Antwort von
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Re: Kündigungsrecht bei Mobilfunk
hi renè,
wie dir ja schon mitgeteilt wurde, es besteht kein recht auf vorzeitige kündigung. wenn du, wie alex beschrieben hat, bei einem der anbieter direkt bist -also nicht victor vox, debitel, talkline, etc. hast du immerhin noch chancen auf kulanz. bei e plus service (ich weiß ich weiß -schon wieder- aber die kenn ich nun mal am besten) kannst du in der regel außerordentlich kündigen, wenn an deinem wohnort kein empfang ist.
von der variante einfach nicht zu telefonieren und so weiter rate ich dir UNBEDINGT ab! so ein schwachsinn! ich bitte denjenigen um verzeihung, aber so ein bockmist. wenn du zwei monate nicht telefonierst interessiert das deinen anbieter ja überhaupt nicht (es sei denn deine rechnung liegen ab 200,- aufwärts), aber selbst dann wird dich kein anbieter aus dem vertrag entlassen oder rausschmeißen?? als wenn die freiwillig auf die grundgebühr verzichten um wenigstens ihre laufenden kosten zu decken.
aber am besten ist der hinweis die lastschriften einfach zurückzugeben! das sind dann die leute, die cool und lässig in den nächsten handyshop gehen, ein ultrageiles handy beantragen und der verkäufer dir dann ebenso cool empfiehlt seinen laden zu verlassen, da du mit einem SCHUFA eintrag nirgends einen vertrag abschließen kannst. was dir dann übrigens in den nächsten jahren öfters passieren wird, z.b. bei quelle, otto, etc.
so viel zu dem hinweis!
versuch doch mal, was alex beschrieben hat, evtl klappt es ja.
nur so
danny