Arbeitslosengeld II - Vorher Nachher -Frauen?

Hi,
bisher gab es Arbeitslosengeld (ALG) und Arbeitslosenhilfe (Alhi). Das ALG war eine Versicherungsleistung, auf die man unabhängig vom Einkommen des Ehepartners Anspruch hatte. Alhi war eine Sozialleistung, auf die man nur Anspruch hatte, wenn man bedürftig war, also wenn man alleinstehend war oder der Ehepartner kein oder wenig Einkommen hatte und wenn kein Vermögen da war. ALG war vermögensunabhängig.

Gruß
Nelly

ja und nu?
Hi,

gibts immer noch Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung - und die Arbeitslosenhilfe ist zum ALG2 mutiert. Aber gefragt war doch, inwieweit die Regelungen von ALG2 und alter Arbeitslosenhilfe sich unterscheiden (das weiss ich auch nicht so genau).
Was wolltest Du uns also sagen *grübe`*

Gruß,
Micha

Hi Micha,

Aber gefragt
war doch, inwieweit die Regelungen von ALG2 und alter
Arbeitslosenhilfe sich unterscheiden (das weiss ich auch nicht
so genau).

war heute beim Arbeitsamt und habe genau diese Frage gestellt. Antwort: ein Schulterzucken, sie wüssten es nicht. Dann fragte ich, wann ich denn diese Informationen bekommen kann. Sie zuckte wieder die Schultern und sagte: wir wissen nur, was auch im Fernsehn gesagt wird. Und dann sagte ich ihr: na, dann wissen wir ja beide das Gleiche… Und sie nickte…
Gruß,
Anja

Informationen zu AGII
Hallo Anja,

meiner Meinung nach sehr gut erklärt wird das AG II in dieser Broschüre hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/AL…

Gruß
Marion

hi,

alg I bekommen die, die sich einen anspruch auf lohnersatzleistungen durch beitragsjahr erwirtschaftet haben.

alg II bekommen die, die entweder vorher arbeitslosenhilfer oder sozialhilfe bekommen haben, keinen anspruch mehr auf alg I haben und arbeitsfähig sind. (natürlich bin anrechnung aller einkommen der in der bedarfsgemeinschaft lebenden personen, wie bei der alhi).

regards bianca