Gruener Punkt

Doppelposting!!!
Antworten bitte im Brett Ämter und Behörden

Hallo zusammen,

ich wusste leider nicht genau wo die Frage hingehoert, deswegen verzeiht mir mein Doppelposting.
Meine Frage, wenn man ein Konsumgut nach Deutschland an den Einzelhandel verkauft (samt Verpackung natuerlich), muss man dann auch den gruenen Punkt haben? Ist das verpflichtend fuer alles was verkauft wird? Oder muss man das nicht haben?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe,
Gruss Bastian

Hallo Bastian,

"…Die rechtliche Grundlage des Dualen Systems ist die Verpackungsverordung, die am 12. Juni 1991 in Kraft trat und im Sommer 1998 novelliert wurde. Sie verpflichtet Handel und Industrie zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen.

Ziel ist die Abfallvermeidung,-verminderung bzw. Rückführung der Verpackungswertstoffe in den Stoffkreislauf. Die Verpackungsverordnung war der Wegbereiter für das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Europäische Verpackungsrichtlinie…"

Nachdem der Handel diese Entsorgungskosten tragen muss, verlangt man daher ausnahmslos von den Lieferanten diese zu übernehmen, sprich Lizenznehmer beim Dualen System Deutschland zu werden.

Erst dann dürfen die Produkte mit dem „Grünen Punkt“ auf der Verpackung gekennzeichnet werden.

Weiterführende Informationen findest Du hier:
http://www.gruener-punkt.de

Gruss
Eve*

Hallo Eve,

vielen Dank fuer Deine schnelle Antwort. Nun ja, ich war auch schon auf der Seite. Aber da steht soviel. Uff :frowning:
Ist alles nicht so leicht dieses Beamtendeutsch. Danke fuer Deine Hilfe,

Bastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Todo,

Meine Frage, wenn man ein Konsumgut nach Deutschland an den
Einzelhandel verkauft (samt Verpackung natuerlich), muss man
dann auch den gruenen Punkt haben? Ist das verpflichtend fuer
alles was verkauft wird? Oder muss man das nicht haben?

Wer ist der Importeur?

Wenn du, dann musst du den grünen Punkt beantragen.
Wenn der Kunde, dann muss der Kunde den grünen Punkt aufkleben.
Wenn du nur der handelsvertreter bist, kann der Exporteur ohne grünen Punkt nach Deutschland versenden.

gruss
winkel

zusammengefasst
Hallo Bastian,

vielen Dank fuer Deine schnelle Antwort. Nun ja, ich war auch
schon auf der Seite. Aber da steht soviel. Uff :frowning:
Ist alles nicht so leicht dieses Beamtendeutsch. Danke fuer
Deine Hilfe,

Die Verpackungsverordnung besgt, dass jeder Händler die Verkaufsverpackungen zurücknehmen muss. Er muss also in seinem Laden den ganzen Müll annehmen, sortieren und entsorgen.
Es gibt aber eine Mghlk. sich dieser Pflicht zu entledigen: Er beauftragt ein Unternehmen die Abfälle in seinem Auftrag zu sammeln und zu entsorgen.
Marktführer in D ist die Duale System Deutschland GmbH (vulgo:grüne Punkt). Der Händler weist mit dem grünen Punkt nach, dass er jmnd. hat, der für den Müll sammelt …, dafür braucht er es nicht im Laden zurückzunehmen.
Die Situation in D hat sich so geklärt, dass alle Einzelhändler von den Lieferanten den grünen Punkt fordern, damit sie die Sauerei mit Sammeln etc. nicht haben.
Nun stehst Du als Lieferant vor der Frage:
Baust Du für Dich ein Rücknahmesystem auf (ist im B2B- Bereich durchaus üblich) oder zahlst Du die Lizenzgebühr und bist aller Soregen ledig.

Tschuess Marco.

Hallo Winkel,

die Situation ist folgendes. Ich bin zur Zeit bei einer niederlaendischen Firma beschaeftigt, die bisher eigentlich nur auf den Servicebereich konzentriert hat.
Nun wollen wir zum ersten Mal ein Konsumgut auf den Markt bringen. Dieses wollen wir auch im dtsch. Einzelhandel plazieren. Da wir so etwas noch nie gemacht haben, muss man sich schon sehr schlau machen. Ich wollte eigentlich dies auch noch mal im Forum fragen: Auf was muss man da achten? Gibt es bestimmte Regelungen, die beachtet werden muessen oder kann man gleich loslegen.

Vielen Dank noch mal fuer Eure Hilfe,
Gruss,
Bastian

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konkrete Fragen
Hallo bastian,

die Situation ist folgendes. Ich bin zur Zeit bei einer
niederlaendischen Firma beschaeftigt, die bisher eigentlich
nur auf den Servicebereich konzentriert hat.
Nun wollen wir zum ersten Mal ein Konsumgut auf den Markt
bringen. Dieses wollen wir auch im dtsch. Einzelhandel
plazieren. Da wir so etwas noch nie gemacht haben, muss man
sich schon sehr schlau machen. Ich wollte eigentlich dies auch
noch mal im Forum fragen: Auf was muss man da achten? Gibt es
bestimmte Regelungen, die beachtet werden muessen oder kann
man gleich loslegen.

Wie ich schon in dem anderen Posting ausführte, muss der Handel gerantieren, dass die Verpackung zurücknimmt oder jmnd. beauftragen.
D.h. entweder ihr bietet dem Handel an, eure Verpackung wieder abzuholen oder ihr geht zum DSD beantragt eine Lizenz, zahlt Gebühren und der Handel weiss, das er eure Verpackungen nicht zurücknehmen muss.

any questions ?

Tschuess Marco.

Hi Todo,

seit Schengen kannst du von Holland aus alles überall im EU-Raum verkaufen.
Du musst halt nur, je welches Produkt, die einzelnen Produktkriterien erfüllen. Beispiel: Elektrogeräte GS-Zeichen, Autos - Tüv-Abnahme etc.

Auf die Verpackung/Grüner - Punkt bezogen:

Da kommt es auf den Vertriebsweg an:

Verkaufst du in großen Mengen an den Großhandel, der Eigenverpackungen nutzt, dann brauchst du keinen grünen Punkt.

Verkaufst du direkt an Einzelhändler in DEINER Verpackung, dann wirst du um den grünen Punkt nicht drumherumkommen.

Verkaufst du in andere EU-Länder brauchst du keinen grünen Punkt.

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß die HERSTELLER grundsätzlich den GRÜNEN PUNKT auf die Verpackung machen und dann laut Zollerklärungen/Ausfuhr/Einfuhrerklärungen ihre Meldung an den Grünen Punkt machen.

gruss
winkel

die Situation ist folgendes. Ich bin zur Zeit bei einer
niederlaendischen Firma beschaeftigt, die bisher eigentlich
nur auf den Servicebereich konzentriert hat.
Nun wollen wir zum ersten Mal ein Konsumgut auf den Markt
bringen. Dieses wollen wir auch im dtsch. Einzelhandel
plazieren. Da wir so etwas noch nie gemacht haben, muss man
sich schon sehr schlau machen. Ich wollte eigentlich dies auch
noch mal im Forum fragen: Auf was muss man da achten? Gibt es
bestimmte Regelungen, die beachtet werden muessen oder kann
man gleich loslegen.

Vielen Dank noch mal fuer Eure Hilfe,
Gruss,
Bastian

Hallo Todo,

Meine Frage, wenn man ein Konsumgut nach Deutschland an den
Einzelhandel verkauft (samt Verpackung natuerlich), muss man
dann auch den gruenen Punkt haben? Ist das verpflichtend fuer
alles was verkauft wird? Oder muss man das nicht haben?

Wer ist der Importeur?

Wenn du, dann musst du den grünen Punkt beantragen.
Wenn der Kunde, dann muss der Kunde den grünen Punkt
aufkleben.
Wenn du nur der handelsvertreter bist, kann der Exporteur ohne
grünen Punkt nach Deutschland versenden.

gruss
winkel

Vielen Dank!!!
Hallo noch einmal zusammen,

von meiner Seite aus, sind jetzt alle Fragen geklaert. Vielen Dank noch einmal.

Gruss,
Bastian

Hallo, Todo

die Situation ist folgendes. Ich bin zur Zeit bei einer
niederlaendischen Firma beschaeftigt, die bisher eigentlich
nur auf den Servicebereich konzentriert hat.
Nun wollen wir zum ersten Mal ein Konsumgut auf den Markt
bringen. Dieses wollen wir auch im dtsch. Einzelhandel
plazieren. Da wir so etwas noch nie gemacht haben, muss man
sich schon sehr schlau machen. Ich wollte eigentlich dies auch
noch mal im Forum fragen: Auf was muss man da achten? Gibt es
bestimmte Regelungen, die beachtet werden muessen oder kann
man gleich loslegen.

Wenn Sie in Deutschland Waren in Verkaufsverpackungen vertreiben, gilt folgendes:

  1. Wenn Sie die Ware unmittelbar an den Verbraucher verkaufen, dann sind Sie verpflichtet, leere Verpackungen Ihrer Ware zurückzunehmen, und zwar in der Regel dort, wo Sie dem Verbraucher die Ware verkauft haben (§ 6 Verpackungsverordnung) - d.h. vor allem im Laden. Verkaufen Sie an Zwischenhändler, so müssen Sie vom Zwischenhändler die Verpackungen zurücknehmen, die dieser seinerseits von seinen Abnehmern zurückgenommen hat.

  2. Sie können Ihre Rücknahmepflicht selbst erfüllen, indem Sie eine unternehmenseigene Rücknahmeinfrastruktur unterhalten. Sie können die Rücknahme - gegen entsprechendes Entgelt - aber auch durch ein Entsorgungsunternehmen erledigen lassen, das an Ihrer Stelle die Verpackungen vom Endverbraucher oder Zwischenhändler zurücknimmt. Diese als „Selbstentsorgermodell“ bekannte Lösung hat mit dem „Grünen Punkt“ nichts zu tun. Denn die Rücknahmepflicht bleibt rechtlich gesehen bei Ihnen, auch wenn Sie einen Entsorger mit der Rücknahme beauftragen.

  3. Sie können sich aber auch einem System anschließen, das die die Verpackungen flächendeckend und regelmäßig vom Verbraucher abholt. Wenn und solange sie das tun, sind sie zur Rücknahme von Verpackungen nicht mehr verpflichtet!
    Ein solches System ist der „Grüne Punkt“. Sie schließen dazu einen Vertrag mit dem „Grünen Punkt“ ab. Dieser Vertrag berechtigt sie, den „Grünen Punkt“ auf Ihre Verpackungen zu drucken, um dem Verbraucher zu signalisieren, daß er die Verpackung in die Abfallsammlung des Dualen Systems geben darf. Im Gegenzug zahlen Sie dem „Grünen Punkt“ ein Lizenzentgelt.

In letzter Zeit haben einige Einzelhandelsunternehmen versucht, in großem Umfang Selbstentsorgerlösungen zu etablieren. Hintergrund ist u.a., daß die Europäische Kommission im vergangenen Jahr die Entgeltpraxis des Dualen Systems teilweise für europarechtlich befunden und insoweit untersagt hat. Für innovative Lösungen ist daher in diesem Bereich durchaus Raum.

Vorsorglich noch ein paar ergänzende Hinweise:

  1. Rücknahmeverpflichtungen existieren nicht nur für Verkaufs-, sondern auch für Umverpackungen und Transportverpackungen.

  2. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2003 werden alle Vertreiber bestimmter Getränke in Einwegverpackungen verpflichtet sein, Pfand auf ihre Verpackungen zu erheben.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie mich gerne auch direkt kontaktieren.

Viele Grüße,
Arndt Frederik Tillmann

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