Arbeitslosenhilfe

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Aug 2003

ich habe ein schwieriges Problem und weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Also kurz:

Mein Mann bezieht voraussichtlich ab 2005 Arbeitslosenhilfe. Da ich
ein großes Barvermögen besitze, möchte ich von meinem Vater ein
lebenslanges Wohnrecht durch Kauf erlangen. Ich werde ihm also im
Gegenzug für die Entwertung des Hauses durch die Übertragung des
Wohnrechts mein Barvermögen übertragen. Es wird eine
Grundbucheintragung erfolgen, jedoch der Mietvertrag soll weiter
bestehen bleiben. Nun meine Frage: Kann das Arbeitsamt mein Geld
zurückverlangen oder sonst irgendwelche Einwände gegen diese
Vereinbarung erheben? Vielleicht habt ihr auch Tipps, wie ich mein
Barvermögen anders legal vor der Verwertung durch das Arbeitsamt
schützen kann, besonders da ein Teil davon meinem Sohn (4) gehört und
dessen Vermögen vermutlich ab 2004 auch gefährdet wäre.

Vielen, vielen Dank für euere Hilfe.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosenhilfe

    ich habe ein schwieriges Problem und weiß nicht, ob ich hier
    richtig bin. Also kurz:

    Mein Mann bezieht voraussichtlich ab 2005 Arbeitslosenhilfe.
    Da ich
    ein großes Barvermögen besitze,
    Was hat dein Barvermögen, so es tatsächlich kein gemeinsames Vermögen ist, denn mit der ALH deines Mannes zu tun?


    möchte ich von meinem Vater ein
    lebenslanges Wohnrecht durch Kauf erlangen. Ich werde ihm also
    im
    Gegenzug für die Entwertung des Hauses durch die Übertragung
    des
    Wohnrechts mein Barvermögen übertragen. Es wird eine
    Grundbucheintragung erfolgen, jedoch der Mietvertrag soll
    weiter
    bestehen bleiben.
    Da würde ich mich al mit nem Spezialisten unterhalten, ob das nicht sittenwidrig ist. (Käme auf die Höhe des Barkapitals an)

    Nun meine Frage: Kann das Arbeitsamt mein Geld
    zurückverlangen oder sonst irgendwelche Einwände gegen diese
    Vereinbarung erheben?
    Nun, Milchmädchen, bei einer Bedürftikeitsprüfung wäre die gesparte Miete eher Bedürftigkeitsmindernd als dein Barvermögen.

    Vielleicht habt ihr auch Tipps, wie ich mein
    Barvermögen anders legal vor der Verwertung durch das
    Arbeitsamt
    schützen kann, besonders da ein Teil davon meinem Sohn (4)
    gehört und
    dessen Vermögen vermutlich ab 2004 auch gefährdet wäre.
    wie wärs denn einfach mit einer Schenkung an deinen Sohn? legal einfach sauber steuerfrei!


    gruss

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Arbeitslosenhilfe

      Hallo, vielen Dank für Deine Antwort. Zunächst einmal: Barvermögen oder überhaupt Vermögen des Ehepartners wird angerechnet. Die Miete wird nicht gespart, sondern weiter bezahlt. Eine Schenkung an meinen Sohn würde das Arbeitsamt vermutlich spätestens ab nächstes Jahr kassieren, wenn nämlich dann auch das Vermögen der Kinder herhalten muss.

      Gruß Isolde [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosenhilfe

    Hallo Isolde,

    bis 2005 wird sich sicher noch einiges geändert haben zum Thema Arbeitslosenhilfe, also am besten immer mal wieder auf den Arbeitsamtsseiten informieren.

    Zur Zeit wird beim Antrag auf AloHilfe eine Aufstellung der (aktuellen) Finanzlage des Ehe- bzw. Lebenspartners gefordert, da es zumutbar ist, dass dieser seinen arbeitslosen Partner unterstützt. Zu berücksichtigende Freibeträge gibt es dabei auch.

    Kinder und Eltern werden zur Zeit nicht zu Leistungen herangezogen.

    Gruß Carolin

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