Antwort von
nach 2 Stunden
hilfreich
Re: Sozialamt zahlt Miete
Deine Vertragspartnerin ist die Mieterin, also musst du ihr das Geld zurückzahlen. Diese wiederum ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung dem Sozialamt vorzulegen. Das gehört zu ihren Mitwirkungspflichten. Tut sie es nicht, bekommt sie Probleme mit dem Sozialamt, nicht du. Du bist dem Sozialamt gegenüber zu gar nichts verpflichtet. Allerdings hätte das Sozialamt auch nichts dagegen, wenn du ihm eine Kopie der Nebenkostenabrechnung schicken würdest. Das Guthaben steht natürlich im Endeffekt dem Sozialamt zu, es sei denn, dass das Sozialamt nicht die volle Miete bzw. die vollen Nebenkosten anerkennt (z.B. Kosten für Warmwasser muss i.d.R. der Mieter selbst tragen). Dann würde ein Teil des Guthabens der Mieterin zustehen. Das würde aber der Sachbearbeiter des Sozialamtes ausrechnen.
Gruß,
Delia (ich arbeite beim Sozialamt, und übrigens habe ich eine Kollegin, die auch Maren Müller heißt!)