Sozialanschluß

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Feb 2000

Hi,

ich bin Studentin mit geringem Einkommen und bekomme vom Sozialamt die Erlaubnis für den Sozialanschluß bzw. Rundfunkgebührenbefreiung. Kein Problem!

Letztens wollte ein Komilitone wissen, wie das denn berechnet wird. Ab wann ist ein geringes Einkommen nicht gering genug für einen Anspruch? Ich habe keine Ahnung! Ihr vielleicht? Hat das was mit dem Sozialhilfesatz zu tun wie ich vermute? Und wie hoch ist dieser in NRW? Er wollte ganz konkret wissen, ob er mit 1300 DM pro Monat eine Chance hätte. Wißt ihr was?

Danke! Gruß, Faten

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Sozialanschluß

    Das hängt von der Höhe seiner Miete ab. Gerechnet wird: 1,5-facher Regelsatz plus Miete. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt in NRW 547,- DM. Rechne also 820,50 plus Miete, dann hast du die Einkommensgrenze.

    Gruß,
    Delia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Sozialanschluß

      Danke Delia,

      dann kann ich ihm also sagen, daß er mit einer Miete von 540 DM (410 kalt) + den 820,50 (1,5-facher Regelsatz) auf 1360,50 DM kommt und somit mit seinen 1300 DM Einkommen noch knapp unter der Einkommensgrenze liegt. Danke für's Erklären und Vorrechnen.

      Gruß, Faten

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