Ämter und Behörden

Was ist der Unterschied zwischen einem Amt und einer Behörde?

Was ist der Unterschied zwischen einem
Amt und einer Behörde?

im Prinzip gibt es keinen Unterschied. Das Amt ist ein älterer Begriff für die Behörde. In jedem Fall ist ein Amt/Behörde eine Institution, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt und ggf. hoheitliche Rechte hat, d.h. dir „staatliche“ Befehle u.ä. erteilen darf (keine präzise juristische Definition!)

(keine präzise juristische Definition!)

Hi,

ob es wirklich einen Unterschied gibt, bzw. eine präzise juristische Definition, weiß ich nicht. Ich würde den Unterscheid so beschreiben:
Eine Behörde ist mehr so ein Oberbegriff, und sie kann aus einzelnen Ämtern bestehen.
Beispiel:
Stadtverwaltung = Behörde
—>besteht aus (z.B.)
Personalamt
Sozialamt
Bauamt
Standesamt
usw.

Was ist der Unterschied zwischen einem
Amt und einer Behörde?

Hallo Mathias!

Frag einen Beamten, der weiß es nicht.
Frag Meyers Lexikon, das sagt folgendes:

Amt: Eine Einrichtung (insb. Behörde)!! deren sich der Staat und andere jur. Personen des öffentl. Rechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen.
Die konkrete Amtsstelle eines Amtsträgers oder Beamtem zur Wahrnehmung bestimmter, hoheitlicher Tätigkeiten.

Behörde : (urspr. die Stelle, wohin etwas zuständigkeitshalber gehört) Organ einer jur. Person des öffentl. Rechts, das keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt, aber befugt ist, seinen Rechtsträger in konkreten, gesetzl. abgegrenzten Fällen nach außen hin zu vertreten.

Also,so wie ich das verstehe, kommt erst das Amt und da drunter die Behörde. Ich dachte immer, es ist umgekehrt, aber vielleicht verstehe ich das auch total falsch.
Wer versteht schon Amts- oder Behördendeutsch?
Die Beamten selbst auch nicht!
Gruß Werner

Also,so wie ich das verstehe, kommt erst
das Amt und da drunter die Behörde.
Gruß Werner

Hmmm… dazu paßt, dass die
Untere Wasser behörde und die
Untere Abfall behörde
bei uns dem Umwelt amt zugeordnet sind!
Gruß Ayla

Ich schreibe mal den ersten Satz zur Definition der Behörde. Zitat nach Creifels, Rechtswörterbuch:
Behörden (Verwaltungsbehörden) sind Organe des Staates und anderer Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes, die für den Stadt, die Körperschaft oder die Anstalt zu handeln befugt sind…

Dann die Def. vom Amt lt. Creifels:
Der Begriff „Amt“ ist mehrdeutig; er wird einmal i.S. einer Institution (insb. Behörde mit bestimmtem Geschäftsbereich), zum anderen für die Gemeinschaft der Aufgaben verwendet, die einem Träger öffentlicher Gewalt für einen bestimmten Bereich zugewiesen sind.

Das reicht für heute. Der Text geht jeweils noch ganz schön massig weiter; da bekomme ich einen Krampf in den Fingern.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist der Unterschied zwischen einem
Amt und einer Behörde?

Hi,
hier versucht sich mal ein Beamter (schlagt mich bitte nicht). Es sind alles richtige Dinge hier genannt, die ich nur mal eben etwas verdeutlichen will.

Amt: Eine Einrichtung deren sich jur.

Personen des öffentl. Rechts zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen.
Wie unten genannt, Bsp.„Umweltamt“

Behörde : Organ einer jur. Person des öffentl. Rechts, das keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt, aber befugt ist, seinen Rechtsträger (das Amt !) in gesetzl. abgegrenzten Fällen nach außen hin zu vertreten. Bsp. Wasserbehörde.

Die Behörde ist eine Einheit eines Amtes, sie handelt so gesehen eigenständig (im zugewiesenen Verantwortungsbereich) für das Amt. Aber sie handelt (kaufmännisch betrachtet) nur „im Auftrag“, wenn Du dann gegen die Behörde klagst, so mußt Du gegen das Amt klagen, weil die Behörde keine Rechtsfähigkeit besitzt.

Die Begriffe verschwimmen umgangssprachlich immer wieder (man meint eigentlich das gleiche) - aber es kann irrsinnig werden, wenn man das Bundes-Luftfahrt-„Amt“ als Aufsichts"behörde" für den Luftverkehr bezeichnet. Alles klar, oder ???

Bestes Beispiel:
Ein Auto bei der Straßenverkehrs"behörde" in Frankfurt zulassen.
Das tut die Zulassungsstelle in ihrem Verantwortungsbereich für die Stadt, von der kommt das Kennzeichen. Deswegen steht dann in den Fahrzeugpapieren auch nicht „Zulassungsbehörde Frankfurt/M“, sondern „Stadt Frankfurt am Main - Die Oberbürgermeisterin“.

Vielleicht bringt das die erhoffte Aufklärung.

Martin