Nebenwohnsitz - DRINGEND!

Hallo an alle!
Ich mache derzeit ein Praktikum in Baden-Württemberg. Mein Wohnort liegt in Bayern. Das Praktikum dauert 4 Monate, während dieser Zeit muss ich für insgesamt 4 Wochen wieder an die Schule zurück nach Bayern.
Jetzt meine Frage, muss ich mich für die Zeit des Praktikum mit Hauptwohnung in Ba-Wü anmelden oder reicht Nebenwohnung. Nach Beendigung des Praktikums gehts eh zurück in die Heimat.
Ich brauch ganz dringend Auskunft!
Das Meldeamt in Baden-Württemberg besteht darauf das ich mich für die 3 Monate mit Hauptwohnsitz anmelde. Ist das rechtens?
Mir läuft die Zeit davon…
Dankbar für jede Antwort
grüßt Sabine

Hallo Sabine,
also ich denke, du musst dich nicht hauptwohnsitzlich in ba-wü melden.
zumindest musste ich das bei diversen praktika nie und die gingen auch nur 3-6 monate.
die städte wollen am liebsten alle nur als hauptwohnsitzler, da sie für jeden hauptwohnsitzlichen geld vom staat kriegen und sie keine probleme mit die Müll/Abwasser-Kosten haben.
melde dich nebenwohnsitzlich an und sag denen, du fährst jedes wochenende nach hause um dort zu waschen und so.ausserdem bist du in 3 month eh wieder weg da.
anführen könntest du noch dass du bei deinen eltern wohnst steuererklärung - wenn du noch kind/student oder in der ausbildung bist) - aber da weiß ich leider nicht, wie das bei dir ist.
das dürfte reichen. ob das in ba-wü pflicht ist sich selbst für 3 monate hauptwohnsitzlich zu melden weiß ich nicht…kann mir es aber nicht vorstellen.

frag einfach mal im einwohnermeldeamt bei deiner gemeinde oder stadt nach.
soweit meine persönlichen erfahrungen.
viel glück.

katja

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nachtrag

Hallo Sabine,

frag einfach mal im einwohnermeldeamt bei deiner gemeinde oder
stadt nach.

äh, ich meine natürlich bei deiner „nicht-ba-wü-gemeinde-oder-stadt“.

katja

Hallo Sabine,

Ich mache derzeit ein Praktikum in Baden-Württemberg. Mein
Wohnort liegt in Bayern. Das Praktikum dauert 4 Monate,

Da Melderecht Ländersache ist und die entsprechenden Meldegesetze nur im prinzip gleich sind. Solltest Du dir das BW Meldegesetz zu gemüte führen und darauf deine Strategie aufbauen.

Tschuess Marco.

Hallo,

wenn das Amt in BaWü „Ärger“ macht, dann kannst du dich evtl. auch hilfesuchend an dein Amt in Bayern wenden, die werden dir sicher ein paar Hilfestellungen geben können, wie du deinen Hauptwohnsitz in Bayern, also bei ihnen behalten kannst.

Gerhard

Hallo!

Lt. Art. 12 Bayerisches Meldegesetz ist Hauptwohnung dort wo der überwiegende Aufenthalt ist. Wenn du dich während des 3-4 monatigen Praktiums überwiegend in der Wohnung des Praktikumsorts aufhälts, dann wäre dies die Hauptwohnung (nach dem Meldegesetz).
In Bayern wird aber vorwiegend die Meinung vertreten, wenn der Aufenthalt kürzer als 6 Monate ist, dann kann für diese Zeit auch Nebenwohnung genommen werden. Dies ist aber Ermessensentscheidung der Behörde und zum Ende der Praktikumszeit wird man wieder angeschrieben, wenn man sich nicht selbst wieder abmeldet oder wenn man dann doch länger bleibt den Status ändert.

Wie das allerdings in Baden-Württemberg ausschaut, kann ich nicht sagen da mir das dortige Melderecht nicht bekannt ist.

Gruß
Petra

Ich danke euch allen für eure Antworten.
In der Zwischenzeit ist es so, wenn ich mich länger als 2 Monate in meiner „Nebenwohnung“ aufhalte KANN diese zur Hauptwohnung werden (oder so ähnlich). Hatte heute ein Gespräch mit dem Oberamtsschimmel der Schwäbischen Gemeinde.
Ich muss jedenfalls auf einer mir mitgegebenen Liste aufschreiben wie oft ich mich wann und wo aufhalte. Und dann wird gerechnet *sichschlapplacht*…
Deutschland deine Ämter! Für welchen Mist die Zeit und Energie verschwenden, das ist nicht zu fassen.
Ich krieg nen Föhn!!!
Schönen Tag noch,
mfg
Sabine

Hallo, Sabine!

Ich bin in einer ähnlichen Situation: Wohne in NRW und mache ein Praktikum (5 Monate) in Hessen.

ich habe mich nicht umgemeldet (nicht mal einen nebenwohnsitz angemeldet).

Begründung:

  1. Habe ich einen Postnachsendeantrag gestellt, so das ich per Post erreichbar bin. - Funzt prima, aber die Gelbschnecken nehmen seit neuestem echte Teuros dafür!

  2. Mein Lebensmittelpunkt ist nach wie vor in NRW.
    (Das Argument zieht auch beim Finanzamt, jedenfalls hat man mir das 1996 abgekauft, als ich 1 JAHR (!!!) nähe Frankfurt gearbeitet hatte.
    Begründung Freundin wohnte weiterhin daheim, Vater schwerbehindert (einziger Sohn) und noch ein wenig *bla*)

  3. Das sind aber nun rein persönliche Gründe, welche vor keinem Amt standhalten werden: Mir geht der überregulierte BüroKRAUTismus in der Bananenrepublik D mittlerweile ganz gewaltig auf den …

Gruß, Michael

Hallo.

Ich muss jedenfalls auf einer mir mitgegebenen Liste
aufschreiben wie oft ich mich wann und wo aufhalte. Und dann
wird gerechnet *sichschlapplacht*…

Kann ich gar nicht drüber lachen. Das ist m.E. eine unzulässige Datenerhebung durch die Behörde. Es geht die nämlich einen *PIEP* an, wann Du Dich wo aufhältst - ansonsten könnten die Dir ja gleich zur Auflage machen, dass Du Dich täglich bei der Polizei melden musst. Wenn Du dem Amtsheini gern Scherereien machen willst (musst Du selbst entscheiden), dann wende Dich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg.

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg0…, hier siehe §3a)

Du könntest auch zum Schein auf die Listenforderung des Rumsitzers eingehen und dann die Herausgabe der nicht existenten Liste unter dezentem Hinweis auf das BDSG verweigern. Aber keine diesbezügliche Vereinbarung unterschreiben; das wäre dann wieder eine Datenerhebung „mit Zustimmung des Betroffenen“ …

Näheres / Weiteres gerne per Mehl.

Gruß kw

Hallo Michael,
das Problem ist, das ich im Rathaus mein Praktikum mache und somit immer unter „Beobachtung“ stehe.
Letztendlich geht es hier um 108 Tage, von denen ich ca.64 Tage in Ba-Wü bin und den Rest (ca. 44 Tage) in Bayern.
Stimmt da das Verhältnis oder muß ich mich jetzt wegen 20 Tagen in Ba-Wü. mit Hauptwohnung melden?
Dieser ganze Aufwand an Formalitäten (Personalausweis, Krankenkasse etc.) wegen 20 Tagen. Ich will das einfach nicht glauben!
Nirgendwo ist genau definiert wie das Verhältnis Hauptwohnung/Nebenwohnung sein muss.
Ich dreh langsam am Rad…
Gruß
Sabine

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Hallo Michael,
das Problem ist, das ich im Rathaus mein Praktikum mache und
somit immer unter „Beobachtung“ stehe.
Letztendlich geht es hier um 108 Tage, von denen ich ca.64
Tage in Ba-Wü bin und den Rest (ca. 44 Tage) in Bayern.
Stimmt da das Verhältnis oder muß ich mich jetzt wegen 20
Tagen in Ba-Wü. mit Hauptwohnung melden?

Sowas ist geregelt, auch wenn ich Dir nicht sagen kann wo genau … :-/
Hmmm… „Meldegesetz“ meine ich schonmal gehört zu haben…
Die Definition für den Hauptwohnsitz ist (AFAIK) in etwa so: „Der Hauptwohnsitz
ist dort, wo Du dich die überweigende Zeit des jahres aufhälst.“
Überweigende Zeit sehe ich als mehr als die hälfte des Jahres; 4 Monate sind
jedoch nur 1/3.

*pause* … So bin wieder da!

Eine googlesuche brachte folgendes:

Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 - MeldeG)
§1(5):
Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er
sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht
niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen;
trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der
beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines
Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu
bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

http://zmr.bmi.gv.at/pages/gesetz.htm#1 ist der Link zu der Seite des
Bundesinnenministeriums.

Dieser ganze Aufwand an Formalitäten (Personalausweis,
Krankenkasse etc.) wegen 20 Tagen. Ich will das einfach nicht
glauben!

Abgesehen dasß das auch richtig Teuro wird, mit Ausweis etc…

Hoffe der Link hilft Dir!

Gruß, Michael

P.S.: Nur damit mich keiner festnageln kann der Hinweis, das dieses keine
Rechtsberatung ist! - Dazu bin ich weder qualifiziert noch befugt.
Ich habe oben lediglich meine Auslegung der Paragraphen bzw. meine
Rechtsauffassung geäussert.

Korrektur: §1(7) (OW)

Bin auch in einer solchen Situation und hätte auch mal eine Frage dazu:
Habe zur Zeit meinen Zweitwohnsitz in BW gemeldet und meinen Erstwohnsitz in NRW, da dort meine Eltern wohnen. Ist es DRINGEND NOTWENDIG, seinen Erstwohnsitz bzw. Hauptwohnsitz an seiner Arbeitsstelle zu melden, oder reicht dazu der Zweitwohnsitz aus? Da, ich meiner nun geregelten Arbeit in BW nachgehe, aber weiterhin Wochenends nach NRW fahre, stellt sich mir diese Frage. MUSS ich meinen Erstwohnsitz dort melden, wo ich meine Lebensbeziehung (in dem Falle Arbeiten) habe, oder KANN ich dort den Erstwohnsitz melden. Dir Frage lautet also muss oder kann?