Geld für Umzug?

Hallo Susi,

Was hältst Du eigentlich davon, Dir Dein Studium und Umzug zu :erarbeiten???

viel, wenn ich es schaffen könnte, innerhalb kurzer Zeit genug Geld zu verdienen. Immerhin wäre es bei weitem nicht mein erster Job. Aber vielleicht hast Du auch schon etwas davon gehört, dass es z.Z. nicht gerade einfach ist, schnell einen gut bezahlten Job zu finden. Und gerade ist eine Nachhilfeschülerin von mir abgesprungen, wodurch mir weniger Geld als geplant bleibt. Was nun?

Du wolltest Dich doch nicht etwa auf Kosten der Steuerzahler :amüsieren??

Du verwechselst amüsieren mit studieren.

Das BaföG sind zur Hälfte auch Steuergelder.

Ach nee, das hör’ ich ja zum ersten Mal.

Ich bin nicht damit einverstanden, das ich arbeiten gehe, damit Du Dir :smiley:ein Studium und Dein Umzug finanzieren kannst.

Schon mal dran gedacht, dass Du in der Bundesrepublik nicht die einzige bist, die Steuern zahlt und damit den Sozialstaat finanziert? Vielleicht hat mein Vater seinerzeit dafür gearbeitet, als er noch einen Job hatte. Immerhin hat er da auch Steuern gezahlt und davon nicht gerade wenig. Warum also habe ich jetzt keinen Anspruch, dafür Leistungen vom Sozialstaat zu beziehen, welche mein Vater mitfinanziert hat?

Bedenke, ich mußte mir auch alles selbst erarbeiten und ich fühle mich :ganz wohl dabei, mir durch eigene Kraft mein eigenes geschaffen zu :haben.

Glaub ich Dir gern, nur hat das nicht die Bohne mit meinem Problem zu tun.

Man kann nur das ausgeben, was man auch zur verfügung hat.

Anders geht’s ja auch schlecht. Eine unumstößliche Wahrheit, die mir natürlich auch ganz neu ist.

Mich von Steuerzahlern aushalten zu lassen, also ehrlich, dabei würde :ich mich nicht wohlfühlen.

Wieso? Wozu ist denn er Sozialstaat sonst da? Wofür hat mein Vater Steuern gezahlt und wofür werde ich welche nach dem Studium zahlen? Damit meine Kinder, falls ich zu dem Zeitpunkt meinen Job verloren haben sollte, nichts davon haben?

Wenn Du das Geld nicht für einen Umzug hast, da mußt Du wohl oder übel :ersteinmal weiter bei Deinen Eltern wohnen, bis Du Dir genug :zusammengespart hast - durch Arbeit!!!

Ja, klar, und täglich zwischen Berlin und München zur Uni pendeln. Geniale Idee. Danke für den ach so hilfreichen Tipp.

Ansonsten muss ich leider sagen - Du hast das Thema des Ämter-und-Behörden-Forums völlig verfehlt. Denn Umerziehungsversuche haben nun mal weder etwas mit Behörden noch mit Finanzen zu tun. Deshalb hättest Du Dir Deine Antwort auch sparen können.

Gruß,
Anja

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@ Susi:

Eigentlich hat Anja mir bereits meine Antwort an Dich erspart. Treffender hätte man es nicht ausdrücken können.

Der Gesetzgeber hat die Sozialgesetzgebung erlassen, damit Menschen, die einen Anspruch auf Erlangung bestimmter Sozialleistungen haben, diese auch bekommen können. Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sie in Anspruch nehmen will oder ob er das Geld, welches ihm gesetzlich zusteht, dem Staat schenken möchte.

Ganz so heroisch, wie Du uns hier im Forum weiszumachen versuchen willst, scheinst Du dann ja doch nicht zu sein. „Alles selbst erarbeitet“, alles „aus eigener Kraft erschaffen“ und hast Dich nicht von „Steuerzahlern aushalten lassen“? Dann müsstest Du wohl reinen Gewissens bestätigen können, Deinen Lohnsteuerjahresausgleich regelmäßig in den Papierkorb zu werfen, um auf Rückerstattungsansprüche zugunsten des Staates zu verzichten. Und während Deiner Schulzeit hast Du vermutlich ordentlich Schulgeld gezahlt, damit Deine Schule nicht Pleite ging. Von der Straßenbenutzungsmaut ganz zu schweigen, die Du dann auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit entrichten müsstest (oder fährst Du gar mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die staatlich subventioniert werden?). Es gibt noch viel, viel mehr Beispiele und es ist müßig, die hier alle aufzählen zu wollen, aber sie zeigen alle eines: Du scheinst derzeit mehr staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, als Anja das hier für sich überhaupt nur angedeutet hat.

Du kennst sicher das Sprichwort: „Wer im Glaushaus sitzt, …“

@ Anja:

Hilfe war das für Dich bislang leider ja noch nicht - weder Susis Beitrag noch meine obigen Ausführungen. Deshalb hier jetzt endlich mal zu dem, wozu das Forum überhaupt da ist: Hilfestellung zu geben.

Grundsätzlich ist es so, dass Studierende keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben (von einigen wenigen Ausnahmefällen abgesehen, die bei Dir vermutlich aber nicht zutreffen werden, deshalb erspare ich mir mal entprechende Details).

Das bedeutet für Dich, dass Du nicht wie Sozialhilfeempfänger

  • Anspruch auf Umzugskosten hast
  • Anspruch auf Renovierungskosten hast
  • Anspruch auf Übernahme der Mietkaution hast
  • Anspruch auf Übernahme der Maklerkosten hast
  • Anspruch auf einmalige Beihilfen hast (Möbel, Geräte, Zubehör, Kleidung etc.)
  • Anspruch auf Übernahme der Mietkosten (incl. Nebenkosten und Heizung) hast
  • Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hast (Regelsatz)

Der Grund liegt darin, dass der Gesetzgeber meint, Studierende hätten genug Selbsthilfemöglichkeiten, um sich z. B. während des Studiums den Lebensunterhalt durch Jobben selbst zu finanzieren.

Aber einen kleinen Lichtblick gibt es schon. Das liegt daran, dass Du jetzt überhaupt noch keine Studentin bist. Erst wenn Du Dich immatrikuliert hast, gehörst Du zu den Studierenden. Wenn Du also bereits vor Deinem Studium Deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst (und das scheint mir der Fall zu sein, insbesondere wenn ich die finanzielle familiäre Situation berücksichtige), dann kannst Du jetzt selbstverständlich Sozialhilfe beziehen und auch (sofern die Voraussetzungen zutreffen) die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings werden die laufenden Zahlungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Miete, Heizung etc.) eingestellt, sobald Du das Studium beginnst.

Liebe Grüsse

Holger von oben

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Schon mal dran gedacht, dass Du in der Bundesrepublik nicht
die einzige bist, die Steuern zahlt und damit den Sozialstaat
finanziert? Vielleicht hat mein Vater seinerzeit dafür
gearbeitet, als er noch einen Job hatte. Immerhin hat er da
auch Steuern gezahlt und davon nicht gerade wenig.

Dafür bekommt Dein Vater auch, wie jetzt im Notfall, etwas zurück.

habe ich jetzt keinen Anspruch, dafür Leistungen vom
Sozialstaat zu beziehen, welche mein Vater mitfinanziert hat?

Anspruch ist ja Ok, wenn dieser berechtigt ist, das kann ich
bei Dir nicht erkennen, Du versuchst hier, Ratschläge zu
bekommen, wie Du ohne eigene finanzielle Mittel umziehen und
eine Wohnung einrichten kannst, mehr nicht.

Bedenke, ich mußte mir auch alles selbst erarbeiten und ich fühle mich :ganz wohl dabei, mir durch eigene Kraft mein eigenes geschaffen zu :haben.

Glaub ich Dir gern, nur hat das nicht die Bohne mit meinem
Problem zu tun.

Das glaube ich Dir gern, gerade 19 geworden, auf die schnelle
einen gut bezahlten Job, mit wenig Arbeit suchen und dann im
wirklichen Leben feststellen, so etwas gibt es nur im Märchen.

Mich von Steuerzahlern aushalten zu lassen, also ehrlich, dabei würde :ich mich nicht wohlfühlen.

Wieso? Wozu ist denn der Sozialstaat sonst da?

Wenigstens bist Du ehrlich, Deine obenstehende Frage sagt alles
über Dich aus.
Der Sozialstaat ist für wirklich Hilfebedürftige da und nicht,
die sich bewußt in eine Notlage bringen.

Wenn Du das Geld nicht für einen Umzug hast, da mußt Du wohl oder übel :ersteinmal weiter bei Deinen Eltern wohnen, bis Du Dir genug :zusammengespart hast - durch Arbeit!!!

Ja, klar, und täglich zwischen Berlin und München zur Uni
pendeln. Geniale Idee.

Wenn es finanziell nicht möglich ist, dann mußt Du eben in
Berlin zur Uni gehen, aber sicher die Fachrichtung, die Du
studieren möchtest, gibt es nur in München. :smile:

Ansonsten muss ich leider sagen - Du hast das Thema des
Ämter-und-Behörden-Forums völlig verfehlt.

Ja, im Bezug auf Deine Frage !
Ich gebe keine Hinweise, wie man auf Steuerzahlerkosten sich
ein angenehmes Leben macht.

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Hallo Holger!

Vielen Dank für die Informationen.

Da ich meinen Umzug erst antreten kann, wenn ich auch sicher weiß, dass ich von der Uni angenommen wurde :smile:, kann ich auf die von Dir genannte Möglichkeit leider nicht zurückgreifen, aber ich bin Dir dennoch dankbar für Deine kompetente Antwort.

Schöne Grüße,
Anja

Hallo Holger

Ich glaube, Gesetzestexte richtig zu lesen, zu verstehen und dann auch noch richtig zu interpretieren/ beraten ist nicht einfach.

Der Gesetzgeber hat die Sozialgesetzgebung erlassen, damit
Menschen, die einen Anspruch auf Erlangung bestimmter
Sozialleistungen haben, diese auch bekommen können. Es bleibt
jedem selbst überlassen, ob er sie in Anspruch nehmen will
oder ob er das Geld, welches ihm gesetzlich zusteht, dem Staat
schenken möchte.

Du redest hier immer von einem Anspruch. Dies ist so nicht richtig. Der Staat hat sich zur Aufgabe gemacht, in soziale Not geratene Menschen Hilfen anzubieten. Soziale Leistungen können nach eingender Prüfung unter Beachtung des Ermessensspielraumes genommen/bewilligt/abgelehnt werden. ( gemäß BSHG und SGB ). So bekommt doch die Auslegung des Bundesgesetzes einen ganz anderen Sinn, oder?
Es müssen also keine z.B. Renovierungskosten vom Sozialamt übernommen werden!!! (Sie können)
Arbeitet Hamburg etwa nicht mit dem BSHG? Dies ist doch ein Bundessozialhilfegesetz! Bundesrecht bricht Landesrecht. Also sind die Bestimmungen überall gleich. Sorry, eine korrekte Beratung wäre hier angebracht.

Grundsätzlich ist es so, dass Studierende keinen Anspruch auf
Sozialhilfe haben (von einigen wenigen Ausnahmefällen
abgesehen, die bei Dir vermutlich aber nicht zutreffen werden,
deshalb erspare ich mir mal entprechende Details).

Das bedeutet für Dich, dass Du nicht wie Sozialhilfeempfänger

  • Anspruch auf Umzugskosten hast
  • Anspruch auf Renovierungskosten hast
  • Anspruch auf Übernahme der Mietkaution hast
  • Anspruch auf Übernahme der Maklerkosten hast
  • Anspruch auf einmalige Beihilfen hast (Möbel, Geräte,

Du stellst es so dar, als wenn den Menschen die momentan wenig Geld haben, um sich ihre Wünsche zu erfüllen, (siehe Anja) generell die von Dir genannten Leistungen zustehen.
Wie schon oben genannt, können diese Leistungen genommen/bewilligt/abgelehnt werden. Also müssen diese Leistungen vom Sozialamt nicht gegeben werden. (Sie können)

Gruß Susi

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off topic: Studentisches Wohnen
Hallo,

mach’ Dir wegen der Kosten nicht so viel Sorgen. Andere Studenten haben auch kein Geld. Wenn Du einen Wohnheimsplatz bekommst, reicht für den Umzug ein Kombi völlig aus (Mehr passt eh’ nicht in das studentische Einheitswohnklo). Den kann StudentIn sich oft von lieben Verwandten/Freunden ausleihen. Was das Telefon angeht: Es gibt oft Stockwerkstelefone. Eine eigene Wohnung, die einen teuren Umzug erforderlich macht, hat kaum ein Student. WGs sind oft schon gut ausgestattet, sodass Du mit einer Matratze, einem Schreibtisch und einem Bücherregal als Umzugsgut völlig auskommst (Du brauchst oft nicht einmal einen Kleiderschrank). Spätestens nach einer Woche kennst Du genügend Leute, sodass Du Dir um das Schleppen schwerer Gegenstände auch keine Sorgen mehr machen musst und keine Umzugsfirma brauchst.

Viel Spass beim Studium
R.

Noch etwas: Die Miete ist ein teuerer „Teil“ Studiums. Kümmere Dich rechtzeitig (=jetzt) um einen Wohnheimsplatz !

Keine Panik…
Hi,

also, dass deine Eltern arbeitslos sind reicht als alleiniges Kriterium nicht aus um BAföG zu bekommen. Da würde ich mich noch mal schlau machen an deiner Stelle. Vielleicht haben sie nennenswertes Eigentum (Haus) oder sonstwas das angerechnet wird.

Aber lass dich nicht anmachen vonwegen mit BaföG und wer das bezahlen muss. Wenn Du dank BaföG schneller mit dem Studium fertig bist und Geld verdienst zahlst du an die Allgemeinheit Steuern u.ä. das „WIR“ nicht bekämen, wenn du dein Studium verschleppen musst um Geld zu verdienen. Nur mal so als Dankansatz :smile:

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, mach dir mal nicht so viele Sorgen um die Umzugskosten und Wohnungseinrichtung :wink:
Ich würde jetzt schon zu deiner Uni fahren und am schwarze Brett nach WG-Zimmern Ausschau halten. Dann hast du schonmal einen Mitbewohner der dir beim Umzug hilft. Dessen Papa hat vielleicht einen Agrarhaken, du leihst dir einen Anhänger und gut is’. Studenten ziehen nicht mit einem riesen Sattelschlepper und 5 Mann vom Umzugsunternehmen um die alles für dich einpacken :smile:

Wenn du in ein Wohnheim willst kuck es dir vorher an und bewerbe dich rechtzeitig (das sollte evtl. unverbindlich sein).
Ich persönlich kenne zwei extreme:

1.Loch, bewohnbar,

BaföG und anderes
Hi,

Ich bin nicht damit einverstanden, das ich arbeiten gehe,
damit Du Dir Dein Studium und Dein Umzug finanzieren kannst.

dann musst du (und andere) dir entweder eine andere Regierung wählen oder in einen anderen Staat umziehen wo es anders ist.
Nur weil DU es blöd findest heißt nicht, dass andere das auch so sehen.

Sicher wäre es dir lieber wenn der eine oder andere aus finanziellen Gründen nicht studiert oder sein Studium verzögert wird. „Das letze was unser Land braucht um wieder auf die Beine zu kommen sind doch ausgebildete Akademiker“. Oder war es gar andersrum um gegenüber anderen Staaten nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten?

BTW: Ich bin auch mit diesem und jenen nicht einverstanden, rede aber trotzdem nicht auf junge Erwachsene ein die nur ihr Recht in Anspruch nehmen wollen.

Viele Grüße,
J~

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Ahnung?
Hi,

Wenn es finanziell nicht möglich ist, dann mußt Du eben in
Berlin zur Uni gehen, aber sicher die Fachrichtung, die Du
studieren möchtest, gibt es nur in München. :smile:

sag mal Susi, vom Studieren hast du so richtig keine Ahnung, oder?
Hast du schon mal die Abkürzung ZVS gehört? Weißt du, dass man nicht alles an jedem Ort zu jedem Semester studieren kann?

Also: erst Schlaumachen, dann mitreden…

J~

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Hallo Susi,

ich weiß nicht, wer Du von Beruf ist. Aber da Du nicht einmal den Unterschied zwischen dem Versicherungs- und dem Fürsorgeprinzip des Sozialstaates zu kennen scheinst, welche zusammen mit dem Versorgungsprinzip die drei Grundsäulen des hiesigen Sozialsystems bilden (denn Du meintest, für seine Steuerzahlungen bekomme mein Vater ja jetzt auch das Arbeitslosengeld…), bist Du - im Gegensatz zu Holger von oben - kein Sozialhilfeberater. Wie James schon gesagt hat, mit den wirtschaftlichen Begebenheiten in Deutschland sowie mit den Studienbedingungen kennst Du Dich wohl auch kaum aus. Wieso überlässt Du das Metier des Beraters in solchen Angelegenheiten also nicht lieber den Experten? Vielleicht machst Du Dich dann auch nicht so lächerlich.

Gruß,
Anja

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München
Hi,

Ich würde jetzt schon zu deiner Uni fahren und am schwarze
Brett nach WG-Zimmern Ausschau halten.

Ja ja ja. Anja will nach München, und dort ist „studentischer“ Wohnraum knapp. Das Problem wird es weniger, den Umzug zu finanzieren, als eine bezahlbare Bleibe zu finden. Für die Wohnheime gibt es zur Zeit Wartezeiten von 1 Semester oder mehr (bis auf wenige Ausnahmen http://www.studentenwerk.mhn.de/index-de.html, neben dem Studentenwerk gibt es auch noch Wohnheime von anderen Trägern). Eine Bewerbung um einen Wohnheimsplatz ist erst mit der Immatrikulation möglich. D.h. man sollte sich am ersten möglichen Termin in aller Frühe (!) einschreiben, um dann gleich noch morgens zum Studentewerk zu marschieren. Schliesslich haben tausende Erstsemester, die das gleiche Problem haben (es gibt in München zwei große Unis, eine große FH und etliche kleinere Hochschulen.).
Die Plätze in den privaten WGs (-> schwarzes Brett in der Uni- oder TU-Mensa) werden dagegen zu Semesterende (= jetzt) frei.

Ich persönlich kenne zwei extreme:

1.Loch, …:
2. nettes, ruhiges Zimmer (mitten in HH!)

Das ist in München genauso.

Ciao
R.

Es kann auch sinnvoll sein, die Art des Umzuges und Möbelbeschaffung Deinen finanziellen Verhältnissen anzupassen. Zu Studienbeginn wird sich wohl nicht viel mehr Hausrat ergeben als in einige wenige Autofuhren reinpasst. Etwaig fehlendes Mobiliar wird es auf dem Gebrauchtmarkt für kleines Geld geben.

Hi,

(bis auf wenige Ausnahmen
http://www.studentenwerk.mhn.de/index-de.html, neben dem
Studentenwerk gibt es auch noch Wohnheime von anderen
Trägern).

ahja, guter Hinweis.
@Anja: ich kenne z.B. noch kirchliche Träger, aber auch studentische „Verbindungen“. Ob letztere überhaupt Frauen(!) aufnehmen weiß ich nicht, wäre aber eh beides nix für mich.
Es gibt IMHO auch Wohnheime mit einem hohen Anteil ausländischer Studenten (weil die z.B. vom Akademischen Auslandsamt oder so geführt werden). Das ergibt evtl. ein besonderes Flair.

Eine Bewerbung um einen Wohnheimsplatz ist erst mit
der Immatrikulation möglich. D.h. man sollte sich am ersten
möglichen Termin in aller Frühe (!) einschreiben, um dann
gleich noch morgens zum Studentewerk zu marschieren.
Schliesslich haben tausende Erstsemester, die das gleiche
Problem haben (es gibt in München zwei große Unis, eine große
FH und etliche kleinere Hochschulen.).

Hmm, ich hatte meine Zusage schon vor Beginn der Vorlesungen. Scheint in M ja schwieriger zu sein.

Die Plätze in den privaten WGs (-> schwarzes Brett in der
Uni- oder TU-Mensa) werden dagegen zu Semesterende (= jetzt)
frei.

Also wenn ich Anja wäre, würde ich mir schon jetzt ein Zimmer nehmen (vielleicht gibt für die Semesterferien einen kleinen Mietrabatt bei den Mitbewohnern? :wink: ) und schon mal die Lage in München antesten :smiley: .

Viele Grüße,
J~

Hallo Jame~ und rOs,

danke für eure Tipps.

Das Problem ist, dass mein Wunschstudienfach einen recht niedrigen (also „schweren“) NC hat, deshalb habe ich mich an mehreren Unis beworben und werde nun sehen, wo ich überhaupt angenommen werde. Die TU München war da nur ein Beispiel. Daraus ergibt sich, dass ich mir nicht vorher schon in einer bestimmten Stadt eine Bleibe suchen kann, weil ich ja noch gar nicht weiß, wo ich hinkomme. Aber irgendwie wird das schon klappen. :smile:

Gruß,
Anja

Ich glaube, Gesetzestexte richtig zu lesen, zu verstehen und
dann auch noch richtig zu interpretieren/ beraten ist nicht
einfach.

Da gebe ich Dir Recht, Susi. Nicht umsonst sind die Kommentare und Urteile zu den deutschen Gesetzen um ein vielfaches umfangreicher als die Gesetzestexte selbst. Das Bundessozialhilfegesetz hat „nur“ 153 Paragraphen. Aber wenn ich in den aktuellen Kommentar schaue (Schellhorn), dann hat der mehr als 1000 Seiten. Das ist nicht nur für Hilfesuchende sehr unübersichtlich, sondern auch für die Sachbearbeiter der Sozialämter schwer verständlich.

Du redest hier immer von einem Anspruch. Dies ist so nicht
richtig.

Doch, Susi. Auf Sozialhilfeleistungen gibt es einen gesetzlichen Anspruch, sie sind kein Almosen. Zumindest diesen Hinweis findest Du in den Informationsbroschüren eines fast jeden Sozialamtes.

Wie schon oben genannt, können diese Leistungen
genommen/bewilligt/abgelehnt werden. Also müssen diese
Leistungen vom Sozialamt nicht gegeben werden. (Sie können)

Nein, Susi. Weder beim Bundessozialhilfegesetz (BSHG) noch bei den Sozialgesetzbüchern (SGB) handelt es sich um Gesetze, die man befolgen kann , sondern die man befolgen muss. Das gilt nicht nur für Bürger, sondern auch für Staatsdiener. Die meisten sozialgesetzlichen Grundlagen bieten kaum Ermessensspielraum zu Ungunsten des Hilfesuchenden. Die Aufgabe des Sachbearbeiters ist es lediglich, zu prüfen, ob die Voraussetzung für eine Hilfegewährung erfüllt sind und die Hilfe dann zu gewähren.

Liebe Grüsse

Holger von oben

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Studenten werden vom Sozialamt nicht gefördert - egal wie !

PKW, Anhänger, wäre mal die erste
Überlegung im Bekanntenkreis.

Hallo,
musste bei Google was für meine Azubis wg.KiGe nachsuchen und habe das entdeckt, vielleicht kannst du es gebrauchen.
gruss lookimalein

http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/index…