Arbeitslosengeld

Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Jul 2004

Hi,

hat die Agentur für Arbeit eigentlich die Verpflichtung, Arbeitslose zu in Antragsfragen/ Rechtsfragen zu ALG zu beraten?

Ist eine Auskunft dann verbindlich?

Das Finanzamt beispielsweise ist ja dazu rechtlich verpflichtet, gibt es so eine Verpflichtung auch irgendwo im SGB 3 oder läßt sie sich aus anderen Rechtsquellen ableiten?

Danke, foc

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeitslosengeld

    Hi,

    hat die Agentur für Arbeit eigentlich die Verpflichtung,
    Arbeitslose zu in Antragsfragen/ Rechtsfragen zu ALG zu
    beraten?
    Ja
    Ist eine Auskunft dann verbindlich?

    Ja

    gruss

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