Kirchensteuer wird vom Arbeitslosengeld nicht an die Kirche gezahlt, allerdings bleibt sie auch nicht im eigenen Geldbeutel.
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach Netto-Gehalt.Fiktiv werden deshalb Lohn- und Lohnnebensteuern, wozu auch die Kirchensteuer zählt, von der Bruttorechengröße abgezogen. (Werktätige bekommen ja auch nur das Nettogehalt ausgezahlt, da kann man als Arbeitsloser nicht mehr bekommen.Allerdings erfolgt dieser Abzug auch dann, wenn man selbst nicht einer Religionsgemeinschaft angehört.Solange die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Kirchensteuen zahlt, wird dieses als allgemeine Berechnungsgröße auch so bleiben.Dazu ist in 2002 noch ein Urteil ergangen)
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