Zulassung eines EU-Importfahrzeuges ohne Brief

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ich habe ein großes Problem bei der Zulassung eines (günstig) von mir über das Internet-Auktionshaus E-Bay erworbenen neuen Motorrollers der Marke Gilera Runner - 180 cm³

Der Verkäufer, ein Großhändler und EU-Importeur (Firma Schindler UGT -http://www.ugt.de/dealersite.php?dealerid=44) konnte mir bei der Abholung keinen Fahrzeugbrief übergeben, da es angeblich keinen gäbe???

Bei der Bestellung eines Fahrzeuges wäre manchmal noch nicht klar, in welchem Land es überhaupt verkauft bzw. zugelassen werden sollte, weshalb ein Fahrzeugbrief erst später im jeweiligen Verkaufsland von der betreffenden Zulassungsstelle ausgegeben würde. Außerdem wäre der alte Brief ja ohnehin ungültig, da der Roller längere Zeit gestanden hätte. So habe ich ihn jedenfalls verstanden…??

Ich bekam von ihm ein „TÜV-Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis,“ welches in Verbindung mit dem Kaufbeleg, im Rahmen neuer EU-Richtlinien, zur Erteilung eines Fahrzeugbriefes und somit zur Zulassung vollkommen ausreichen würde.

Leider wurde mir auf unserem Straßenverkehrsamt in Aschaffenburg die Zulassung verweigert, da ich keinen KFZ-Brief vorweisen konnte. Notfalls müsste ich den Hersteller des Rollers, die Firma Piaggio in Italien kontaktieren und um Ausstellung eines Briefes bitten, erklärte mir die Sachbearbeiterin. Kann mir aber echt nicht vorstellen, dass die das machen.

Auf Rückfrage bei der Fa. Schindler nach einem, „meinem“ Brief wurde mir wiederum mitgeteilt, dass es wirklich keinen geben würde und er ja auch nicht nötig wäre. Ich solle nochmals beim Zulassungssamt vorsprechen - notfalls würde sich Herr Schindler mit der Behörde in Verbindung setzen und die Sache regeln. Das hätte er schon öfters gemacht.

Da ich wirklich nicht glaube, dass die Lady unserer Zulassungsstelle, infolge eines Telefongespräches mit einem 400 km entfernten unbekannten Händler, von ihren Zulassungskriterien abweicht, habe ich erst mal versucht vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eine verbindliche Aussage zu etwaigen Vorschriften oder Regelungen für das Zulassen von EU-Importen zu bekommen. Leider wurde mir von dort nur mitgeteilt, dass zum Ausstellen von Fahrzeugbriefen in meinem Fall das Zulassungsamt in Aschaffenburg zuständig ist. „Tolle“ Antwort :frowning:

Bei einer darauf durchgeführten Recherche im Internet stieß ich aber auf einige Zulassungsstellen anderer Städte, die scheinbar lediglich

  • einen Kaufbeleg,
  • eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg,

sozusagen als Ersatz eines Fahrzeugbriefes, zur Zulassung von EU-Neufahrzeugen bzw. zur Ausstellung eines Fahrzeugbriefes benötigen.

Darauf habe ich mir vom Kraftfahrt-Bundesamt so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meinen Roller ausstellen lassen. Diese kam vor ein paar Tagen und ist 4 Wochen gültig. Der Roller gilt damit zumindest mal nicht als gesucht.

Auf zwei schriftliche Anfragen bei der Zulassungsstelle in unserer Stadt (mit CC: Leitung Straßenverkehrsamt), ob mit diesen Unterlagen nicht doch eine Zulassung möglich wäre, bekam ich leider keine Antwort.

In erster Linie würden mich jetzt 3 Fragen brennend interessieren:

  1. Ist es wirklich möglich, dass für ein KFZ kein Brief vom Hersteller ausgegeben wird, weil das Verkaufsland noch nicht bekannt ist? Oder hat der Händler mir da einen Bären aufgebunden?

  2. Gibt es wirklich derartige neue EU-Richtlinien, in denen ausgesagt wird, dass man ein Fahrzeug auch ohne Erstbrief zulassen kann?

  3. Gibt es für die Zulassung von KFZ in Deutschland einheitliche, verbindliche Gesetze u. Vorschriften, oder haben die Zulassungsstellen da einen gewissen Spielraum?

Ich bin jetzt ziemlich verunsichert!! Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann? Das wäre echt ganz super!! Muss ich am Ende zum Anwalt?

Viele Grüße aus Aschaffenburg

Heinz Becker

[email protected]

Hallo Familie Heinz Becker :wink:,

Bei einer darauf durchgeführten Recherche im Internet stieß
ich aber auf einige Zulassungsstellen anderer Städte, die
scheinbar lediglich

  • einen Kaufbeleg,
  • eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
    Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg,

sozusagen als Ersatz eines Fahrzeugbriefes, zur Zulassung von
EU-Neufahrzeugen bzw. zur Ausstellung eines Fahrzeugbriefes
benötigen.

genau das ist richtig.

Auf zwei schriftliche Anfragen bei der Zulassungsstelle in
unserer Stadt (mit CC: Leitung Straßenverkehrsamt), ob mit
diesen Unterlagen nicht doch eine Zulassung möglich wäre,
bekam ich leider keine Antwort.

Behördengesetz Nr. eins: SCHREIBE keine Anfrage, denn die Antwort kommt, nur wann weiss keiner! In solchen Fällen immer hingehen und nicht eher weggehen, bis eine rechtsverbidnliche (einklagbare) Askunft gegeben ist. Wenn der SB streikt, zum Vorgesetzen weitervermitteln lassen, und zum Vorgesetzten vermitteln lassen, bis du beim leiter der Behörde bist.

  1. Ist es wirklich möglich, dass für ein KFZ kein Brief vom
    Hersteller ausgegeben wird, weil das Verkaufsland noch nicht
    bekannt ist? Oder hat der Händler mir da einen Bären
    aufgebunden?

Es ist möglich, denn sonst müßte Piaggio ja bei Lagerproduktion z.Zt. noch für 22 Eu-Länder und assoziierte Briefe auf Vorrat ausstellen.

  1. Gibt es wirklich derartige neue EU-Richtlinien, in denen
    ausgesagt wird, dass man ein Fahrzeug auch ohne Erstbrief
    zulassen kann?

das weiss nicht, aber mussß man gleich auf EU-Recht gehen, wenn deutsche Verwaltungsvorschriften reichen.

  1. Gibt es für die Zulassung von KFZ in Deutschland
    einheitliche, verbindliche Gesetze u. Vorschriften, oder haben
    die Zulassungsstellen da einen gewissen Spielraum?

Es gibt Vorschriften:

Beispiel §1 eine Zulassung ohne gültigen Brief ist nicht möglich.

wenn du hier aufhörst zu lesen ist der SB im Recht und du ohn Roller.

Wenn man aber weiterliest, dann kommen die Sonderbestimmungen und ausnahmeregelungen, weshalb ja immer über die deutscher Regelungswut geschimpft wird. DA kommt mit sicherheit auch ein Passus für KFZ aus dem ausland ohne Brief und Neufahrzeug. Würd mich nämlich arg wundern wenn nicht.

gruss
winkel

Hallo,
das bei EU-Neufahrzeugen der KFZ-Brief fehlt ist absolut normal.
Schliesslich benötigt man in jedem EU-Land andere Papiere. Wozu sollte der Hersteller also für jedes Land die entsprechenden Papiere ausstellen? Und genau da sind wir beim Thema. Den KFZ-Brief stellt nicht der Hersteller, sondern der Importeur aus. Der Importeur bekommt für die Fahrzeuge die entsprechende Anzahl von KFZ-Briefen vom KBA. Danach lässt der Importeur die entsprechenden Daten in den KFZ-Brief drucken. Über jeden KFZ-Brief (die sind ja numeriert)wird genau Buch geführt. Hast Du nun ein Fahrzeug ohne KFZ-Brief, brauchst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung (uff,langes Wort) des KBA (die hast Du ja nun schon). Damit gehst Du zum Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle) und beantragst einen KFZ-Brief. Dieser Brief wird nun zur nächstgelegenen Technischen Prüfstelle geschickt. Den Brief bekommst Du nicht in die Hand, da es bis dahin ein Blankobrief ist. Der TÜV schaut nun, ob der Roller anhand des technischen Datenblatts (das liegt in der Regel vor oder wird vom Importeur angefordert) den Zulassungsbedingungen entspricht. Danach wird der KFZ-Brief entsprechend ausgefüllt und Dir übergeben. Danach steht einer Zulassung nichts mehr im Wege. Bei Neufahrzeugen kann der Weg zum TÜV gespart werden, sofern Du ein Schreiben hast, was bestätigt, daß der Roller neu ist und den EU-Zulassungsbestimmungen entspricht.
Man mag es kaum glauben, aber es ist tatsächlich so das viele Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle über derlei vorgehensweisen nicht informiert sind.
Grus Sebastian

Kleine Anmerkung
Hallo!

Behördengesetz Nr. eins: SCHREIBE keine Anfrage, denn die
Antwort kommt, nur wann weiss keiner! In solchen Fällen immer
hingehen und nicht eher weggehen, bis eine rechtsverbidnliche
(einklagbare) Askunft gegeben ist.

Eine einklagbare rechtsverbindliche Auskunft einer Behörde gibt es im öffentlichen Recht nicht. Eine falsche Auskunft könnte möglicherweise nur schadenersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Gruß
Tom