Wer kennt sich mit Wohngeld aus ????

Von: , Frage gestellt am Di, 11. Jan 2000

Hallo !

Ich lebe mit meiner Freundin im Haus meiner Eltern. Da meine Freundin dieses Jahr ein
Erziehungsjahr einlegen wird, verringert sich unser verfuegbares Einkommen soweit, das
wir nun ev. Anspruch auf Wohngeld haben koennten.

Problem 1:
Zaehlen wir ueberhaupt als Familie, wenn wir nicht verheiratet sind, aber zusammen wohnen.
Die Wohngelbroschuere sagt, dass zur Berechnung des Wohngeldes die Anzahl der im Haushalt
lebenden Familienmitglieder und deren Einkommen herangezogen wird. Wie ist das denn bei
eheaehnlichen Gemeinschaften mit einem Kind ?

Problem 2:
Fuer die Nutzung von 4 Zimmern des Hauses meiner Eltern + gemeinsames Bad und WC zahlen wir
ihnen einen angemessenen Betrag nach muendlicher Vereinbahrung. An anfallenden Sonderkosten
beteiligen wir uns auch. Fuer einen Antrag auf Wohngeld muessen wir doch sicherlich einen
richtigen Mietvertrag vorweisen, oder ????

Problem 3:
Wenn ich einen Mietvertrag aufsetze, benoetige ich die Angaben zur maximal foerderbaren
Miete in der Wohngeldbroschuere is Thueringen wie alle neuen Bundeslaender nicht
aufgefuehrt. Gilt eine Etage eines EFH ohne eigenes Bad und WC ueberhaupt als Wohnung ?

Problem 4
Fuer die Berechnung des Wohngeldes muessen laut Wohngeldbroschuere alle moeglichen
Einnahmen aufgefuehrt werden. Erziehungsgeld ist hier nicht aufgefuehrt-> ist doch
sicherlich ein Versehen.


Kann uns jemand helfen ???

MfG

Andreas

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Wer kennt sich mit Wohngeld aus ????

    Problem 1:
    Zaehlen wir ueberhaupt als Familie, wenn
    wir nicht verheiratet sind, aber zusammen
    wohnen.
    Die Wohngelbroschuere sagt, dass zur
    Berechnung des Wohngeldes die Anzahl der
    im Haushalt
    lebenden Familienmitglieder und deren
    Einkommen herangezogen wird. Wie ist das
    denn bei
    eheaehnlichen Gemeinschaften mit einem
    Kind ?
    Wohngeldanpruch könnte grundsätzlich bestehen, das hat nichts damit zu tun, ob ihr verheiratet seid. Problem 2:
    Fuer die Nutzung von 4 Zimmern des Hauses
    meiner Eltern + gemeinsames Bad und WC
    zahlen wir
    ihnen einen angemessenen Betrag nach
    muendlicher Vereinbahrung. An anfallenden
    Sonderkosten
    beteiligen wir uns auch. Fuer einen
    Antrag auf Wohngeld muessen wir doch
    sicherlich einen
    richtigen Mietvertrag vorweisen, oder
    ????
    Möglicherweise reicht eine Bescheinigung der Vermieter aus. Zum Wohngeldformular gehört ein entsprechender Vordruck, den der Vermieter ausfüllen muss. Problem 3:
    Wenn ich einen Mietvertrag aufsetze,
    benoetige ich die Angaben zur maximal
    foerderbaren
    Miete in der Wohngeldbroschuere is
    Thueringen wie alle neuen Bundeslaender
    nicht
    aufgefuehrt. Gilt eine Etage eines EFH
    ohne eigenes Bad und WC ueberhaupt als
    Wohnung ?
    Soviel ich weiß (ich bin aber nicht 100%ig sicher), besteht nur Wohngeldanspruch bei einer abgeschlossenen Wohnung.
    Wenn die Höchstmiete überschritten wird, wird das Wohngeld sowieso nur nach der Höchstmiete berechnet. Darüber brauchst du dir also keine Gedanken zu machen. Problem 4
    Fuer die Berechnung des Wohngeldes
    muessen laut Wohngeldbroschuere alle
    moeglichen
    Einnahmen aufgefuehrt werden.
    Erziehungsgeld ist hier nicht
    aufgefuehrt-> ist doch
    sicherlich ein Versehen.
    Bei Sozialhilfe wird Erziehungsgeld nicht als Einkommen angerechnet, wahrscheinlich ist es beim Wohngeld ebenso.

    Gruß,
    Delia

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Wer kennt sich mit Wohngeld aus ????

      Erstmal vielen Dank ! Wohngeldanpruch könnte grundsätzlich
      bestehen, das hat nichts damit zu tun, ob
      ihr verheiratet seid.
      Da hab ich mich wahrscheinlich von der Wohngeldbroschuere in die Irre leiten lassen. Da steht naemlich nur was Ehegatten, Kindern und Eltern drin. Unverheiratete sind da voellig ausgeklammert. Bei Sozialhilfe wird Erziehungsgeld nicht
      als Einkommen angerechnet, wahrscheinlich
      ist es beim Wohngeld ebenso.
      Gut zu wissen.

      Wahrscheinlich werd ich einfach mal einen Antrag stellen. Mehr als abgelehnt kann er ja nicht werden.
      Eine Chance scheint Deiner Aussage nach ja ev. zu Bestehen. Der Hauptknackpunkt scheint mir jetzt nur noch die abgeschlossene Wohnung.
      Nochmals Danke.
      Gruss !

      Andreas

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