Hallo,
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, da innerhalb der letzen 3 Jahre 12 Monate Beitragszahlung - also versicherungspflichtige Beschäftigung - vorhanden sein muss. 2002, 2003 und bis 08/2004 erfolgte keine Beschäftigung,daher kann das nicht erfüllt sein.
Eventuell besteht Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, das weiss ich nicht.
Gruß,
Micha