Sozialamt & Vermögen des Kindes

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Sep 2003

Hallo,

gibt es eine "Obergrenze", was ein (15 jähriges) Kind an Vermögen auf dem Sparbuch haben kann, wenn die Mutter zum Sozialamt muss?
Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es gehört ja dem Kind.

Danke

Katrin

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Sozialamt & Vermögen des Kindes

    Hallo,

    gibt es eine "Obergrenze", was ein (15 jähriges) Kind an
    Vermögen auf dem Sparbuch haben kann, wenn die Mutter zum
    Sozialamt muss?
    guckst Du http://www.sozialhilfe.org Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es
    gehört ja dem Kind.
    Und kann zum Unterhalt des Kindes verwendet werden... Danke

    Katrin
    Grüße Almut

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: & Erbe ??

      ..... Natürlich ohne, dass das Vermögen angetastet wird, denn es
      gehört ja dem Kind.
      Und kann zum Unterhalt des Kindes verwendet werden...
      Toll ! Das Kind spart alles mögliche und unmögliche, um sich in 3 Jahren mal eine Wohnung ordentlich einzurichten und NICHT der Bank die Zinsen in den Hintern zu schieben und das Sozialamt sagt Nitschewo. Find ich klasse :-(
      Wie sieht der ganze Spaß eigentlich aus, wenn das Kind nun plötzlich etwas erben würde? Würde das Geld etwa auch herangezogen?

      Katrin

        • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: auch verwertbares Vermögen.

          nun das geht wie immer:

          WER hat , dem wird genommen

          WER nichts hat dem wird gegeben...

          also habe lieber nichts und sorg dafür durch stete untätigkeit und blödheit, das du NIE was hast, dann bekommst du umso mehr.

          zum schluss kann niemand mehr lesen, schreiben rechnen und siecht vor sich hin und verseucht die anderen wenigen:-(

          (die WOLLEN)

          gruss dirk

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Sozialamt & Vermögen des Kindes

    Hallo Katrin,

    Deinen Zeilen entnehme ich, dass das minderjährige Kind Vermögen auf einem Sparbuch besitzt und die Mutter Sozialhilfe bezieht.

    Wenn die Konstellation so korrekt geschildert ist, kann das Vermögen des Kindes vom Sozialamt nicht angetastet werden. Es muss auch nicht gegenüber dem Sozialamt angegeben werden noch muss es zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Mutter verwendet oder gar aufgebraucht werden.

    Die Praxis der Sozialämter sieht häufig anders aus: Oftmals wird in solchen Fällen der Mutter die Sozialhilfe gekürzt oder die Zahlung ganz eingestellt. Ein solches Verhalten wäre jedoch rechtswidrig.

    Liebe Grüsse

    Holger von oben

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Sozialamt & Vermögen des Kindes

      Hallo Holger von oben,

      wo steht das...? Bekommt nicht das Kind auch Sozialhilfe in Gemeinschaft mit der Mutter?!

      Gruß, Enrico [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Sozialamt & Vermögen des Kindes


        wo steht das...? Bekommt nicht das Kind auch Sozialhilfe in
        Gemeinschaft mit der Mutter?!

        Gruß, Enrico
        Hallo Enrico,

        wenn das Kind ein Vermögen hat, das über der Freigrenze liegt, muss dieser Betrag zum Unterhalt aufgebraucht werden.

        Gruß
        HaWeThie

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Sozialamt & Vermögen des Kindes

          Hallo HaWeThie,

          das weiß ich doch auch ....Mir ging es nur darum, daß es eben drauf ankommt, ob das Kind auch Sozialhilfe bekommt oder nicht; diese Frage ist m.E. nicht hinreichend geklärt und darum ist eine genaue Antwort schwierig.
          Deine Meinung deckt sich im übrigen zu 100% mit meinem Kenntnisstand.

          Gruß, Enrico





          0 [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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