnummer behalten. Das Problem ist aber, dass der neue Vertrag auch wieder bei mobilcom wäre, jedoch über einen "Vermittler" abgeschlossen wird. (Ich bekomme dort eine Erstattung der GG usw., daher kann ich den Vertrag nicht direkt über mobilcom abschließen).

Muss / kann ich die Rufnummer überhaupt portieren? Macht es einen Unterschied, ob ich mit dem neuen Vertrag vom T-mobil Netz ins Vodafone-Netz wechsle oder im T-mobil Netz bleibe?

Danke für alle Antworten im Voraus.

Grüße
Kira

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Rufnummerportierung wenn Anbieter gleich bleib

    ich hab mal eine Frage zur Rufnummer-Mitnahme.

    Ich habe einen Mobilfunk-Vertrag mit mobilcom, der im Oktober
    ausläuft (wurde rechtzeitig gekündigt). Nun möchte ich einen
    neuen Vertrag abschließen und meine Rufnummer behalten. Das
    Problem ist aber, dass der neue Vertrag auch wieder bei
    mobilcom wäre, jedoch über einen "Vermittler" abgeschlossen
    wird. (Ich bekomme dort eine Erstattung der GG usw., daher
    kann ich den Vertrag nicht direkt über mobilcom abschließen).
    Hallo Kira,

    nach dem deutschem Telekommunikationsgesetz §46 hast Du ein Recht auf Deine Rufnummer und kannst sie in Deutschland überall mit hinnehmen(portieren).
    Wenn Du bei mobilcom bleibst, dann brauchst Du denn gekündigten Vertrag einfach nur verlängern und evtl. nur den Tarifwechseln. Da sollten überhaupt keine Kosten anfallen. Daher ist der Erlass der GG völlig überflüssig. Das einzige was den Vermittler retten kann ist, dass das usw mächtig ausfällt. Falls Du aber in ein anderes Netz wechseln möchtest mit Deiner Rufnummer, auch wenn Du bei mobilcom bleibst, dann werden sehr wahrscheinlich Portierungskosten anfallen, meistens so um 25€.

    Gruß
    Oliver

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Rufnummerportierung wenn Anbieter gleich ble

      Hallo Oliver,

      danke für Deine Antwort. Wenn ich den gekündigten Vertrag einfach bei mobilcom verlängere, erstattet mir der Vermittler nicht die Grundgebühr - und das wären 359 Euro. Direkt bei mobilcom verlängern kommt also nicht in Frage...

      Grüße
      Kira Hallo Kira,

      nach dem deutschem Telekommunikationsgesetz §46 hast Du ein
      Recht auf Deine Rufnummer und kannst sie in Deutschland
      überall mit hinnehmen(portieren).
      Wenn Du bei mobilcom bleibst, dann brauchst Du denn
      gekündigten Vertrag einfach nur verlängern und evtl. nur den
      Tarifwechseln. Da sollten überhaupt keine Kosten anfallen.
      Daher ist der Erlass der GG völlig überflüssig. Das einzige
      was den Vermittler retten kann ist, dass das usw mächtig
      ausfällt. Falls Du aber in ein anderes Netz wechseln möchtest
      mit Deiner Rufnummer, auch wenn Du bei mobilcom bleibst, dann
      werden sehr wahrscheinlich Portierungskosten anfallen,
      meistens so um 25€.

      Gruß
      Oliver

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Rufnummerportierung wenn Anbieter gleich ble

        Hallo Kira,
        dann ist das wohl einer dieser Plus Verträge. Das solltest Du Dir auf jeden Fall schriftlich geben lassen, mit der Grundgebühr. Die haben im Moment eine 6 monatige Grundgebührbefreiungbefreiung, nicht das danach die GG berechnet wird. Falls es dieser Plus Vertrag ist bedenke, dass die incl. Minuten nur im gewählten Netz gelten und 39cent bei dieser Taktung sehr sehr teuer sind.

        Viel Glück
        Oliver

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