GEZ 'Werbebrief' Frage UND Antwort inside ;-)
Von: , Frage gestellt am Di, 21. Mär 2000
Falk schrieb:
> Hallo Rainer,
>
> ich habe mit Interesse Dein Posting auf die Frage von Nio im
> Wer-Weiss-Wass Fragenforum gelesen. Mich betrifft sowas indirekt: Ich
> habe einen sog. "Werbebrief" der GEZ bekommen in dem ich aufgefordert
> werde doch mein Geburtsdatum zu übermitteln und ob ich eben Radio +
> Fernsehgeräte nutze ... Das es eine Werbesendung war ;-) habe ich den
> Brief einfach mit den anderen lästigen Werbebriefen entsorgt. Nun die
> Frage: Kommen die wieder auf mich zu ? Ich wohne nach wie vor bei
> meinen Eltern im Haus habe jedoch eigenes Einkommen. Kann die GEZ ( ohne
> Kenntnis dieser Daten ) einfach so eine Mahnung senden bzw. mich zum
> anmelden "zwingen" ?
>
> Danke für Deine Antwort.
>
> Falk
>
Nein, das kann sie nicht. Die GEZ hat wahrscheinlich, unter vermutlicher
(rechtswidriger) Verwendung von Rundfunkgebühren, bei einem Adressenverlag
(Bertelsmann, Telekom, Deutsche Post AG oder andere) Deine Adresse gekauft (oder
bis Du umgezogen?), hat diese durch die Datenbank laufen lassen und
festgestellt, dass Du kein Rundfunkteilnehmer bist, was die GEZ nun aber auch
gar nichts angeht........(wenn Du kein Rundfunkteilnehmer bist!!!).
Wer nämlich keine Radios/Fernseher, also keine Rundfunkgeräte zum Empfang
bereithält, muss auch keine solchen anmelden und ist also auch kein
Rundfunkteilnehmer. Wieso sich die GEZ (eigentlich WDR) erlaubt, Bürger, die
sich durch Nichtanmeldung eindeutig als Nicht-Rundfunkteilnehmer klassifiziert
haben, dennoch mit "auffordernden Werbebriefen" bedenkt, deren Kosten dann noch
aus dem Gebührentopf der rundfunkangemeldeten Bürger (und Firmen etc.) entnommen
werden, ist völlig unverständlich und nur in einer "behördenhörigen"
Gesellschaft möglich.
Wenn Du den Werbebrief der GEZ, den ich vielleicht nicht kenne, weil die Texte
ununterbrochen geändert werden, genau liest, wirst Du sicher feststellen, dass
Dich NIEMAND zu etwas auffordert.
Zu nichts.
Man bittet, man erwartet, man möchte, man empfiehlt, man weist darauf hin.....
nichts also, was Du (als Nichtrundfunkangemeldeter, also als
Nichtrundfunkgerätebereithaltender)zu beantworten hättest.
Sicher bekommst Du noch ein zweites Schreiben (ungewollte Werbesendung: Schau in
wer-weiss-was), manchmal auch ein drittes.
Du bist weder Vertragspartner der GEZ, noch willst Du es derzeit werden.
Solltest Du einmal anmeldepflichtige Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten,
kannst Du prüfen, ob Du sie anmelden möchtest oder "lieber ordnungswidrig auf
eine Anmeldung verzichten willst".
Die GEZ-Zweitschreiben sind keine Mahnungen, sonder ebenfalls "Werbebriefe".
Wie kann man jemanden mahnen, mit dem man in keiner
"Geschäft/Vertragssbeziehung" steht?
Bist Du aber Rundfunkteilnehmer (dann, wenn Du Geräte angemeldet hast - sonst
nicht) und bist gebührenpflichtig, und bezahlst die Gebühr nicht, dann kann man
Dich mahnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Dich zu einer Rundfunkanmeldung
zwingen. Zuvor muss man Dich aber zu der Auskunft zwingen, dass Du solche Geräte
zum Empfang bereithältst. Allein schon bis dahin ist es ein langer Weg über
viele Monate. Dann könntest Du mich immer noch einmal fragen.
Wäre es nich besser, diesen Text den wer-weiss-was-Leuten zur Verfügung zu
stellen (öffentlich zu machen)?
Mach Du es, ich schaffe es zeitlich nicht.
Viele Grüße
Rainer H. Engelhardt
