Fehlberatung vom Arbeitsamt - Achtung lang...
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 2. Nov 2002
Hallo erst mal :-)
Ich bin gar nicht ganz sicher, ob diese Frage nicht besser unter "Recht" aufgehoben wäre. Irgendwie kam es mir hier aber sinnvoller vor.
Ich bin seit dem 1. August 2002 arbeitslos. In einem Beratungsgespräch Mitte August und im Hinblick auf meine Frage nach Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt für eine Existenzgründung sagte mir der Beamte, daß ich diesen Antrag zwar schon stellen könnte, aber noch nicht abgeben dürfe, weil ich dafür erst einmal vier Wochen lang Arbeitslosengeld bezogen haben müßte. Auch sei hierfür nicht der Zeitpunkt der Bewilligung ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt der ersten Zahlung. Ich teilte ihm sogar mit, daß ich einen ersten Auftrag schon hätte, daraufhin riet er mir (vor einem Zeugen), diesen Auftrag zu bearbeiten und später dann abzurechnen. Außerdem wurde mir mitgeteilt, daß ich erst nach Bewilligung des Überbrückungsgeldes einen Gewerbeschein beantragen dürfe, wenn ich schon vorher einen hätte, sei dies ein Grund, das Überbrückungsgeld zu verweigern. Nun habe ich Mitte Oktober meinen Arbeitslosengeldbescheid bekommen und einen Termin bei einer Beratungsstätte für Arbeitslose wahrgenommen. Dort wurde ich informiert, daß 1. die Vier-Wochen-Frist für das Überbrückungsgeld nicht mehr gilt und daß 2. die mir angeratene Vorgehensweise einen Betrug darstellt. 3. muß ich vor dem Antrag auf Überbrückungsgeld einen Gewerbeschein haben.
Ich möchte zum ersten und vor allem einen legalen Weg finden, meinen Auftrag (die Rechnung beträgt mehrere Tausend Euro) abzurechnen. Zum zweiten sind mir eventuelle Einbußen entstanden. In den anderthalb Monaten, die ich unnötig abgewartet habe, hätte ich Werbung betreiben können, neue Aufträge suchen können usw. Zum dritten bin ich stinksauer auf das Arbeitsamt. Mein Berater ging von meinem ersten Besuch an(Mitte Juni) davon aus, daß ich doch zufrieden und glücklich sein könnte, wenn ich Arbeitslosengeld bekäme, meine Eigeninitiave hat er abgeblockt.
Drum die folgenden Fragen: Wie rechne ich auf legale Weise einen Auftrag ab, den ich legal nicht hätte bearbeiten dürfen, den ich aber auf Anraten eines Arbeitsamtmenschen schon bearbeitet habe? Außerdem: Macht es Sinn gegen diese eklatanten Falschauskünfte vorzugehen? Und auf welchem Wege sollte dies geschehen?
Ich bin eigentlich nicht so ein "Prozess-Hansel", aber ich find es auch nicht so in Ordnung, wenn man beim Arbeitsamt nicht nur keine Beratung bekommt, sondern sogar noch "schadhafte" Falsch-Auskünfte.
Ich würd mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Danke und Gruß
Heidrun
Ich bin gar nicht ganz sicher, ob diese Frage nicht besser unter "Recht" aufgehoben wäre. Irgendwie kam es mir hier aber sinnvoller vor.
Ich bin seit dem 1. August 2002 arbeitslos. In einem Beratungsgespräch Mitte August und im Hinblick auf meine Frage nach Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt für eine Existenzgründung sagte mir der Beamte, daß ich diesen Antrag zwar schon stellen könnte, aber noch nicht abgeben dürfe, weil ich dafür erst einmal vier Wochen lang Arbeitslosengeld bezogen haben müßte. Auch sei hierfür nicht der Zeitpunkt der Bewilligung ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt der ersten Zahlung. Ich teilte ihm sogar mit, daß ich einen ersten Auftrag schon hätte, daraufhin riet er mir (vor einem Zeugen), diesen Auftrag zu bearbeiten und später dann abzurechnen. Außerdem wurde mir mitgeteilt, daß ich erst nach Bewilligung des Überbrückungsgeldes einen Gewerbeschein beantragen dürfe, wenn ich schon vorher einen hätte, sei dies ein Grund, das Überbrückungsgeld zu verweigern. Nun habe ich Mitte Oktober meinen Arbeitslosengeldbescheid bekommen und einen Termin bei einer Beratungsstätte für Arbeitslose wahrgenommen. Dort wurde ich informiert, daß 1. die Vier-Wochen-Frist für das Überbrückungsgeld nicht mehr gilt und daß 2. die mir angeratene Vorgehensweise einen Betrug darstellt. 3. muß ich vor dem Antrag auf Überbrückungsgeld einen Gewerbeschein haben.
Ich möchte zum ersten und vor allem einen legalen Weg finden, meinen Auftrag (die Rechnung beträgt mehrere Tausend Euro) abzurechnen. Zum zweiten sind mir eventuelle Einbußen entstanden. In den anderthalb Monaten, die ich unnötig abgewartet habe, hätte ich Werbung betreiben können, neue Aufträge suchen können usw. Zum dritten bin ich stinksauer auf das Arbeitsamt. Mein Berater ging von meinem ersten Besuch an(Mitte Juni) davon aus, daß ich doch zufrieden und glücklich sein könnte, wenn ich Arbeitslosengeld bekäme, meine Eigeninitiave hat er abgeblockt.
Drum die folgenden Fragen: Wie rechne ich auf legale Weise einen Auftrag ab, den ich legal nicht hätte bearbeiten dürfen, den ich aber auf Anraten eines Arbeitsamtmenschen schon bearbeitet habe? Außerdem: Macht es Sinn gegen diese eklatanten Falschauskünfte vorzugehen? Und auf welchem Wege sollte dies geschehen?
Ich bin eigentlich nicht so ein "Prozess-Hansel", aber ich find es auch nicht so in Ordnung, wenn man beim Arbeitsamt nicht nur keine Beratung bekommt, sondern sogar noch "schadhafte" Falsch-Auskünfte.
Ich würd mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Danke und Gruß
Heidrun
