Wer kennt sich mit Wohngeld aus ????
Von: , Frage gestellt am Di, 11. Jan 2000
Hallo !
Ich lebe mit meiner Freundin im Haus meiner Eltern. Da meine Freundin dieses Jahr ein
Erziehungsjahr einlegen wird, verringert sich unser verfuegbares Einkommen soweit, das
wir nun ev. Anspruch auf Wohngeld haben koennten.
Problem 1:
Zaehlen wir ueberhaupt als Familie, wenn wir nicht verheiratet sind, aber zusammen wohnen.
Die Wohngelbroschuere sagt, dass zur Berechnung des Wohngeldes die Anzahl der im Haushalt
lebenden Familienmitglieder und deren Einkommen herangezogen wird. Wie ist das denn bei
eheaehnlichen Gemeinschaften mit einem Kind ?
Problem 2:
Fuer die Nutzung von 4 Zimmern des Hauses meiner Eltern + gemeinsames Bad und WC zahlen wir
ihnen einen angemessenen Betrag nach muendlicher Vereinbahrung. An anfallenden Sonderkosten
beteiligen wir uns auch. Fuer einen Antrag auf Wohngeld muessen wir doch sicherlich einen
richtigen Mietvertrag vorweisen, oder ????
Problem 3:
Wenn ich einen Mietvertrag aufsetze, benoetige ich die Angaben zur maximal foerderbaren
Miete in der Wohngeldbroschuere is Thueringen wie alle neuen Bundeslaender nicht
aufgefuehrt. Gilt eine Etage eines EFH ohne eigenes Bad und WC ueberhaupt als Wohnung ?
Problem 4
Fuer die Berechnung des Wohngeldes muessen laut Wohngeldbroschuere alle moeglichen
Einnahmen aufgefuehrt werden. Erziehungsgeld ist hier nicht aufgefuehrt-> ist doch
sicherlich ein Versehen.
Kann uns jemand helfen ???
MfG
Andreas
