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Re: Hausdurchsuchung? Was ist erlaubt?
Eine Hausdurchsuchung ist in zwei Formen mölgich:
1. mit Durchsuchungsbeschluß eines Gerichtes
Hierzu wird vom zuständigen Gericht auf Antrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluß erlassen.
Das Porblem hierbei ist, daß diese Durchsuchung praktisch jederzeit durchgeführt werden kann, sobald den Ermittlungsbehörden der Beschluß vorliegt.
2. ohne Durchsuchungsbeschluß durch die Polizei
Dann müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, z.B. Tatsachen müssen dafür vorliegen, daß Beweismittel für eine Straftat gefunden werden (hier wäre es das Hasch).
Weiter muß Gefahr im Verzuge vorliegen, heißt hier, der Durchsuchungserfolg (=Auffinden der Beweismittel) ist gefährdet, wenn erst beim Gericht ein Durchsuchungsbeschluß beantragt werden würde.
In beiden Fällen ist Widerstand zweck- und sinnlos und macht alles nur noch schlimmer.
Wird die Tür beispielsweise nicht freiwillig geöffnet, kommen neben einer möglichen Anzeige wege Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (so und nicht anders heißt das) zumindest noch die Kosten für den Schlüsseldienst oder evtl. für eine neue Tür hinzu.
Wie alle strafprozessualen Maßnahmen kann auch die Druchsuchung zwangsweise durchgesetzt werden.
Durchsucht werden dürfen alle vom Verdächtigen benutzen Räume und Nebenräume (z.B. Keller, Dachboden, Gartenhaus, Garage).
Innerhalb dieser Räume darf alle durchsucht werden, wo die Beweismittel gefunden werden könnten - und das ist so ziemlich alles!
Im Übrigen würde ich mir in diesem Fall nicht zuviele Sorgen machen.
Nur auf die Aussage einer Nachbarin hin, ist der Erlaß eines Druchsuchungsbeschlusses relativ unwahrscheinlich.
Solltest du allerdings mit Betäubungsmittel (dazu zahlt auch Haschisch & Co) von der Polizei angetroffen werden, steht einer Durchsuchung deiner Wohnung nichts im Wege.
andrea
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