Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe ein großes Problem bei der Zulassung eines (günstig) von mir über das Internet-Auktionshaus E-Bay erworbenen neuen Motorrollers der Marke Gilera Runner - 180 cm³
Der Verkäufer, ein Großhändler und EU-Importeur (Firma Schindler UGT -http://www.ugt.de/dealersite.php?dealerid=44) konnte mir bei der Abholung keinen Fahrzeugbrief übergeben, da es angeblich keinen gäbe???
Bei der Bestellung eines Fahrzeuges wäre manchmal noch nicht klar, in welchem Land es überhaupt verkauft bzw. zugelassen werden sollte, weshalb ein Fahrzeugbrief erst später im jeweiligen Verkaufsland von der betreffenden Zulassungsstelle ausgegeben würde. Außerdem wäre der alte Brief ja ohnehin ungültig, da der Roller längere Zeit gestanden hätte. So habe ich ihn jedenfalls verstanden…??
Ich bekam von ihm ein „TÜV-Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis,“ welches in Verbindung mit dem Kaufbeleg, im Rahmen neuer EU-Richtlinien, zur Erteilung eines Fahrzeugbriefes und somit zur Zulassung vollkommen ausreichen würde.
Leider wurde mir auf unserem Straßenverkehrsamt in Aschaffenburg die Zulassung verweigert, da ich keinen KFZ-Brief vorweisen konnte. Notfalls müsste ich den Hersteller des Rollers, die Firma Piaggio in Italien kontaktieren und um Ausstellung eines Briefes bitten, erklärte mir die Sachbearbeiterin. Kann mir aber echt nicht vorstellen, dass die das machen.
Auf Rückfrage bei der Fa. Schindler nach einem, „meinem“ Brief wurde mir wiederum mitgeteilt, dass es wirklich keinen geben würde und er ja auch nicht nötig wäre. Ich solle nochmals beim Zulassungssamt vorsprechen - notfalls würde sich Herr Schindler mit der Behörde in Verbindung setzen und die Sache regeln. Das hätte er schon öfters gemacht.
Da ich wirklich nicht glaube, dass die Lady unserer Zulassungsstelle, infolge eines Telefongespräches mit einem 400 km entfernten unbekannten Händler, von ihren Zulassungskriterien abweicht, habe ich erst mal versucht vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eine verbindliche Aussage zu etwaigen Vorschriften oder Regelungen für das Zulassen von EU-Importen zu bekommen. Leider wurde mir von dort nur mitgeteilt, dass zum Ausstellen von Fahrzeugbriefen in meinem Fall das Zulassungsamt in Aschaffenburg zuständig ist. „Tolle“ Antwort
Bei einer darauf durchgeführten Recherche im Internet stieß ich aber auf einige Zulassungsstellen anderer Städte, die scheinbar lediglich
- einen Kaufbeleg,
- eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg,
sozusagen als Ersatz eines Fahrzeugbriefes, zur Zulassung von EU-Neufahrzeugen bzw. zur Ausstellung eines Fahrzeugbriefes benötigen.
Darauf habe ich mir vom Kraftfahrt-Bundesamt so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meinen Roller ausstellen lassen. Diese kam vor ein paar Tagen und ist 4 Wochen gültig. Der Roller gilt damit zumindest mal nicht als gesucht.
Auf zwei schriftliche Anfragen bei der Zulassungsstelle in unserer Stadt (mit CC: Leitung Straßenverkehrsamt), ob mit diesen Unterlagen nicht doch eine Zulassung möglich wäre, bekam ich leider keine Antwort.
In erster Linie würden mich jetzt 3 Fragen brennend interessieren:
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Ist es wirklich möglich, dass für ein KFZ kein Brief vom Hersteller ausgegeben wird, weil das Verkaufsland noch nicht bekannt ist? Oder hat der Händler mir da einen Bären aufgebunden?
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Gibt es wirklich derartige neue EU-Richtlinien, in denen ausgesagt wird, dass man ein Fahrzeug auch ohne Erstbrief zulassen kann?
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Gibt es für die Zulassung von KFZ in Deutschland einheitliche, verbindliche Gesetze u. Vorschriften, oder haben die Zulassungsstellen da einen gewissen Spielraum?
Ich bin jetzt ziemlich verunsichert!! Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann? Das wäre echt ganz super!! Muss ich am Ende zum Anwalt?
Viele Grüße aus Aschaffenburg
Heinz Becker