lagern erlaubt

Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Jul 2004

Moin Moin,

da ich vermute, dass es sich um Amtssprache handelt, frage ich hier. In einem benachbarten Naturschutzgebiet gibt es eine Fläche, die als Freizeitfläche ausgeweisen ist. Dort steht auch "lagern erlaubt". Was bedeutet das? Dass man eine Picknickdecke aufschlagen darf, dass man tagsüber ein Zelt aufbauen darf, dass man dort (ohne Zelt) übernachten darf, oder dass man auch dort im Zelt übernachten darf? Es ist außerdem Hamburger Gelände.

Alles Gute wünscht
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: lagern erlaubt

    Hallo Michael,
    am einfachsten ist es, wenn du bei der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) nachfragst, was damit gemeint ist. Auf diese Weise hast du dann eine ganz genaue Auskunft.

    Liebe Grüße von
    Helga
    da ich vermute, dass es sich um Amtssprache handelt, frage ich
    hier. In einem benachbarten Naturschutzgebiet gibt es eine
    Fläche, die als Freizeitfläche ausgeweisen ist. Dort steht
    auch "lagern erlaubt". Was bedeutet das? Dass man eine
    Picknickdecke aufschlagen darf, dass man tagsüber ein Zelt
    aufbauen darf, dass man dort (ohne Zelt) übernachten darf,
    oder dass man auch dort im Zelt übernachten darf? Es ist
    außerdem Hamburger Gelände.

    Alles Gute wünscht
    Michael

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