Antwort von
nach 2 Stunden
hilfreich
Re: Handy gestohlen...Grundgebühr??
es ist ganz einfach:
der kauf des handys und der abschluß eines mobilfunkvertrages stellen zwei unterschiedliche tatsachen dar. und deswegen hat das eine mit dem anderen in der hinsicht nichts zu tun. deutlich wird dies an dem beispiel einer sonderkündigung wie jetzt z.b. bei e-plus: die kunden, die von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben, mussten ihr handy ja auch nicht zurück geben! also hast du, böse gesagt, halt pech gehabt! wende dich aber trotzdem an deinen provider, denn auf kulanzbasis kann es schon sein, daß man dir ein neues handy anbietet (evtl. mit vertragsverlängerung o.ä.). dies hängt auch davon ab, ob man ein zahlungskräftiger kunde ist, wie lange man den vertrag schon hat etc.
also, erkundigen kostet nichts! du mußt ihnen halt klarmachen, daß wenn du kein neues handy bekommst, außer der grundgebühr auch für sie keine weiteren einnahmen anfallen!
viel erfolg!