von freiwillig kann hier keine Rede sein, weil der
Kabelanschluss dem Mieter aufgezwungen wurde.
Hallo,
wenn der Kabelanschluss im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages "aufgezwungen" wurde, dann hätte man eben den Mietvertrag nicht unterschreiben dürfen, wenn man den Kabelanschluss nicht wollte. Ist der Kabelanschluss im Nachhinein "aufgezwungen" worden, dann war es - sorry - eigene Dummheit, wenn man unterschrieben hat. Ich denke, dass man dazu im Nachhinein nicht gezwungen werden kann.
Und eine Befreiung ist, wie schon gesagt wurde, nicht möglich, weil es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, ob nun freiwillig oder nicht.
Von den GEZ-Gebühren kann man befreit werden, weil es sich da ja um öffentlich-rechtliche Gebühren oder sowas handelt. Und es gibt eine Rechtsverordnung über die Befreiung. Aber ein Kabelbetreiber würde nicht auf seine Gebühren verzichten, weil er ein Geschäftsmann ist und keine öffentlich-rechtliche Einrichtung.
Gruß
Nelly