Gemeinnütziger Verein - Auflösungsfall
Von: , Frage gestellt am Sa, 8. Apr 2000
Hallo!
Bei einem gemeinnützigen Verein fällt ein geringes verbliebenes Vermögen bei dessen Auflösung an die übergeordnete Gebietskörperschaft, beispielsweise die Stadt.
Wer hat konkrete Erfahrungen damit oder kennt Informationsquellen, wie der ganze Vorgang praktisch vonstattengeht? Für andere praktische Hinweise wäre ich dankbar.
Ciao!
Nemo
