Kindergeldanspruch ??
Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Okt 2003
Ich habe rückwirkend für letztes Jahr Kindergeld beantragt, da ich laut Steuerbescheid "nur" 6000 Euro zu versteuern habe, damit liege ich ja unter dem Satz von 7144 Euro. Ich bekomme kein Bafög, bin Student und war letztes Jahr 26.
Problem: ich konnte Sonderausgaben + Ausbildungskosten in Höhe von 1500 Euro abziehen und hatte auch Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb.
Die Kindergeldkasse hat jetzt zum einen gesagt, die Sonderausgaben werden beim Kindergeld nicht mit berücksichtigt und zum anderen zählt nicht mein Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, sondern die Einnahmen, ist das so richtig ????
