Wohngeld-frage

Servus Lutz,

Du holst Dir einen Wohngeldantrag, füllst diesen aus (mit der Unterstützung deiner Eltern) legstdeinen Einkommensbescheid vom letzten Jahr dazu und dann erhältst Du einen schriftlichen Bescheid, welcher auch rechtlich relevant ist.
Geschwätz eines Sachbearbeiters ist rechtlich nicht bindend und wirksam.
Gruß Richard