Hallo Eddy,
da solltest du dir mal den § 52 der Verwaltungs-Gerichtsordnung näher anschauen…
es kommt nämlich darauf an,um was für einen Klagegrund es sich handelt…
mfg
Frank
Hallo Eddy,
da solltest du dir mal den § 52 der Verwaltungs-Gerichtsordnung näher anschauen…
es kommt nämlich darauf an,um was für einen Klagegrund es sich handelt…
mfg
Frank