Sozialhilfe? Arbeitslosengeld? Arbeitslosenhilfe?

Hallo!
Ich habe folgende Frage: Meine Freundin ist demnächst mit ihrer 5 jährigen schulischen Ausbildung zur Erzieherin fertig. Dannach hat sie leider bis jetzt keinen Job.Sie wird sich nach Ende der Ausbildung zu mir ummelden. Steht ihr eine von den oben genannten Hilfen zu? Fließt dann mein Gehalt in die Berechnung mit ein oder gibt es da einen Mindestsatz? Muss sie sonst noch was beachten? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten?

Hallo René,

wenn deine Freundin und du verheiratet wäret, wärst du unterhaltspflichtig. Sofern du genug verdienst, bekäme sie nichts. Da ihr aber nicht verheiratet seid, hat sie Anspruch auf Sozialhilfe.

Allerdings muss man im Sozialhilfeantrag seine Lebensumstände angeben. Zusammenwohnen bedeutet Kostenerparnis, das wird in der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe berücksichtigt.

Natürlich kann man da schummeln. Aber: Das Sozialamt führt Kontrollen durch! Ich habe kürzlich im TV eine Sendung gesehen, wo so etwas dokumentiert wurde. Da lebte ein Paar, die Frau war Sozialhilfeempfängerin, offenbar „normal“ zusammen. Im Sozialhilfeantrag hatte die Frau sich aber als alleinstehend dargestellt, die zur Untermiete wohnte. Bei der Kontrolle wurde geprüft, wo die Betten standen, die Lebensmittel in den Schränken verteilt waren, die Zahnbürsten im Badezimmer und ähnliches mehr.

Du kannst von deiner Freundin einen angemessenen Mietbeitrag verlangen, der wird ihr erstattet. Aber die wirtschaftlichen Vorteile eines Zusammenlebens zu verbergen, bedeutet erheblichen Aufwand. Da ist es, denke ich, besser, die Wahrheit zusagen.

Gruß
Peter

Hi nochmal,

es geht mir nicht darum irgend jemanden zu bescheißen. Es geht darum was ihr zusteht(naja zusteht ist jetzt blöde gesagt)!!. Sozialhilfe also. Gibt es da mindest Beträge oder wie läuft so eine Berechnung. Ich denke mal sie ist nicht die erste ausgelernte Erzieherin die nach der Ausbildung erstmal ohne Job ist!
Danke im vorraus.

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Hallo René,

es geht mir nicht darum irgend jemanden zu bescheißen.

Das habe ich dir auch nicht unterstellt.

Es geht darum was ihr zusteht …

Das habe ich doch gesagt, nur den konkreten Betrag kann ich dir nicht sagen.

Gibt es da mindest Beträge oder wie läuft so eine Berechnung.

Wie gesagt, Zahlen kann ich dir nicht nennen. Aber ich habe gesagt, welchen Unterschied es machen würde, wenn ihr verheiratet wärt oder wenn ihr zusammenleben solltet. Die konkreten Zahlen kann deine Freundin beim Sozialamt erfahren.

Gruß
Peter

PS Nachtrag: Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommt man nur, wenn man schon gearbeitet hat.

Hallo!
Möchtest Du für Deine Freundin Unterhalt, Miete und Krankenversicherung bezahlen? Dann melde Sie ruhig bei Dir an.

Sie hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, weil sie nix eingezahlt hat. Bleibt nur die Sozialhilfe.
Und die werden ganz fix bei Dir auf der Matte stehen - wenn Ihr zusammen wohnt. Rechtlich ist das nicht sauber - es gibt keinen Unterhaltsanspruch von ihr gegen Dich, aber das Sozialamt unterstellt dann mal schnell eine sogenannte „eheähnliche“ Gemeinschaft. Rechte gibt keine, aber gaaaanz viele Pflichten … besonders für Dich. Und vor allem Kosten.
Wenn Du Zeit, Geld und Nerven sparen willst, sollte Deine Freundin sich eine eigene Wohnung suchen und Sozialhilfe beantragen. Du bleibst dann aussen vor, ansonsten müsstest Du Dich „Nackich“ machen …

Viel Glück
vibke

Hi,
erst schon mal danke. Heißt das das ihr nichts zusteht wenn wir zusammen wohnen? Wir sind eine Art ehe ähnlicher Gemeinschaft und wollen nicht auseinander ziehen. Also gibt es keinen Grundbetrag der jemandem zusteht der noch nicht gearbeitet hat? Wie soll sie denn Kosten bezahlen die für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen oder Portokosten für Bewerbungen( jetzt mal als Beispiel).Muss ich diese Kosten denn tragen und wenn kann ich diese dann von der Steuer absetzen? Ich weiß nicht ob ich mich gerade etwas doof anstelle oder ob das wirklich so kompliziert ist!
Danke im vorraus für antworten!

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Hi,
ach Du scheiße. Das heißt es ist wohl das beste sie bleibt bei ihren Eltern gemeldet und beantragt keine Sozialhilfe. Dann gibt es denn überhaupt keine Förderung für sie, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

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Hallo René,

Heißt das das ihr nichts zusteht wenn wir zusammen wohnen?

Nein, du wärst nur unterhaltspflichtig, wenn ihr verheiratet wärt. Aber auch dann würdet ihr Sozialhilfe bekommen, falls dein Verdienst so niedrig sein sollte, dass ihr unter dem Satz für zwei Personen liegt.

Wir sind eine Art ehe ähnlicher Gemeinschaft und wollen nicht auseinander ziehen.
Also gibt es keinen Grundbetrag der jemandem zusteht der noch nicht gearbeitet hat?

Doch, der ihr zustehende Betrag ist aber niedriger, als wenn sie allein leben würde, weil Zusammenleben billiger als Alleinleben ist. Sie würde aber z. B. auch die Hälfte der Miete erstattet bekommen, die ihr bezahlt.

Wie soll sie denn Kosten bezahlen die für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen
oder Portokosten für Bewerbungen( jetzt mal als Beispiel).

Auch darum braucht sie Sozialhilfe.

Muss ich diese Kosten denn tragen und wenn kann ich diese dann von der Steuer
absetzen?

Du musst es nicht und könntest, wenn doch, nicht von der Steuer absetzen, da du nicht unterhaltspflichtig bist.

Wie gesagt, konkrete Zahlen kenne ich nicht. Lass deine Freundin doch im Sozialamt fragen. Wenn ihr euch offenhalten wollt, wie ihr es am Ende machet, kann sie sich ja wie du oben schreibst unter der Anschrift ihrer Eltern erkundigen und gleichzeitig fragen, wie das aussähhe, wenn sie mit jemand zusammen zieht.

Gruß
Peter

Nein, du wärst nur unterhaltspflichtig, wenn ihr verheiratet
wärt.

Das ist so nicht richtig. Er ist zwar nicht „unterhaltspflichtig“ im Sinne des Gesetzes, aber gem. § 122 BSHG werden eheähnliche Gemeinschaften nicht besser gestellt als Ehen, d.h. sein Einkommen wird voll mit angerechnet.

Aber auch dann würdet ihr Sozialhilfe bekommen, falls
dein Verdienst so niedrig sein sollte, dass ihr unter dem Satz
für zwei Personen liegt.

Das stimmt.

Muss ich diese Kosten denn tragen und wenn kann ich diese dann von der Steuer
absetzen?

Du musst es nicht

es kann ihn niemand dazu zwingen, aber wenn er genug Einkommen hat, bekommt sie keine Sozialhilfe.

und könntest, wenn doch, nicht von der
Steuer absetzen, da du nicht unterhaltspflichtig bist.

Das stimmt wiederum.

Gruß
Nelly

Das heißt es ist wohl das beste sie bleibt bei
ihren Eltern gemeldet und beantragt keine Sozialhilfe. Dann
gibt es denn überhaupt keine Förderung für sie, wenn ich das
jetzt richtig verstanden habe.

Richtig, wenn ihr zusammen wohnt, werdet ihr gem. § 122 BSHG mit Ehegatten gleichgestellt, d.h. es wird euer gemeinsamer Bedarf errechnet und das vorhandene Einkommen (in diesem Fall nur deines) dem Bedarf gegenüber gestellt. Ist das Einkommen höher, besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe. Du müsstest dann für den Lebensunterhalt deiner Freundin aufkommen. Rechtlich kann dich natürlich niemand dazu zwingen, aber Sozialhilfe würde sie nicht bekommen.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly!

und Sozialhilfe würde sie trotzdem bekommen. Aber nur mit vieeeel Stress, Kampf und als Dauergast beim Verwaltungsgericht.
Es gibt KEINE Unterhaltspflicht für nicht-verheiratete (ok, ausser sie habem ein Kind unter 3 Jahren, aber davon war keine Rede).
Und daran ändert aus das BSHG nix. Wär ja noch schöner, dann verklag ich demnächst mal meinen Freund auf Unterhalt? Die Klage wird jedes Gericht abweisen!

Ich würde mir das jedenfalls nicht antun, und auch nicht von meinem Partner verlangen - aber das ist eine andere Sache.

Nix für ungut, wollte ich nur mal richtigstellen.

Gruß von
vibke

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und Sozialhilfe würde sie trotzdem bekommen. Aber nur mit
vieeeel Stress, Kampf und als Dauergast beim
Verwaltungsgericht.

Aber nur, wenn sie dem Sozialamt glaubhaft machen kann, dass sie nicht in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Und wenn sie da falsche Angaben macht, macht sie sich strafbar. Wäre nicht die erste, die dann eine Strafanzeige wegen Betruges kriegen würde.

Es gibt KEINE Unterhaltspflicht für nicht-verheiratete (ok,
ausser sie habem ein Kind unter 3 Jahren, aber davon war keine
Rede).

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe ja geschrieben, dass sie ihn nicht dazu zwingen kann, ihr Unterhalt zu zahlen.

Und daran ändert aus das BSHG nix. Wär ja noch schöner, dann
verklag ich demnächst mal meinen Freund auf Unterhalt? Die
Klage wird jedes Gericht abweisen!

Siehe oben. Aber das BSHG regelt, dass eine eheähnliche Gemeinschaft nicht besser gestellt werden darf als eine eheliche Gemeinschaft. Und aus diesem Grund würde die Sozialhilfe verweigert werden.

Ich würde mir das jedenfalls nicht antun, und auch nicht von
meinem Partner verlangen - aber das ist eine andere Sache.
Nix für ungut, wollte ich nur mal richtigstellen.

Bevor du hier etwas „richtig stellst“, solltest du mal einen Blick ins BSHG werfen.

Gruß
Nelly

Hallo,

wenn es kein Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe gibt und sie bei Dir wohnt, kann sie vielleicht Wohngeld beantragen.Wird wohl nicht so viel sein und dein Geld wird dabei auch angerechnet, aber auch ein Versuch wert…

Annika