Arbeitslosenhilfe
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003
ich habe ein schwieriges Problem und weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Also kurz:
Mein Mann bezieht voraussichtlich ab 2005 Arbeitslosenhilfe. Da ich
ein großes Barvermögen besitze, möchte ich von meinem Vater ein
lebenslanges Wohnrecht durch Kauf erlangen. Ich werde ihm also im
Gegenzug für die Entwertung des Hauses durch die Übertragung des
Wohnrechts mein Barvermögen übertragen. Es wird eine
Grundbucheintragung erfolgen, jedoch der Mietvertrag soll weiter
bestehen bleiben. Nun meine Frage: Kann das Arbeitsamt mein Geld
zurückverlangen oder sonst irgendwelche Einwände gegen diese
Vereinbarung erheben? Vielleicht habt ihr auch Tipps, wie ich mein
Barvermögen anders legal vor der Verwertung durch das Arbeitsamt
schützen kann, besonders da ein Teil davon meinem Sohn (4) gehört und
dessen Vermögen vermutlich ab 2004 auch gefährdet wäre.
Vielen, vielen Dank für euere Hilfe.
