Sozialanschluß
Von: , Frage gestellt am Di, 22. Feb 2000
Hi,
ich bin Studentin mit geringem Einkommen und bekomme vom Sozialamt die Erlaubnis für den Sozialanschluß bzw. Rundfunkgebührenbefreiung. Kein Problem!
Letztens wollte ein Komilitone wissen, wie das denn berechnet wird. Ab wann ist ein geringes Einkommen nicht gering genug für einen Anspruch? Ich habe keine Ahnung! Ihr vielleicht? Hat das was mit dem Sozialhilfesatz zu tun wie ich vermute? Und wie hoch ist dieser in NRW? Er wollte ganz konkret wissen, ob er mit 1300 DM pro Monat eine Chance hätte. Wißt ihr was?
Danke! Gruß, Faten
