Nachzahlung Arbeitslosengeld bei Lohnstkl.wechhsel
Von: , Frage gestellt am Fr, 18. Jul 2003
Meine Eltern beziehen beide Arbeitslosengeld. Wir haben im nachhinnein erfahren, dass bei Änderung der Lohnsteurklasse ein insgesamt höheres ALG zugestanden hätte. Durch die Gemeinde bzw. das Finanzamt ist eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von ca. 2000 Euro. Das Arbeitsamt nimmt keine Neubemessung und NAchzahlung mit der Begründung vor, dass die entsprechenden Lohnsteuerklassen zum damaligen Zeitpunkt nicht gewählt wurden, auch wenn das theoretisch möglich gewesen wäre. Hätte das ARbeitsamt hierüber nicht beraten müssen und auf die günstiger Bemessung im Falle des Wechsels hinweisen müssen? Ist das Arbeitsamt hier in der Pflicht nachzuzahlen, auch wenn eine rückwirkende Änderung der Lohnsteuerklasse im nachhininein nicht mehr möglich ist? Wir haben einen abgewiesenen Widerspruch und möchten nun Klage erheben....
