Befreiung von Fernsehkabelgebühr

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 2004

Hallo Leute,
wenn man von der Rundfunkgebühr befreit ist, gibt es auch Möglichkeiten, sich von der Kabelgebühr befreien zu lassen? Schließlich beträgt die immerhin 10 € monatlich, und man kann wegen Denkmalschutz nicht auf Satellitenempfang ausweichen.
Danke und Grüße
Franz

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Befreiung von Fernsehkabelgebühr

    Hi, wenn man von der Rundfunkgebühr befreit ist, gibt es auch
    Möglichkeiten, sich von der Kabelgebühr befreien zu lassen?
    Nein, weil es sich um keine Gebühr handelt.

    Es handelt sich um einen Vertrag, den der Kunde ganz freiwillig mit einem Privatunternehmen eingeht.

    Gruß,

    Malte.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: unfreiwillig

      Hallo Malte,
      von freiwillig kann hier keine Rede sein, weil der Kabelanschluss dem Mieter aufgezwungen wurde.
      Grüße an die Ostsee
      Franz Es handelt sich um einen Vertrag, den der Kunde ganz
      freiwillig mit einem Privatunternehmen eingeht.

      Gruß,

      Malte.

      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re^3: unfreiwillig

        von freiwillig kann hier keine Rede sein, weil der
        Kabelanschluss dem Mieter aufgezwungen wurde.
        Hallo,
        wenn der Kabelanschluss im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages "aufgezwungen" wurde, dann hätte man eben den Mietvertrag nicht unterschreiben dürfen, wenn man den Kabelanschluss nicht wollte. Ist der Kabelanschluss im Nachhinein "aufgezwungen" worden, dann war es - sorry - eigene Dummheit, wenn man unterschrieben hat. Ich denke, dass man dazu im Nachhinein nicht gezwungen werden kann.
        Und eine Befreiung ist, wie schon gesagt wurde, nicht möglich, weil es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, ob nun freiwillig oder nicht.
        Von den GEZ-Gebühren kann man befreit werden, weil es sich da ja um öffentlich-rechtliche Gebühren oder sowas handelt. Und es gibt eine Rechtsverordnung über die Befreiung. Aber ein Kabelbetreiber würde nicht auf seine Gebühren verzichten, weil er ein Geschäftsmann ist und keine öffentlich-rechtliche Einrichtung.

        Gruß
        Nelly

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: und Rabatt?

          Hallo Nelly,
          gibt es vielleicht Nachlassmöglichkeiten? Der Kabelbetreiber stellt nämlich nur einen Übergabepunkt bereit, kassiert aber von mehreren Mietern. Außerdem ist der Empfang bei einzelnen Sendern ziemlich schlecht, Lieblingssender wurden einfach aus- und überflüssige und lästige Sender eingeloggt.
          Danke schön!
          Franz wenn der Kabelanschluss im Zusammenhang mit dem Abschluss des
          Mietvertrages "aufgezwungen" wurde, dann hätte man eben den
          Mietvertrag nicht unterschreiben dürfen, wenn man den
          Kabelanschluss nicht wollte. Ist der Kabelanschluss im
          Nachhinein "aufgezwungen" worden, dann war es - sorry - eigene
          Von den GEZ-Gebühren kann man befreit werden, weil es sich da
          ja um öffentlich-rechtliche Gebühren oder sowas handelt. Und
          es gibt eine Rechtsverordnung über die Befreiung. Aber ein
          Kabelbetreiber würde nicht auf seine Gebühren verzichten, weil
          er ein Geschäftsmann ist und keine öffentlich-rechtliche
          Einrichtung.

          Gruß
          Nelly

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: und Rabatt?

            gibt es vielleicht Nachlassmöglichkeiten?
            das kannst du nur mit deinem Kabelanbieter aushandeln.

            Gruß
            Nelly

            • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: ab 1.5.2005

              Hallo Nelly,
              dann habe ich DVB-T, also wird Kabel vergessen.
              Schöne Grüße
              Franz das kannst du nur mit deinem Kabelanbieter aushandeln.

              Gruß
              Nelly

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: unfreiwillig

        Hallo Malte,

        erstmal stimme ich den anderen Postern zu. Des Weiteren hast du natürlich die Möglichkeit beim Kabelbetreiber deinen Vertrag zu kündigen. Was hindert dich daran?

        Gruß,
        Sandrin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Denkmalschutz

          Hallo Sandrin,
          das Mieshaus steht leider unter Denkmalschutz. Deswegen darf ich auch keine Schüssel anbringen. Hoffentlich kommt bald das terrestrisch-digitale Fernsehen. Dann könnte ich vielleicht kündigen.
          Danke für eure Tipps
          Franz erstmal stimme ich den anderen Postern zu. Des Weiteren hast
          du natürlich die Möglichkeit beim Kabelbetreiber deinen
          Vertrag zu kündigen. Was hindert dich daran?

          Gruß,
          Sandrin



          Hallo Malte,
          von freiwillig kann hier keine Rede sein, weil der
          Kabelanschluss dem Mieter aufgezwungen wurde.
          Grüße an die Ostsee
          Franz Es handelt sich um einen Vertrag, den der Kunde ganz
          freiwillig mit einem Privatunternehmen eingeht.

          Gruß,

          Malte.

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Denkmalschutz

            Hallo,

            mal eine Frage. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun. Entweder du kannst es dir nicht leisten und musst den Vertrag kündigen, oder du kannst es dir leisten und lässt den Kabelvertrag weiterlaufen.

            Rechtlich hast du nur Anspruch auf die Befreiung von den GEZ-Gebühren, da dir über die öffentlich rechtlichen die dir zustehende Information übers Fernsehen gewährleistet wird. Ob Denkmalschutz hin oder her spielt keine Rolle. Wenn du dir den Kabelanschluss nicht leisten kannst, musst du halt denmächst nur noch ARD, ZDF und Co gucken. Alles andere ist sozusagen "Luxus".

            Gruß,
            Sandrin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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