GEZ Rechnung (HELP!!!)

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Mär 2000

Tach auch.
Weiß nicht, ob meine Story in dieses Forum gehört oder ins Forum Recht, aber ich schreibe mal drauf los:

Bin im letzten Jahr zweimal umgezogen, zunächst einmal im Juli und dann noch mal im Dezember. Dieser letzte Umzug fand in eine Wohnung statt (Zweitwohnung), in der zwar ein Antennenkabel aus der Wand kommt (ohne Steckdose) aber das Kabel ist nachweislich nicht freigeschaltet (Kabelgesellschaft).

Für beide Umzüge habe ich Nachsendeanträge gestellt und so sind alle meine Rechnungen auch an die neue Adresse weitergeleitet worden, mit einer Ausnahme: GEZ Gebührenbescheide. Folge: Ich habe die Typen einfach vergessen (wenn keine Rechnung, dann auch keine Zahlung) und habe jetzt eine horrende Nachforderung mit Mahngebühren und allem Schicki-Micki.

Der Versuch, telefonisch Einspruch gegen die Mahngebühren und gegen die Fernsehgebühren seit Dezember ergaben die lapidare Antwort, dass die GEZ die Adressweitergabe der Deutschen Post AG nicht nutzen würde. Ausserdem sei man ja gesetzlich verpflichtet, Gebühren zu zahlen, egal, ob man einen Bescheid bekommen würde oder nicht. Das Versenden eines Bescheides wäre sozusagen eine freiwillige Dienstleistung der GEZ.

Was für eine gequirlte Sch...!
Hat jemand eine Ahnung, wie ich da weiter vorgehen soll? Im Moment habe ich den ganzen Vorgang mit Bitte um Kulanz als Fax geschickt und warte auf eine Entscheidung der GEZ-ler. Was mache ich, wenn diese gegen mich gefällt wird?

Für eine Hilfe wäre ich dankbar...

Gruß Nio

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: GEZ Rechnung (HELP!!!)

    Hallo Nio,
    ganz einfach: Du hattest Deine Geräte angemeldet. Der GEZ ist es egal, ob jemand umzieht oder nicht oder gar keine Geräte mehr zum Empfang bereithält: Solange eine Rundfunkanmeldung vorliegt, besteht die Gebührenpflicht (es sein denn, man ist von den Gebühren befreit). Wird aufgrund einer bestehenden Rundfunkanmeldung die Gebühr nicht bezahlt, wird sie nachberechnet. Wenn jemand seine Geräte noch nicht angemeldet hat, kann die GEZ - ob umgezogen oder nicht - auch für die vorhergehende Wohnung die Gebühren nachberechnen. Bis zu 4 zurück. Wesentlich ist ausschließlich die Bereithaltung von Geräten. Wo, wie oder ob man sie überhaupt nutzt ist unwesentlich.
    Was die Adressweitergabe betrifft, so sind zwischenzeitlich fast alle Bundesländer dem Verfahren angeschlossen, welches zulässt, dass sämtliche persönliche Daten der Meldeämter (kommunalen Rechenzentren) an die Anstalt (damit auch an die GEZ) weitergeleitet werden. Ob die GEZ die Rechnungsanschrift umstellt, bleibt ihr überlassen.
    O.K.?
    Gruß Rainer H. Engelhardt [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: GEZ Rechnung (HELP!!!)

    Tach auch.
    Weiß nicht, ob meine Story in dieses
    Forum gehört oder ins Forum Recht, aber
    ich schreibe mal drauf los:

    Bin im letzten Jahr zweimal umgezogen,
    zunächst einmal im Juli und dann noch mal
    im Dezember. Dieser letzte Umzug fand in
    eine Wohnung statt (Zweitwohnung), in der
    zwar ein Antennenkabel aus der Wand kommt
    (ohne Steckdose) aber das Kabel ist
    nachweislich nicht freigeschaltet
    (Kabelgesellschaft).

    Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es jährlich seitens der GEZ zur "Ausschüttung" mehrerer Millionen Briefe an vermutete, nichtangemeldete Rundfunkteilnehmer kommt. Die GEZ nennt diese Schreiben "Werbebriefe". Die Adressen stammen zum Teil - unter rechtswidriger Verwendung - aus dem Pool der von den Einwohnermeldeämtern (gegen Bezahlung) an die GEZ gemeldeten wohnungswechselnden Bürger.
    Weitere hundertausende von Bürgern werden jährlich von sogenannten Rundfunkbeauftragten "aufgesucht". Auch dieses geschieht in den meisten Fällen rechtswidrig. Die sich aus diesen (rechtswidrigen) "Besuchen ergebenden Gebührennachberechnungen sind bei Klageerhebung wahrscheinlich nicht haltbar.
    Weitere Informationen möglich.

    MfG
    Rainer H. Engelhardt Für beide Umzüge habe ich
    Nachsendeanträge gestellt und so sind
    alle meine Rechnungen auch an die neue
    Adresse weitergeleitet worden, mit einer
    Ausnahme: GEZ Gebührenbescheide. Folge:
    Ich habe die Typen einfach vergessen
    (wenn keine Rechnung, dann auch keine
    Zahlung) und habe jetzt eine horrende
    Nachforderung mit Mahngebühren und allem
    Schicki-Micki.

    Der Versuch, telefonisch Einspruch gegen
    die Mahngebühren und gegen die
    Fernsehgebühren seit Dezember ergaben die
    lapidare Antwort, dass die GEZ die
    Adressweitergabe der Deutschen Post AG
    nicht nutzen würde. Ausserdem sei man ja
    gesetzlich verpflichtet, Gebühren zu
    zahlen, egal, ob man einen Bescheid
    bekommen würde oder nicht. Das Versenden
    eines Bescheides wäre sozusagen eine
    freiwillige Dienstleistung der GEZ.

    Was für eine gequirlte Sch...!
    Hat jemand eine Ahnung, wie ich da weiter
    vorgehen soll? Im Moment habe ich den
    ganzen Vorgang mit Bitte um Kulanz als
    Fax geschickt und warte auf eine
    Entscheidung der GEZ-ler. Was mache ich,
    wenn diese gegen mich gefällt wird?

    Für eine Hilfe wäre ich dankbar...

    Gruß Nio

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