Unbillige Forderung des Sozialamts?

Von: , Frage gestellt am So, 5. Mai 2002

Hi Allwissende!

In einem Anfrageschreiben des Sozialamts vom 30.04.02, abgestempelt am 02.05., zugegangen am 04.05., erfolgte im Zusammenhang mit einem Antrag vom 01.03. auf Hilfe zum Lebensunterhalt unter Punkt 15 der -meines Erachtens völlig berechtigte- Hinweis, dass der Antragsteller gehalten ist, durch eigene Arbeit zu seinem Auskommen beizutragen:

"...haben Sie sich um freie und zu besetzende Arbeitsstellen zu bemühen und diese Bemühungen nachzuweisen. Daher fordern wir Sie auf monatlich mind. 10 Bewerbungsnachweise zu erbringen. Legen Sie die ersten 10 Bewerbungsnachweise, bis spätestens 13.05.02 hier vor. ..."

In den für diese Anforderung als Referenz genannten §§ 11 und 18 BSHG wird mit keinem Wort eine Bezifferung der Anzahl nach von für die Gewährung von Hilfe erwähnt. Sofern ich in geeigneten Quellen recherchiert habe, konnte ich überhaupt keine Hinweise zu einem entsprechenden Nachweis-Procedere finden. Ich gehe deshalb von einem Ermessensentscheid der Sachbearbeitung, allenfalls von einer Durchführungsvorschrift aus.

a) Falls dies zutrifft, gehe ich dann davon aus, dass eine derartige Auflage erst mit Bekanntwerden wirksam werden kann. Im Vorfeld wurde zwar die Grundanforderung (eigene Suche nach einer Arbeitsstelle) angesprochen, jedoch nie ein Prozedere oder gar eine bezifferte Bewerbungsquote genannt.

b) Trifft a) zu, steht für 10 Vorgänge der Suche nach offenen Stellen, Terminvereinbarung, Vorstellung und Dokumentation des Vorstellungsergebnisses nur der Zeitraum vom 06.05 bis zum 13.05. zur Verfügung. Dies heisst, dass ab übermorgen an 5 Werktagen je zwei solche Vorgänge stattfinden und abgeschlossen werden müssen.

c) Das ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ohne weiteres als nicht durchführbar erkennbar.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar sittenwidrig.

Bescheidende Stelle ist das Sozialhilfereferat des Landratsamts München. Dies droht im Falle der Nichterfüllung an:
"Falls Sie vorgenannter Aufforderung nicht bzw. nicht ausreichend nachkommen, werden wir ab 01.06.2002 Ihren Regelsatz gem § 25 Abs. 1 BSHG um 25 % kürzen."

Das Verhältnis zum Amt verlief bis jetzt ungestört, die Sachbearbeitung wechselte nicht, ein Grund für eine restriktive Behandlung wurde nicht gegeben.

Ich bitte die Forumsgemeinde um Ratschläge und dienliche Quellen zum Thema für eine Stellungnahme an das Referat.

Es wollen sich bitte nur kompetente Teilnehmer zum Sachvortrag rückäussern.

Es grüsst alle Sozialhilfeempfänger und Kundigen
mit Dank im Voraus

scope

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 4 hilfreich
    Re: Unbillige Forderung des Sozialamts?

    Hallo,

    wiseend, dass Du mich sicherlich nicht für einen "kompetenten Teilnehmer" hältst, möchte ich lediglich diesen einen Punkt kommentieren: c) Das ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ohne weiteres
    als nicht durchführbar erkennbar.
    10 Bewerbungen pro Monat ist eine Mindestforderung. Das ist mehr als leicht erfüllbar, v.a. bei dem Jobangebot in München.
    Ich beschäftige mich beruflich u.a. mit Personalwesen und traue mich durchaus zu behaupten, dass man pro Monat 25 Bewerbungen verschicken kann, ohne sich grossartig anstrengen zu müssen.
    So steigt natürlich die Gefahr, wirklich einen Job zu finden...

    Da jetzt sicherlich gebetsmühlenartig das Kostenargument angeführt werden wird, hierzu auch noch ein kurzes Statement: Bewerbungskosten beschränken sich im wesentlichen auf Kopierkosten und Kosten für die Plastikmappe. Jeder Sozialhilfeempfänger, davon gehe ich aus, verfügt über einen PC bzw. kennt jemanden, der einen hat. Daher fallen die Kosten für Photos nur einmal an, denn man kann ein Photo dann scannen und ein Deckblatt für die Bewerbung billigst reproduzieren.
    Kosten für einen Monat also:

    10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
    10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3 Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
    Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.

    Gesamtkosten also: EUR 50 pro Monat.
    Ich empfehle also, einfach mit dem Rauchen aufzuhören, dann sind die Bewerbungen schon dreimal bezahlt...;-) Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
    sittenwidrig.
    "Sittenwidrig" ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der Tasche zu liegen.

    Viele Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Unbillige Forderung des Sozialamts?

      Hi, 10 Bewerbungen pro Monat ist eine Mindestforderung. Das ist
      mehr als leicht erfüllbar, v.a. bei dem Jobangebot in München.
      Ich beschäftige mich beruflich u.a. mit Personalwesen und
      traue mich durchaus zu behaupten, dass man pro Monat 25
      Bewerbungen verschicken kann, ohne sich grossartig anstrengen
      zu müssen.
      Du sprichst hier von München, aber was macht man, wenn man in einem Kaff wohnt, wo die nächst größere Stadt 50 km entfernt ist?
      In kleineren Städt findet man meistens nur Handwerksbetriebe und Läden.

      Wenn man da einen Büroberuf gelernt hat, ist man am Ar... So steigt natürlich die Gefahr, wirklich einen Job zu
      finden...
      Diese Bemerkung hättest Du Dir sparen können. 10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
      10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3
      Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
      Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.
      Und Du sagst, Du arbeitest im Personalwesen. Meinst Du wirklich, zum Bewerben nimmt man solche Plastikmappen, wie man sie früher in der Schule hatte?

      Zur Bewerbung sollte es schon etwas stabileres sein, wo man sicher sein kann, daß die Unterlagen 1. geordnet und 2. geschützt sind.

      Einfache Bewerbungsmappen kosten da locker 5 EUR (zzgl. stabile Versandtasche).


      MfG
      Michael

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Unbillige Forderung des Sozialamts?

        In kleineren Städt findet man meistens nur Handwerksbetriebe
        und Läden.

        Wenn man da einen Büroberuf gelernt hat, ist man am Ar...
        Hi,

        als Sozialhilfeempfänger ist man verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen und kann sich nicht darauf berufen, was man gelernt hat.

        Gruß
        Nelly

        • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
          Re^4: Unbillige Forderung des Sozialamts?

          Hallo Nelly,
          als Sozialhilfeempfänger ist man verpflichtet, jede
          Arbeit anzunehmen und kann sich nicht darauf berufen, was man
          gelernt hat.
          dem stimme ich voll und ganz zu.

          Bloß hast Du Dich schon mal auf Jobs beworben und hast dann zu hören bekommen (im persönlichen Gespräch), daß Du überqualifiziert bist? Die Stelle nur als Warteposition nimmst und weitersuchst? Diese Erfahrung habe ich mehrfach gemacht.

          Hast Du Dich in einem berufsfremden Job (ich meine keine 325 EUR-Jobs) beworben? Zu 90% kannst Du Dir die Mühe und Kosten für die Bewerbung sparen und darauf hoffen, daß die Unterlagen wieder zu Dir zurückkommen.

          Zwischen dem was unsere Politiker an Gesetzen, Verordnungen etc. ausbrüten und dem was man Realität nennt, ist teilweise ein himmelgroßer Unterschied.

          Klar simpel ist die Sache mit 10 Bewerbungen schon. Was spricht dagegen eine Kurzbewerbung an die Firmen zu schreiben, egal was für ein Job. Aber ist das Sinn und Zweck dieser Gesetze?

          Einen schönen Gruß,

          Michael

          • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Unbillige Forderung des Sozialamts?

            Bloß hast Du Dich schon mal auf Jobs beworben und hast dann zu
            hören bekommen (im persönlichen Gespräch), daß Du
            überqualifiziert bist? Die Stelle nur als Warteposition nimmst
            und weitersuchst? Hast Du Dich in einem berufsfremden Job (ich meine keine 325 EUR-Jobs) beworben?
            Nein Klar simpel ist die Sache mit 10 Bewerbungen schon. Was
            spricht dagegen eine Kurzbewerbung an die Firmen zu schreiben,
            egal was für ein Job. Aber ist das Sinn und Zweck dieser
            Gesetze?
            Ob dieses Gesetz sinnvoll ist, mag dahingestellt bleiben. Der Sachbearbeiter jedoch muss sich an seine Vorschriften halten, auch wenn sie vielleicht nicht sinnvoll sind. Sonst ist er nämlich derjenige, der einen "auf den Deckel" bekommt, wenn er immer weiter zahlt, obwohl der Hilfeempfänger keine Bewerbungsnachweise vorlegt. Wenn man etwas gegen dieses Gesetz unternehmen will, muss man an anderer Stelle ansetzen.

            Gruß
            Nelly

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        offtopic (Bewerbungsunterlagen)

        Hallo Michael, Und Du sagst, Du arbeitest im Personalwesen. Meinst Du
        wirklich, zum Bewerben nimmt man solche Plastikmappen, wie man
        sie früher in der Schule hatte?
        Zur Bewerbung sollte es schon etwas stabileres sein, wo man
        sicher sein kann, daß die Unterlagen 1. geordnet und 2.
        geschützt sind.
        Einfache Bewerbungsmappen kosten da locker 5 EUR (zzgl.
        stabile Versandtasche).
        es gibt sogenannte Bewerbungsmappen von irgendeinem namhaften Bürobedarfshersteller. Die Dinger sind praktisch Schnellhefter, aber ohne Hefter, sondern mit Klemmvorrichtung. Kosteten seinerzeit exakt DM 3,10, sind also von den genannten €1,50 nicht so weit entfernt.

        Von knapp 30 Bewerbungen kamen seinerzeit nur 9 direkt zurück. In allen anderen Fällen gab es zumindest Gespräche oder andere Dinge. Ich schließe daraus, daß diese Bwerbungsmappen kein Problem sind.

        Gruß
        Christian

    • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Unbillige Forderung des Sozialamts?

      Hallo,

      es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind wenig. Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden Notlage zu helfen und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht das BSHG aus. Da jetzt sicherlich gebetsmühlenartig das Kostenargument
      angeführt werden wird, hierzu auch noch ein kurzes Statement:
      Bewerbungskosten beschränken sich im wesentlichen auf
      Kopierkosten und Kosten für die Plastikmappe. Jeder
      Sozialhilfeempfänger, davon gehe ich aus, verfügt über einen
      PC bzw. kennt jemanden, der einen hat. Daher fallen die Kosten
      für Photos nur einmal an, denn man kann ein Photo dann scannen
      und ein Deckblatt für die Bewerbung billigst reproduzieren.
      Kosten für einen Monat also:

      10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
      10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3
      Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
      Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.

      Gesamtkosten also: EUR 50 pro Monat.
      Ich empfehle also, einfach mit dem Rauchen aufzuhören, dann
      sind die Bewerbungen schon dreimal bezahlt...;-)

      Diese Rechnung kann man nicht akzeptieren. Die Kosten für die Fotos müssen nun mal aufgebracht werden. Die Rechnung geht auch nicht auf. Zuerst einmal hat ein Sozialhilfempfänger nicht einfach 50 EUR übrig. Das ist ein Gerücht.

      Ein zwar völlig abwegiges Gegenargument. Weshalb müssen eigentlich Löhne und Gehälter erhöht werden, weshalb soll es ab Montag Demos geben. Die können doch mal auf Kino, Theater und Zigaretten verzichten und schon ist eine Gehaltserhöhung nicht erforderlich, denn Tatsache ist, dass die Lebensmittel ganz erheblich gestiegen sind.

      Da ich ehrenamtlich im Verbraucherschutz tätig bin ein Beispiel unter vielen DM 0,79 bis 31.12.2001 , EUR 0,51 (1,00 DM) ab 01.01.2002 = 26,58 % Preissteigerung. Fabrikat "Jonker Fris - Dunkelrote Kidneybohnen Füllm. 400 g, Abtropfgew. 250 g.. Die Preise sind im Lebensmittelbereich durchschnittlich mehr als 10 % gestiegen. Mit der EURO-Umstellung sind insbesondere Produkte die viel verkauft werden noch höher gestiegen. Die Auswirkungen der Öko-Steuer sind berücksichtigt. Die Sozialhilfeempfänger erhalten keine Preissteigerungsraten. Es ist also nicht so einfach, dem Rat vom Mathias zu folgen, es sei denn, nebenbei ist das Einkommen aus Schwarzarbeit höher als die Sozialhilfe. Das sind aber auch nur Einzelfälle und die werden ohnehin versuchen, keine Arbeit zu finden.

      - Leider - , Bewerbungsunterlagen im Rückgabeverfahren sind überwiegend nicht zu verwenden. Manche Personalabteilungen wissen nicht, wie man mit fremden Sachen umgeht. Vorab mal hat ein Bewerber schon mal Glück, wenn er in angemessener Zeit eine Antwort auf eine Bewerbung erhält. Dann sind Absagen kaum aus dem Schreiben erkennbar, woran es liegt. Und die Unterlagen sehen unter aller Sau aus. Geknickte Unterlagen, fette Stelle, die hinweisen, dass jemand sein Vesperbrot auf der Bewerbung liegen hatte, Kaffeeflecken sind nur ein Teil dessen was nach der Rückgabe einer Bewerbungsmappe vorliegt.

      Wer diese Unterlagen noch für weitere Bewerbungen nutzen soll, ohne von vornherein keine Chance zu haben, möge sich melden. Ich helfe einigen bei den Bewerbungen und sehe was los ist. Für mich grenzt es an Unverschämtheit wie Personalabteilungen von Großunternehmen mit Bewerbungsunterlagen umgehen. Jeder Händler oder Hnadwerker geht mit den Unterlagen besser um.

      Trotzdem, wer in einer entsprechenden wirtschaftlichen Lage ist und arbeitslos gemeldet ist, kann durchaus Ersatzleistungen für Porto und Arbeitssuche beantragen. Viele Arbeitsämter und Sozialämter arbeiten zusammen und der Leistungsempfänger erhält von einer der beiden Stellen Geld - auf Nachweis - für seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz.

      Manche Sozialämter helfen sogar bei den Bewerbungen, manche stellen dem Arbeitgeber sogar Zuschüsse zur Verfügung, es wird sogar teilweise ein Anteil für einen Führerschein gezahlt, wenn der Sozialhilfeempfänger einen Arbeitsplatz antreten kann.

      Es ist natürlich ein Problem vorhanden. Da versuchen gewisse Arbeitgeber Sozialhilfeempfänger als billige Arbeitskraft zu missbrauchen. Selbst bei einfachsten Tätigkeiten werden die bisherigen Sozialhilfeempfänger unterhalb der Tarife bezahlt, wenn der Arbeitgeber nicht einem Verband angehört. Wenn jemand erkennen muss, dass er/sie für 40 Stunden Arbeit, dazu noch mit unbezahlten Überstunden kaum mehr erhält als bei der Stütze, so dürfte der Anreiz gering sein, eine Arbeit zu suchen.

      Was wirklich vergessen wird, wenn man wegen der Sozialhilfe meckert, ist die Tatsache, dass bei geringem höheren Einkommen durch Arbeit gegenüber der Sozialhilfe ein wirtschaftlicher Verlust eintritt. Für das, dass jemand freiwillig Arbeit annimmt, muss er/sie dann auch noch auf Einkommen verzichten. Unser Sozialsystem ist pervers. Wer versucht, aus dem Kreis der Hilfen zu kommen, gilt auch für Arbeitslose, schadet zuerst einmal sich selbst.

      Bei mir hat dies schon vor Jahren dazu geführt, dass ich in leitender Stelle in einem Sozialamt meine Versetzung beantragt habe und später ganz aus dem ö.D. heraus bin. Man muss schon an sich selbst nicht mehr glauben, wenn man einem Hilfeempfänger zumutet, wenn er etwas leistet, dass man ihn bestraft und dass der/die, die nichts tun, das Geld nachgeworfen bekommen. Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
      sittenwidrig.
      "Sittenwidrig" ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
      länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
      Tasche zu liegen.

      Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck, dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.

      Gruss Günter

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Unbillige Forderung des Sozialamts?

        Hi,
        warum geraten in W-W-W zunehmend die
        Treads aus dem Ruder? Ist so schwer,
        beim Thema zu bleiben? es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen
        Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er
        Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind
        wenig.
        Dem kann nicht widersprochen werden. Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden
        Notlage zu helfen...
        Das stimmt so nicht. Es gibt sicherlich Fälle, in
        denen die Notlage als andauernd erkannt wird. ... und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig
        anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu
        finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen
        durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht
        das BSHG aus.
        ... Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
        sittenwidrig.
        "Sittenwidrig" ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
        länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
        Tasche zu liegen.

        Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es
        unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu
        werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck,
        dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung
        ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und
        Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.
        Darum geht es nicht und dies war so auch nicht
        gefragt. Es geht darum, dass einem Erstantrag-
        steller aufgrund einer amtsinternen Durchfüh-
        rungsvorschrift, die ihm nicht bekannt gemacht
        wurde, eine Frist von nur 5 Tagen gesetzt wurde,
        10 Bewerbungen nebst Ergebnis nachzuweisen,
        um eine Leistungsminderung zu verhindern.

        Ist das nun unbillig oder nicht?

        cu
        scope

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Unbillige Forderung des Sozialamts?

          Hallo scope,

          zuerst mal habe ich auf das Psoting von Mathias vom 5.5.02 6.52 regaiert. Dort wird erklärt, dass es zumutbar ist, wenn men eben weniger raucht, Kosten für Bewerbungne aufzubringen.

          Auch wurde hingewiesen, dass Bewerbungsmappen nach der Rückgabe von eienr Firma wieder verwendet werden können. Dem habe ich aus meiner Erfahrung bei der Hilfe widersprochen.

          Es ist ein Irrtum, dass Sozialhilfe auch aiuf Dauer angelegt wird. Dies ist nicht der Grund für Sozialhilfe, Diese soll nur in einer Notlage helfen und sie soll anleiten, durch eigene Kraft wie nach oben zu kommen.

          , warum geraten in W-W-W zunehmend die
          Treads aus dem Ruder? Ist so schwer,
          beim Thema zu bleiben? es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen
          Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er
          Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind
          wenig.
          Dem kann nicht widersprochen werden. Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden
          Notlage zu helfen...
          Das stimmt so nicht. Es gibt sicherlich Fälle, in
          denen die Notlage als andauernd erkannt wird.

          Da sind wir uns aus dem Gesichtspunkt, was Sozialhilfe bewirken soll und für was sie da ist, grundsätzlich unterschiedlicher Meinung. ... und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig
          anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu
          finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen
          durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht
          das BSHG aus.
          ... Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
          sittenwidrig.
          "Sittenwidrig" ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
          länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
          Tasche zu liegen.

          Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es
          unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu
          werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck,
          dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung
          ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und
          Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.
          Darum geht es nicht und dies war so auch nicht
          gefragt. Es geht darum, dass einem Erstantrag-
          steller aufgrund einer amtsinternen Durchfüh-
          rungsvorschrift, die ihm nicht bekannt gemacht
          wurde, eine Frist von nur 5 Tagen gesetzt wurde,
          10 Bewerbungen nebst Ergebnis nachzuweisen,
          um eine Leistungsminderung zu verhindern.

          Ist das nun unbillig oder nicht?

          Das ist nicht unbillig. Das ist im Amtsgebrauch schon eine Schikane. Ein Ergebnis kann letztlich nicht nach fünf Tagen vorgelegt werden.

          Nimm es also nicht persönlich, ich hielt den Hinweis vom Mathias für falsch. Es gibt sie zwar, die Fälle, wo jemand von der Sozi lebt, aber dies ist aus meiner beruflichen Erfahrung eine derart geringe Minderheit, dass mir dieser Bericht zu verallgemeiert war.

          Gruss Günter



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