ALG-Anspruch nach Auslandsaufenthalt?

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du, wenn Du zum Zeitpunkt der Beantragung in den letzten 36 Monaten mindestens 12 Monate Bitrag bezahlt hast, also gearbeitet.
Wenn Du also in weniger als 24 Monaten aus England wiederkommst, kannst Du Dich hier sofort arbeitslos melden. Vorher brauchst Du nichts beachten.
Kommst Du später wieder, greift die oben genannte Klausel, da hättest Du also keinen Anspruch.

Gruß,
Micha

hab gerade nochmal gesucht - noch besser :wink:
Hallo,

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

da steht:

"
Anspruchsvoraussetzungen

Anwartschaftszeit
Grundsatz
Wehr-/Zivildienst, Saisonarbeiter
Zeiten ohne Entgeltzahlung
Verlängerung der Rahmenfrist
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Grundsatz
Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der sogenannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.

Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.

Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ist im allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist.

Gruß,
Micha

Hi,

zu der Regelung kann ich nix sinnvolles beisteuern, da bin ich der wer-weiss-nix :wink:

Gruß,
Micha