Hallo Erika,
es kam vorgestern - 27.9. - in der Tagesschau: Der Bundestag hat die Gesetzesänderung verabschiedet, dass die Auszahlung zum 1.1.2005 erfolgen kann.
Der Knackpunkt bisher war der:
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Der Anspruch auf ALG II besteht ab dem 1.1.2005.
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Laut Gesetz soll das ALG II im voraus gezahlt werden (wie jetzt schon die Sozialhilfe).
Daraus folgte, dass man zum 1.1.05 nicht im voraus zahlen konnte, weil das Gesetz (und damit die Auszahlungsmöglichkeit )ja erst ab dem 1.1. gilt und nicht schon zwei Tage vorher.
Dann wäre nämlich der 1.2.05 nur richtig gewesen.
Aber: Dann wären ja alle ehemaligen Alhi-Empfänger im Januar 2005 weder kranken- noch rentenversichert gewesen…
Da hat der Gesetzgeber hat schlicht gepennt…
Aber Ende gut, alles gut.
Gruß aus Gallien
Asterix