Künstlername

Hallo, es würde mich mal interessieren welche Vorraussetzungen man erfüllen muss um im Personalausweis einen Künstlernamen eingetragen zu bekommen.

Hallo, es würde mich mal interessieren welche Vorraussetzungen
man erfüllen muss um im Personalausweis einen Künstlernamen
eingetragen zu bekommen.

Hi,
grundsätzlich verlangt die einschlägige Rechtsgrundlage, dass man unter dem beantragten Künstlernamen „bekannt“ ist.
Was das im Einzelnen heißt, ist auch von der bisherigen Praxis der jeweiligen Paßbehörde abhängig:
Da es sich um einen zunächst unbestimmten Rechtsbegriff handelt, ist seine Auslegung u.a. in Verbindung zu sehen mit Entscheidungen ähnlicher Fälle im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der örtlichen Paßbehörde.

Klingt ganz schön starr, wie? Sorry, ist aber so.
Noch Fragen? Mail’ einfach!

Gruß
Chrsie

Hier in Kiel muss man eine Bescheinigung der Künstleragentur, bzw. vermittlung oder eine Bescheinigung der Kirche für einen Ordensnamen beibringen. Nichtkirchliche Glaubensgemeinschaften zählen nicht. Agenturfreie Schriftsteller mit PSeudonym zählen auch nicht. Nur unter dem Namen bekannt zu sein zählt leider auch nicht (versuche grad einen Fehler in meinem Geburtseintrag wieder hinzukriegen, ausser Ausweis, Geb.Urk und Lohnsteuerkarte lauten alle Dokumente- Führerschein/Sozvers. Arbeitsvertrag im Öff. Dienst etc.- auf meinen eigentlichen NAmen, auch noch mehr macht mich bei der Stadt unter dem eigentlichen Namen bekannt, aber das reicht nicht für einen künstlernamen.)
Susanne

Ich erinnere mich daran mal gelesen zu haben, dass irgendein Fussballer Bilder gemalt, ausgestellt und verkauft hat. Nun konnte er sich einen Künstlernamen eintragen lassen.