Wohneigentum nach Hartz IV

Hallo Allerseits,

ich habe da mal eine prinzipielle Frage, wie selbstgenutzes Wohneigentum behandelt wird, wenn jemand in die Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe rutscht. Muss er sein Wohneigentum verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen?

Selbst wenn das nicht der Fall ist und für das Wohneigentum noch Krditabzahlungen anfallen. Werden die dann wie die Mietbeihilfe betrachtet?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos

ich habe da mal eine prinzipielle Frage, wie selbstgenutzes
Wohneigentum behandelt wird, wenn jemand in die
Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe rutscht.

Du meinst Hartz IV, also ab 01.01.05?

Muss er sein
Wohneigentum verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen?
Selbst wenn das nicht der Fall ist und für das Wohneigentum
noch Krditabzahlungen anfallen. Werden die dann wie die
Mietbeihilfe betrachtet?

Nein. Kreditabzahlungen werden nicht übernommen und auch nicht in der Berechnung berücksichtigt. Heute nicht und auch nicht ab 01.01.05 mit Einführung von ALGII (HartzIV)

Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen werden als Kosten der Unterkunft bezahlt:

  • Schuldzinsen für Hypotheken
  • Grundsteuer
  • Wohngebäudeversicherung
  • Erbbauzins
  • Nebenkosten wie bei Mietwohnungen.
    NICHT übernommen werden die Kreditraten!

D.h., die Kreditraten sind „Privatvergnügen“ und müssen vom Regelsatz (345 Euro), mit dem alle Lebenshaltungskosten einschliesslich Strom- und Warmwasserverbrauch zu besteiten sind, bezahlt werden.

MfG
Sarah

Hallo,

nach Auslegung des Gesetzes hast Du bereits entsprechende Hinweise bekommen. Ein Tipp. Dem Eigentümer steht - analog dem Wohngeld - ein Kostenzuschuss über die Wohngeldstelle zu. Lasse Dich bitte beraten.

Gruss Günter

ich habe da mal eine prinzipielle Frage, wie selbstgenutzes
Wohneigentum behandelt wird, wenn jemand in die
Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe rutscht.

Du meinst Hartz IV, also ab 01.01.05?

Muss er sein
Wohneigentum verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen?
Selbst wenn das nicht der Fall ist und für das Wohneigentum
noch Krditabzahlungen anfallen. Werden die dann wie die
Mietbeihilfe betrachtet?

Nein. Kreditabzahlungen werden nicht übernommen und auch nicht
in der Berechnung berücksichtigt. Heute nicht und auch nicht
ab 01.01.05 mit Einführung von ALGII (HartzIV)

Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
werden als Kosten der Unterkunft bezahlt:

  • Schuldzinsen für Hypotheken
  • Grundsteuer
  • Wohngebäudeversicherung
  • Erbbauzins
  • Nebenkosten wie bei Mietwohnungen.
    NICHT übernommen werden die Kreditraten!

D.h., die Kreditraten sind „Privatvergnügen“ und müssen vom
Regelsatz (345 Euro), mit dem alle Lebenshaltungskosten
einschliesslich Strom- und Warmwasserverbrauch zu besteiten
sind, bezahlt werden.

MfG
Sarah

Worum es mir ging
Hallo Sarah,

danke für deine genaue Auskunft.

Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
werden als Kosten der Unterkunft bezahlt:

  • Schuldzinsen für Hypotheken

NICHT übernommen werden die Kreditraten!

Was ist hier der Unterschied zwischen einer Hypothek und einem Kredit, dem man zum Erwerb einer Immobilie aufnimmt? Ich dachte immer das wäre das Gleiche.

Glücklicherweise muss ich mir um meine Arbeit derzeit keine Sorge machen. Aber ich habe mir versucht vorzustellen, was das für manche Arbeitnehmer bedeutet. Da hat jemand ein Haus gebaut und sich jahrelang krummgemacht. Er wird arbeitslos und bekommt keine Arbeit mehr (z.B. zu alt, nicht fit genug, usw.).

Vielleicht muß er nur noch wenige Jahre abzahlen und sobald die Hütte abgezahlt ist, entfällt ja das Äquivalent zur Kaltmiete. Wenn jetzt das Sozialamt sagen würde, verkauf deine Hütte, egal wie der Immobilienmarkt ist, such dir eine Mietwohnung und von dem was nicht an die Bank geht kannst du leben bis alles aufgebraucht ist.
Es wäre halt bitter.

Gruß
Carlos

Hallo Carlos

Was ist hier der Unterschied zwischen einer Hypothek und einem
Kredit, dem man zum Erwerb einer Immobilie aufnimmt? Ich
dachte immer das wäre das Gleiche.

Sicher, und eben diese Tilgung der Hypothek wird nicht übernommen. NUR die Hypotheken-ZINSEN. Sodann Nebenkosten, wie Heizung („angemessen“), Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, etc.

Aber ich habe mir versucht vorzustellen, was das
für manche Arbeitnehmer bedeutet. Da hat jemand ein Haus
gebaut und sich jahrelang krummgemacht. Er wird arbeitslos und
bekommt keine Arbeit mehr (z.B. zu alt, nicht fit genug,
usw.).
…Wenn jetzt das Sozialamt sagen würde, verkauf deine
Hütte, egal wie der Immobilienmarkt ist, such dir eine
Mietwohnung und von dem was nicht an die Bank geht kannst du
leben bis alles aufgebraucht ist.
Es wäre halt bitter.

So einfach gehts zum Glück nicht. Ich zitiere:

"Was unter „angemessenem“ Wohnraum zu verstehen ist, entscheidet jede Kommune (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) selbst. Die Kriterien werden in den kommenden Wochen festgelegt. Neben der Quadratmeterzahl ist auch der Mietpreis pro Quadratmeter mit ausschlaggebend. Bei Mietwohnungen wird eine Einzelperson Anrecht auf etwa 45 Quadratmeter - 15 für jede weitere Person - haben. Bei Einfamilienhäusern sind 130 Quadratmeter, bei Eigentumswohnungen 120 im Gespräch. Ob ein als nicht angemessen eingestuftes Haus verkauft werden muss, hängt auch vom erzielbaren Preis ab. Liegt dieser unter 90 Prozent des Zeitwertes, bleibt es dem bisherigen Eigentümer erhalten. Grund ist dann die „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“.
(mdr.de/nachrichten/reformen/1469219.html#absatz6)

MfG
Sarah

1 Like

Hallo,

Ein Tipp. Dem Eigentümer steht - analog dem
Wohngeld - ein Kostenzuschuss über die Wohngeldstelle zu.

ab 01.01.05 gibt es für Bezieher von ALG II kein Wohngeld mehr, da die „angemessenen“ Unterkunftskosten von den Kommunen übernommen werden.

MfG
Sarah

Hallo,

Ein Tipp. Dem Eigentümer steht - analog dem
Wohngeld - ein Kostenzuschuss über die Wohngeldstelle zu.

ab 01.01.05 gibt es für Bezieher von ALG II kein Wohngeld
mehr, da die „angemessenen“ Unterkunftskosten von den Kommunen
übernommen werden.

Hallo Sarah,

so sehe ich das neue Gesetz nicht. Angemessene Unterkunftskosten werden zwar von den Komunen übernommen, aber nach meiner Kenntnis werden die anteiligen Unterkunftskosten als „verrechnetes Wohngeld“ pauschal der Komune ersetzt. Hier ist dann aber abzuleiten, dass dies auch für die Aufwendungen der Wohnungseigentümer so anzuwenden ist, wobei die Tilgung auf jeden Fall als Ausgabe gelten muss. Zumindest sehe ich die Rechtsgrundlage so. Jede andere Handhabung gegenüber Eigentümern ist ansonsten aus meiner Sicht ein Verfassungsverstoss.

Gruss Günter

Hallo,
das verstehe ich auch so. Defacto wird der Steuerzahler dann die
Immobilie mit finanzieren.
Bei einem Mieter ist das genauso. Nur erhält nicht der Mieter,
sondern der vermietende Eigentümer die Immo dann vom Steuerzahler
finanziert.
Zumindest würde ich das als Gerechtigkeit empfinden, andenfalls hat
nur der gewerblich vermietende Eigentümer etwas davon.

Gruß
TeeBird

…Hier
ist dann aber abzuleiten, dass dies auch für die Aufwendungen
der Wohnungseigentümer so anzuwenden ist, wobei die Tilgung
auf jeden Fall als Ausgabe gelten muss. Zumindest sehe ich die
Rechtsgrundlage so. Jede andere Handhabung gegenüber
Eigentümern ist ansonsten aus meiner Sicht ein
Verfassungsverstoss.

Gruss Günter

Hallo Sarah,

Sicher, und eben diese Tilgung der Hypothek wird nicht
übernommen. NUR die Hypotheken-ZINSEN. Sodann Nebenkosten, wie
Heizung („angemessen“), Müllabfuhr, Gebäudeversicherung,
Grundsteuer, etc.

JETZT habe ich es verstanden. Das ist die sinnvollste Lösung.
Der Staat hilft dem Sozialhilfeempfänger nicht beim Immobilienerwerb, was berechtigten Neid auslösen könnte. Auf der anderen bleibt dem Empfänger die Immobilie erhalten und er kann sie, wenn er wieder erwerbstätig wird weiter abzahlen. Die Bank erhält mehr Zinsen, weil sich die Kreditdauer verlängert. Und für den Staat kommt Lösung möglicherweise günstiger als die Unterhaltung einer Mietwonung.

Gruß
Carlos