Absicherung nach dem Lehramtsreferendariat

Hallo an alle,

am 30.04. läuft mein Lehramtsreferendariat aus.
Zum 01.08. habe ich eine mündliche Zusage an einer Schule. Die Chancen eine Stelle zu bekommen sind momentan gut. Meine Frage: Muss ich in diesen drei Übergangsmontaten sozialversicherungstechnisch abgesichert sein? Meine Eltern unterhalten mich finanziell. Ich möchte nur irgendwo gemeldet sein.
Ich komme gerade vom Sozialamt. Die Leute wollen dich nur abwimmeln. Angeblich muss ich niergends gemeldet sein. Aber das kann ich noch nicht glauben, denn ich lebe ja in Deutschland und hier ist man doch immer irgendwo erfasst.
Habt ihr da Erfahrungen oder kennt ihr jemanden, der sich damit auskennt?(Wer zahlt z.B. die andere Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge in dieser Zeit?)

Vielen Dank im Voraus
Gruß Doris

----- Original Message -----
From: „maggy“
To:
Sent: Wednesday, April 23, 2003 12:07 PM
Subject: wer-weiss-was: Ämter und Behörden

> Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
>
>
> am 30.04. läuft mein Lehramtsreferendariat aus.
> Zum 01.08. habe ich eine mündliche Zusage an einer Schule. Die
> Chancen eine Stelle zu bekommen sind momentan gut. Meine Frage: Muss
> ich in diesen drei Übergangsmontaten sozialversicherungstechnisch
> abgesichert sein?

Hallo Doris,

soweit ich weiß, sind Referendare seit 1999 keine Beamten auf Zeit mehr,
sondern werden als ganz normale Angestellte erfaßt. Will sagen: Sie müßten
sozialversicherungstechnisch auch so erfaßt sein. Das würde bedeuten, dass
Dein Arbeitgeber auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung hat einzahlen
müssen. Es könnte darum - bei einer zweijährigen Referendarzeit - unter
Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen (hat man normalerweise nach
einem Arbeitsverhältnis, das mindestens ein Jahr gedauert hat). Gehe also
zum Arbeitsamt und melde Dich arbeitslos. Wenn Du Arbeitslosengeld bekommst,
bist Du auch automatisch kranken- und rentenversichert, und zwar rückwirkend
ab dem Tag der Arbeitslosenmeldung.

Meine Eltern unterhalten mich finanziell. Es geht
> mir lediglich darum, irgendwo gemeldet zu sein.
> Ich komme gerade vom Sozialamt. Die Leute wollen dich nur abwimmeln.

Den Weg hättest Du Dir sparen können. Denn solange Du bei Deinen Eltern
gemeldet bist, nehmen die vom Sozialamt an, dass Du von Deinen Eltern
unterstützt wirst. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe. Du
müßtest - so blöd es klingt - von zu Hause ausziehen (oder Dich pro forma
bei einem Freund oder einer Freundin anmelden), damit Du die Sozialhilfe
überhaupt kriegst. Sozialhilfe ist aber eine nachrangige Leistung, d. h.
erst, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder
Unterhaltsleistungen oder Rentenbezüge mehr besteht, kommt die Sozialhilfe
überhaupt zum Tragen. Außerdem dürftest Du kein Vermögen größer als 1279
Euro haben. Also erst mal prüfen lassen, ob Du auf eine der anderen
Leistungen Anspruch hast, also arbeitslos melden.

Bekommst Du keine der o.g. Leistungen, dann kannst Du folgendes tun:

  1. Bitte Deine Eltern, die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung
    zu übernehmen. Frage ggf. die Krankenkasse, ob man sich dann für die
    Übergangszeit auch freiwillig rentenversichern kann. Auch diese Beiträge
    sollten Deine Eltern übernehmen.

  2. Laß es einfach laufen. Dann setzt Du Dich allerdings dem Risiko aus,
    Riesenschulden zu haben, sobald Du krank wirst und in ein Krankenhaus mußt
    (ich habe es allerdings für ein dreiviertel Jahr so gemacht, allerdings nur,
    weil ich kerngesund bin und nie krank werde). Allerdings tauchen dann diese
    Monate als Lücke in Deiner Rentenberechnung auf.
    >
    > Vielen Dank im Voraus
    > Gruß Doris
    >
    > — Ende des Original-Texts ------------------------------- 22790573 -

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüße

Carsten