Hi Reiko,
schön, dass wir uns auch ausserhalb des Plauderbrettes mal
lesen *ggg*.
Gelle?
Aber zum Thema. Ich weiss nicht, inwiefern sich auch hier die
Richtlinien zwischen den Bundesländern unterscheiden, bei
meinem AV damals (1991) bekam ich keine Sperre. Dieser
Aufhebungsvertrag wurde begründet mit gesundheitlichen
Gründen, und die Sache war erledigt.
Bei einem Aufhebungsvertrag muss auch die Begründung des
Arbeitgebers beiliegen, ist diese triftig genug, gibt es keine
Sperre.
Man muss sich nur einigen.
Klar gibt’s da Ausnahmen, gesundheitliche Gruende sind wahrscheinlich triftig genug. Ich habe damals so einen Wisch unterschrieben (und wusste halt nicht, was da auf mich zukommt), in dem von „…in gegenseitigem Einverstaendnis…“ oder so aehnlich die Rede war - und beim Arbeitsamt kam dann das boese Erwachen!!!
*derüberzeugtistdassAstriddamalsübersOhrgehauenwurde*
Davon bin ich auch ueberzeugt, die Personalchefin hat gewusst, dass sie mir damit einen „reinwuergt“ - sie ist heute noch eine der wenigen Personen, die im stroemenden Regen irgendwo in der Pampa mit einer Autopanne stehen koennte und ich wuerde NICHT anhalten. Und davon gibt’s nicht viele…
liebe Gruesse,
Astrid
*diedamalshaltjungundnaivwar*