Hallo miteinander
Ich habe eine Frage zum Kindergeld, zu der ich schon die unterschiedlichsten Antworten bekommen habe.
Ich bin Deutscher und habe meinen Erstwohnsitz in Berlin. Meine Freundin ist Italienerin, aber nur mit Zweitwohnsitz in Berlin.
Derzeit bin ich aus beruflichen Gruenden in Rom, arbeite hier bei einer italienischen Firma und zahle deshalb auch hier Steuern. Natuerlich bin ich auch hier angemeldet, meine Freundin hat hier auch ihren Hauptwohnsitz.
Demnaechst erwarten wir eine Tochter, die ziemlich sicher ebenfalls hier in Rom zur Welt kommt.
Meine Frage lautet: habe ich irgendeinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland (in Italien gibt es keinerlei Unterstuetzung fuer Eltern)oder habe ich saemtliche Ansprueche damit verwirkt, dass ich mich hauptsaechlich im Ausland aufhalte und dort auch Einkommen habe bzw. Steuern zahle.
Wenn ich noch Anspruch habe (ich persoenlich kann es mir eigentlich kaum vorstellen), wie kann ich ihn geltend machen, bzw. wo kann ich mich hinwenden (der Arbeitgeber scheidet hier ja aus)? Wie sieht es aus, wenn wir in einiger Zeit nach Berlin zurueckkehren?
Ich bin fuer jeden Tip dankbar,
Liebe Gruesse
Torben