Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang...

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 2. Nov 2002
Hallo erst mal :-)

Ich bin gar nicht ganz sicher, ob diese Frage nicht besser unter "Recht" aufgehoben wäre. Irgendwie kam es mir hier aber sinnvoller vor.

Ich bin seit dem 1. August 2002 arbeitslos. In einem Beratungsgespräch Mitte August und im Hinblick auf meine Frage nach Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt für eine Existenzgründung sagte mir der Beamte, daß ich diesen Antrag zwar schon stellen könnte, aber noch nicht abgeben dürfe, weil ich dafür erst einmal vier Wochen lang Arbeitslosengeld bezogen haben müßte. Auch sei hierfür nicht der Zeitpunkt der Bewilligung ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt der ersten Zahlung. Ich teilte ihm sogar mit, daß ich einen ersten Auftrag schon hätte, daraufhin riet er mir (vor einem Zeugen), diesen Auftrag zu bearbeiten und später dann abzurechnen. Außerdem wurde mir mitgeteilt, daß ich erst nach Bewilligung des Überbrückungsgeldes einen Gewerbeschein beantragen dürfe, wenn ich schon vorher einen hätte, sei dies ein Grund, das Überbrückungsgeld zu verweigern. Nun habe ich Mitte Oktober meinen Arbeitslosengeldbescheid bekommen und einen Termin bei einer Beratungsstätte für Arbeitslose wahrgenommen. Dort wurde ich informiert, daß 1. die Vier-Wochen-Frist für das Überbrückungsgeld nicht mehr gilt und daß 2. die mir angeratene Vorgehensweise einen Betrug darstellt. 3. muß ich vor dem Antrag auf Überbrückungsgeld einen Gewerbeschein haben.

Ich möchte zum ersten und vor allem einen legalen Weg finden, meinen Auftrag (die Rechnung beträgt mehrere Tausend Euro) abzurechnen. Zum zweiten sind mir eventuelle Einbußen entstanden. In den anderthalb Monaten, die ich unnötig abgewartet habe, hätte ich Werbung betreiben können, neue Aufträge suchen können usw. Zum dritten bin ich stinksauer auf das Arbeitsamt. Mein Berater ging von meinem ersten Besuch an(Mitte Juni) davon aus, daß ich doch zufrieden und glücklich sein könnte, wenn ich Arbeitslosengeld bekäme, meine Eigeninitiave hat er abgeblockt.

Drum die folgenden Fragen: Wie rechne ich auf legale Weise einen Auftrag ab, den ich legal nicht hätte bearbeiten dürfen, den ich aber auf Anraten eines Arbeitsamtmenschen schon bearbeitet habe? Außerdem: Macht es Sinn gegen diese eklatanten Falschauskünfte vorzugehen? Und auf welchem Wege sollte dies geschehen?

Ich bin eigentlich nicht so ein "Prozess-Hansel", aber ich find es auch nicht so in Ordnung, wenn man beim Arbeitsamt nicht nur keine Beratung bekommt, sondern sogar noch "schadhafte" Falsch-Auskünfte.

Ich würd mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

Danke und Gruß
Heidrun

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang...
    Drum die folgenden Fragen: Wie rechne ich auf legale Weise
    einen Auftrag ab, den ich legal nicht hätte bearbeiten dürfen,
    den ich aber auf Anraten eines Arbeitsamtmenschen schon
    bearbeitet habe?
    Zu ersten Frage kann ich dir leider nichts konkretes sagen, da müsste man sich erst intensiv mit den entsprechenden Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften befassen. Außerdem: Macht es Sinn gegen diese
    eklatanten Falschauskünfte vorzugehen? Und auf welchem Wege
    sollte dies geschehen?
    Wenn durch die falsche Beratung ein Schaden entstanden sein sollte und dieser auf einer Pflichtverletzung des Beamten beruhen würde, so stünde u.U. ein Amtshaftungsanspruch im Raum, § 839 BGB, Art. 34 GG.
    Medwedjew bald arbeitslos?
    Passend zu diesem Artikel haben wir auf MyVideo das Video "Medwedjew bald arbeitslos?" gefunden.

    Weitere passende Videos:
    Arbeitslos
    Uri Geller Tischexperiment mit nem stuhl
    Hartz4gewinnt - Die Dokumentation, Kapitel 4

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang...
    hi Heidrun,
    ich will mal versuchen, Dir eine Anwort in dieser kniffeligen Angelegenheit zu geben: Dabei ist einiges nicht eindeutig zu beantworten, weil mir einige Fakten fehlen.
    1. es ist richtig, dass Dich dieser "Beamte" falsch beraten hat.
    Für den Anspruch auf Überbrückungsgeld ist es seit dem Job-AQTIV-G vom 10. 12. 2001 (BGBl. I S. 3443), in Kraft ab 1. 1. 2002 nicht mehr notwendig, dass man 4 Wochen Arbeitslosengeld bekommen hat.
    2. es ist richtig, dass die Aufforderung, Deinen Auftrag zu bearbeiten und dann später abzurechnen eine Aufforderung zum Betrug ist. Als Arbeitslose, die vermutlich mehr als 15 Stunden wöchentlich bereits selbständig tätig ist, steht Dir kein Arbeitslosengeld mehr zu. Wenn Du weniger als 15 Std. pro Woche brauchst, bist Du zwar noch arbeitslos, mußt aber das Einkommen daraus anrechne lassen. Hier könnte der Beamte gemeint haben, dass es bei der Anrechnng auf den Zeitpunkt des Zuflusses ankommt (wenn man es positiv sehen will). Auf alle Fälle hättest Du diese Tätigkeit formell anzeigen müssen, was Du gegenüber dem Beamten (vielleicht) getan hast. Hier kommt es sehr auf den genauen Wortlaut des Gespräches an. Wenn Ihr nur in der Möglichkeitsform gesprochen habt, war das keine formelle Meldung! Gleichwohl wäre auch ein im Konjunktiv formulierte derartige Aufforderung ein Aufforderung zum Betrug!!
    3.was meinst Du genau, wenn Du sagst, dass Du stinksauer bist, weil Dein Berater Deine Eigeninitiative bereits Mitte Juli abgeblockt hat? Hast Du damals bereits Deine Absicht, Dich selbständig zu machen, geäußert?
    Das Problem könnte darin bestehn, dass Dein Berater erkannt hat, dass Du eigentlich gar nicht arbeitslos wirst/bist, vielleicht Deine Arbeitslosgket selbst herbeigeführt hast.... ich will nichts unterstellen ;-) Nach meinen Erfahrungen haben die Arbeitsvermittler mit der Anwendung der Vorschriften zum Überbrückungsgeld ein Riesenproblem, weil nach "Expertenmeinung" zu 90% ein reiner Mitnahmeeffekt bedient wird.
    Vor dem 1.1.2002 mußten 4 Wochen Arbeitslosengeld "abgesessen" werden, seitdem muß "nur noch Arbeitslosigkeit beendet oder vermieden werden." Und hier liegt auch noch der Hund begraben.
    Arbeitslosigkeit in diesm Sinne heißt halt auch, bereit sein, zumutbare Arbeiten selbst aktiv zu suchen und vom Arbeitsamt anzunehmen. Es ist sicher nicht abwegig, dass die Arbeitsvermittler erhebliche Zweifel an dieser Bereitschaft haben, wenn schon vor der Arbeitslosigkeit ein fertiges Konzept für die Selbständigkeit vorliegt und wie in Deinem Fall sogar schon ein (lukrativer) Auftrag. Diese Situation ist aber nicht dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosen vorzuwerfen, sondern eindeutig dem Gesetzgeber.
    4. Wo ist Dein Schaden? Bis jetzt hast Du noch nichts verloren, sondern Arbeitslosengeld bekommen.
    Wenn Du jammerst, dass Du Dich nicht so früh wie möglich selbständig machen konntest, nährst Du den Verdacht, dass Arbeitslosigkeit eigenlich gar nichteingerteten wäre, sondern nur zum Zwecke des Übrbrückungsgeldes gebraucht wird. Wie gesagt kein Vorwurf, sondern ein eindeutiger Feler in der Gesetzgebung. -Nach meiner Meinung sollte diese Leistung steuerfinanziert und daher ohne diese Schauspielerei beim Arbeitsamt besser durch das Finanzamt durchgeführt werden -
    Falls Du das Entgelt für Deinen Auftrag als Nebeneinkünfte angibst, wird entweder angerechnet oder für diese Zeit das Arbeitslosengeld aberkannt, der Antrag auf Überbrückungsgeld ist davon zunächst unberührt.
    Erst wenn der abgelehnt werden würde, mit der Begründung, Du seist ja bereits selbständig und hättest daher verspätet Antrag gestellt, wärst du beschwert und könntest im Widerspruchverfahren den ganzen Fall aufrollen.

    Mein Rat daher: Mache einen Termin bei Deinem Leistungsberater und laß Dich dort beraten.
    mfg
    erle [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang..
      Hallo Erle :-)

      vielen Dank für Deine ausführliche Antwort (und auch Danke an die anderen beiden!).

      Um noch mal etwas grade zu rücken: Ich wußte seit Ende Mai, daß ich zum 1. August arbeitslos sein würde (Kündigung des Arbeitgebers zum Ende der Probezeit). Da ich in dem Job allerdings auch nicht glücklich war, hab ich selbst schon seit April nach anderen Möglichkeiten gesucht. Es war aber nichts zu finden. Selbst jetzt noch wäre ich vermutlich glücklicher, wenn ich eine Anstellung finden würde, aber es ist hier im Moment wirklich ziemlich schwer.

      Schon deswegen hab ich mir natürlich intensive Gedanken gemacht, wie ich diese Situation lösen könnte. Und deswegen bin ich Mitte Juni schon beim Arbeitsamt gewesen, weniger um die künftige Arbeitslosigkeit zu melden, sondern eher, um Mittel und Wege der Vermeidung zu finden. Ebenfalls hab ich die Bereitschaft aufgezeigt, mich eventuell selbständig zu machen, wenn es denn gar nicht möglich sei, relativ schnell eine neue Stelle zu finden. Ich bekam allerdings nur folgendes zu hören: "Sie können sich doch freuen, daß Sie Arbeitslosengeld bekommen, das muß Ihnen doch reichen.."

      In der Zeit bis zum zweiten Gespräch hab ich viele Bewerbungen geschrieben, viele Absagen bekommen und weiter versucht, Wege aus der Arbeitslosigkeit zu finden.

      Wegen des unerfreulichen ersten Gesprächs habe ich bei dem zweiten Gespräch einen Zeugen mitgebracht. Ich habe dem Beamten erklärt, daß ich für die Selbständigkeit einen Anfangsauftrag hätte, ich allerdings noch nicht sicher sei, ob Folgeaufträge da wären, deswegen würde ich Überbrückungsgeld beantragen wollen. Aus dieser Situation kam dann der Ratschlag, ich solle den Auftrag in der Wartezeit bearbeiten.

      Ich finde darum nicht, daß ich geschauspielert habe. Ich mag nur nicht so besonders gerne Almosen bekommen, sondern möchte selbst etwas tun. Natürlich könnte ich mich auch einfach hinsetzen, Arbeitslosengeld kassieren (wie mir ja im ersten Gespräch geraten wurde...) und jammern, daß der Staat ja nix tut. Genau diesen Weg wollte ich nicht gehen, das ist ja der Grund, warum ich so wütend bin.

      Ich denke schon, daß mir ein Schaden entstanden ist. Als "anerkannte Selbständige" hätte ich werben können, Aufträge suchen und annehmen können etc.

      Ich gebe Dir allerdings wirklich recht, daß die ganze Gesetzgebung und auch die Zuständigkeit für dieses Überbrückungsgeld verwirrend, nebulös und falsch sind. Es scheint niemand so recht zu durchschauen, wie das nun eigentlich gehen soll. Selbst die offiziellen Broschüren des Arbeitsamtes zu diesem Thema sind irreführend...

      Insoweit noch einmal danke und sorry für diese ausführliche Antwort, es war mir aber ein Anliegen, das mit der Schauspielerei richtig zu stellen.

      Gruß
      Heidrun
      hi Heidrun,
      ich will mal versuchen, Dir eine Anwort in dieser kniffeligen
      Angelegenheit zu geben: Dabei ist einiges nicht eindeutig zu
      beantworten, weil mir einige Fakten fehlen.
      1. es ist richtig, dass Dich dieser "Beamte" falsch beraten
      hat.
      Für den Anspruch auf Überbrückungsgeld ist es seit dem
      Job-AQTIV-G vom 10. 12. 2001 (BGBl. I S. 3443), in Kraft ab 1.
      1. 2002 nicht mehr notwendig, dass man 4 Wochen
      Arbeitslosengeld bekommen hat.
      2. es ist richtig, dass die Aufforderung, Deinen Auftrag zu
      bearbeiten und dann später abzurechnen eine Aufforderung zum
      Betrug ist. Als Arbeitslose, die vermutlich mehr als 15
      Stunden wöchentlich bereits selbständig tätig ist, steht Dir
      kein Arbeitslosengeld mehr zu. Wenn Du weniger als 15 Std. pro
      Woche brauchst, bist Du zwar noch arbeitslos, mußt aber das
      Einkommen daraus anrechne lassen. Hier könnte der Beamte
      gemeint haben, dass es bei der Anrechnng auf den Zeitpunkt des
      Zuflusses ankommt (wenn man es positiv sehen will). Auf alle
      Fälle hättest Du diese Tätigkeit formell anzeigen müssen, was
      Du gegenüber dem Beamten (vielleicht) getan hast. Hier kommt
      es sehr auf den genauen Wortlaut des Gespräches an. Wenn Ihr
      nur in der Möglichkeitsform gesprochen habt, war das keine
      formelle Meldung! Gleichwohl wäre auch ein im Konjunktiv
      formulierte derartige Aufforderung ein Aufforderung zum
      Betrug!!
      3.was meinst Du genau, wenn Du sagst, dass Du stinksauer bist,
      weil Dein Berater Deine Eigeninitiative bereits Mitte Juli
      abgeblockt hat? Hast Du damals bereits Deine Absicht, Dich
      selbständig zu machen, geäußert?
      Das Problem könnte darin bestehn, dass Dein Berater erkannt
      hat, dass Du eigentlich gar nicht arbeitslos wirst/bist,
      vielleicht Deine Arbeitslosgket selbst herbeigeführt hast....
      ich will nichts unterstellen ;-) Nach meinen Erfahrungen haben
      die Arbeitsvermittler mit der Anwendung der Vorschriften zum
      Überbrückungsgeld ein Riesenproblem, weil nach
      "Expertenmeinung" zu 90% ein reiner Mitnahmeeffekt bedient
      wird.
      Vor dem 1.1.2002 mußten 4 Wochen Arbeitslosengeld "abgesessen"
      werden, seitdem muß "nur noch Arbeitslosigkeit beendet oder
      vermieden werden." Und hier liegt auch noch der Hund begraben.
      Arbeitslosigkeit in diesm Sinne heißt halt auch, bereit sein,
      zumutbare Arbeiten selbst aktiv zu suchen und vom Arbeitsamt
      anzunehmen. Es ist sicher nicht abwegig, dass die
      Arbeitsvermittler erhebliche Zweifel an dieser Bereitschaft
      haben, wenn schon vor der Arbeitslosigkeit ein fertiges
      Konzept für die Selbständigkeit vorliegt und wie in Deinem
      Fall sogar schon ein (lukrativer) Auftrag. Diese Situation ist
      aber nicht dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosen vorzuwerfen,
      sondern eindeutig dem Gesetzgeber.
      4. Wo ist Dein Schaden? Bis jetzt hast Du noch nichts
      verloren, sondern Arbeitslosengeld bekommen.
      Wenn Du jammerst, dass Du Dich nicht so früh wie möglich
      selbständig machen konntest, nährst Du den Verdacht, dass
      Arbeitslosigkeit eigenlich gar nichteingerteten wäre, sondern
      nur zum Zwecke des Übrbrückungsgeldes gebraucht wird. Wie
      gesagt kein Vorwurf, sondern ein eindeutiger Feler in der
      Gesetzgebung. -Nach meiner Meinung sollte diese Leistung
      steuerfinanziert und daher ohne diese Schauspielerei beim
      Arbeitsamt besser durch das Finanzamt durchgeführt werden -
      Falls Du das Entgelt für Deinen Auftrag als Nebeneinkünfte
      angibst, wird entweder angerechnet oder für diese Zeit das
      Arbeitslosengeld aberkannt, der Antrag auf Überbrückungsgeld
      ist davon zunächst unberührt.
      Erst wenn der abgelehnt werden würde, mit der Begründung, Du
      seist ja bereits selbständig und hättest daher verspätet
      Antrag gestellt, wärst du beschwert und könntest im
      Widerspruchverfahren den ganzen Fall aufrollen.

      Mein Rat daher: Mache einen Termin bei Deinem Leistungsberater
      und laß Dich dort beraten.
      mfg
      erle
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang..
        Hallo Erle :-)

        ...........
        Insoweit noch einmal danke und sorry für diese ausführliche
        Antwort, es war mir aber ein Anliegen, das mit der
        Schauspielerei richtig zu stellen.

        Gruß
        Heidrun
        nochmal hi,
        ich wollte nicht Dir Schauspielerei unterstellen, sondern damit zum Ausdruck bringen, dass dieses Gesetz von seiner Anlage her in vielen Fällen die Antragsteller zur Schauspielerei zwingt.
        Sorry, wenn bei Dir der Eindruck entstand, ich verdächtige Dich abzuzocken.
        mfg
        erle
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 12 Stunden 0 hilfreich
    leider nur eins...
    hallo heidrun,
    du bist mit solcher erfahrung von behörden- willkür und inkompetenz nicht die einzige. ich kann da aus anderer richtung ein langes lied singen und dir nur den rat geben: such dir einen kompetenten rechtsbeistand- nicht irgendeinen, sondern einen ausgewiesenen sozialrechtler. denn wie du schon an erles kompetenten ausführungen sehen kannst, ist die sache ziemlich komplex. und genau deswegen möchte ich ihm in einem punkt widersprechen: mit einem derartig inkompetenten sachbearbeiter würde ich (wenn überhaupt) erst nach eingehender beratung von unabhängiger seite wieder reden. denn schon in weniger komplizierten fällen ist die gefahr der "selbstbezichtigung" groß- in deinem fall erst recht (zumindest so, wie du ihn hier schilderst).
    und ansonsten: wenn dein konzept so gut ist, dass du keine probs hast, an kunden zu kommen, freu dich lieber darüber und lass den behördenkrieg sein, bzw. führ ihn nur dann, wenn dir existenzielle nachteile entstanden sein sollten- sag ich jetzt mal so... ;-)

    grüße von
    bernd
  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang...
    Hallo Heidrun,
    ich habe mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen.
    Es bringt nichts, wenn Du Dich weiter ueber das AA aergerst.

    Du beziehst jetzt Arbeitslosengeld. Daneben willst Du Dich auf eine Selbststaendigkeit vorbereiten. Das kannst Du, ohne bereits ein Gewerbe angemeldet zu haben. Due hast das recht, auszuprobieren, ob die Selbststaendigkeit funktioniert.
    Schaue Dir mal diese Infos an:
    Unternehmer auf Zeit statt arbeitslos

    http://www.akademie.de/business/tipps_tricks/

    http://www.akademie.de/business/tipps_tricks/gruendu...

    Ausserdem studiere noch sehr genau den E-Lancer-Ratgeber
    http://www.e-lancer-nrw.de .

    Bevor Du einen Antrag auf Ueberbrueckungsgeld stellst, beantrage erst einen Existenzgruenderkurs.
    Uebrigens, den Gewerbeschein holst Du Dir erst, wenn Du Deinen Antrag auf Ueberbrueckungsgeld abgegeben hast, nicht vorher.
    Gruss, Ina



    Habe die Links anklickbar gemacht.
    Gruß
    Dirk m. MOD [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!