Re^2: AOK zahlt nicht....
1. Aus reiner Vorsorge solltest Du Dich auch bei
der Arbeitsagentur melden.
2. Die AOK müsste auch einen Bescheid zustellen, in dem
sie mitteilt, aus welchen Gründen sie meint nicht
zahlen zu wollen.
3. Haben ein ähnliches Spiel gerade mit der AOK in SH
durch. Die kamen mit "Gutachten des MDK per Akteneinsicht".
Hat bös im Karton gerumpelt, da es vor dem "Obergutachter"
ein nicht anzweifelbares UNI-Gutachtengab. Nun zahlt die
AOK ganz brav..........
Hallo,
ich bin zwar nicht von der AOK aber bei uns nach den selben
Richtlinien und Bestimmungen
gearbeitet.
Wenn jemand aus einer Reha-Maßnahme (Kur) arbeitsunfähig
entlassen wird, dann ist das Fakt und
bedarf keiner besonderen Bestätigung des behandelnden Arztes.
War man vor Beginn der Maßnahmr
schon im Krankengeldbezug und hat während der Maßnahme
Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger
bekommen (Ich denke dass der deine Maßnahme bezahlt hat), dann
muss die Krankenkasse bei einer
Entlassung als Arbeitsunfähiger sofort ab dem Folgetag wieder
mit der Krankengeldzahlung einsetzen.
Wenn die Kasse an der Arbeitsunfähigkeit Zweifel hat, kann sie
einen Gutachter (MDK) einschalten -
teilt dieser die Auffassung der Kasse, dann wird das
Krankengekld eingestellt, aber nur für die Zukunft.
Anders verhält es sich wenn jemand arbeitsfähig aus der Kur
entlassen wird und der Arzt direkt eine
n e u e Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt - da kann
man schon mal zweifeln.
Gruss
Günter