Arbeitsamt und Kirchensteuer

Ich bin nicht arbeitslos und bekomme trotzdem Arbeitslosengeld.
Das Kuriosum ergibt sich daraus, das ich schon ca. 2 Jahre Krank geschriben bin und irgendwann die Krankenkasse eine „aussteuert“. Der weitere Leistungsträger ist dann das Arbeitsamt und obwohl man nicht arbeitslos ist, sondern „nur“ krank, wird man trotzdem als Arbeitsloser geführt und gelegentlich zu Arbeitsvermittlungsmaßnahmen heran gezogen.

Und, auch wenn man nicht in der Kirche ist und die Ehefrau auch nicht, das Arbeitsamt kassiert Kirchensteuer.
Angeblich soll es eine rechtliche Grundlage geben, die mir keiner sagen kann.
Und wo das Geld hingeht konnte mir auch keiner sagen.
Und während ich das hier schreibe bin ich schon ca. 20min. in der Warteschleife des nächsthöheren Arbeitsamtes weil ich dort vielleicht eine sinnvollere Antwort erwarte.

Oder hätte hier einer eine Antwort wie das mit der Kirchensteuer ist?

Winfried

Hallo Winfried,
das Thema wurde ein bisschen weiter unten schon mal durchdiskutiert:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Also, (Zeigefingerheb)erst mal das Brett abscrollen, dann im Archiv schauen, dann fragen.
Grüße Almut

Archivprobleme

das Thema wurde ein bisschen weiter unten schon mal
durchdiskutiert:
Also, erst mal das Brett abscrollen, dann im
Archiv schauen, dann fragen.

Tja, das Brett abscrollen mache ich immer, normal. Gefunden habe ich da nix (oder habe es übersehen).
Mit dem Archiv, da sehe ich schon lange nicht mehr rein.
Seitdem dieser „Premium-Dienst“ hier in wer-weiss-was.de eingeführt wurde, hatte ich massig Probleme das ich als nicht-zahlender also auch keinen Premium-Dienst nutzen durfte und als mir das zu blöde wurde, habe ich garnicht mehr nach dem Archiv gesehen.
Aber, seltsamerweise, diesen Archiv-Link, den kann ich nutzen.

Winni

die Premiummitgliedschaft ist weiterhin kostenlos.

gruß,

barbara

Hallo Wiefried,

Und, auch wenn man nicht in der Kirche ist und die Ehefrau
auch nicht, das Arbeitsamt kassiert Kirchensteuer.
Angeblich soll es eine rechtliche Grundlage geben, die mir
keiner sagen kann.
Und wo das Geld hingeht konnte mir auch keiner sagen.

… habe sogar eine Homepage über die versteckte Geldeintreiberei vom Staat bei den Arbeitslosen gefunden, weiss aber nicht mehr wie die heisst.
Gerichtsurteile darüber gibt es auch angeblich, wurden alle zu Gunsten des Staates entschieden.

Im Sozialgesetzbuch Nr.??? steht eindeutig drin, dass aus technischen Gründen die Kirchensteuer bei allen Arbeitslosen eingezogen wird, egal ob in der Kirche oder nicht.
Beamte kann man nicht soweit belasten, die Steuer für jeden Arbeitslosen getrennt zu berechnen… steht es sinngemäss im Gesetzblatt.

Wo das Geld hingeht?
Es wird doch garnicht ausgezahlt, bleibt beim Staat. Genauso ist es eine Sauerei, dass die Sozialbeiträge vom Staat nur mit 80% verrechnet werden.
Aber der Arbeitslose bekommt ja immer nur ca. 60% vom letzten Nettogehalt, Rest wird gnadenlos verschwiegen.

Fazit: Reg dich nicht darüber auf, der Staat bescheisst Dich noch im grösseren Umfang als nur mit den paar Euros Kirchensteuer.
Bei der Rente wirst es dann richtig spüren.
Weniger Beiträge, weniger Rente.

Gruss

Gerd

So sieht es aus
Ok, Stand der Dinge ist, das auch die Kirchensteuer zahlen müßen die Arbeitslosengeld beziehen und nicht in der Steuer sind, weil die „überwiegende Mehrheit“ an Arbeitnehmer Kirchensteuer zahlen und Arbeitslose nur Pauschale Abgaben machen, nach der „überwiegenden Mehrheit“ der Arbeitnehmer …

ABER …

auf der sehr interessanten Seite http://www.kirchensteuer.de ist der Hinweis, das jedes Jahr mehr austreten und sobald die magische Grenze von 50% Arbeitnehmer die Kirchensteuer zahlen erreicht ist, gibt es keine „überwiegene Mehrheit“ an Kirchensteuerzahler in Deutschland.

Aus dem Grund habe ich jetzt Widerspruch gegen meinen Bescheid eingelegt und werde versuchen das solange rauszuzögern bis diese Regelung platzt wie ein Luftballon, Mangels „überwiegender Mehrheit“ an Kirchensteuerzahler …

Winni