Selbst Kündigung ! Bitte helfen !

Hallo,

ich arbeite schon 13 Monate in München (meine Familie wollte nicht umziehen und bleibt deshalb in Berlin). Ich habe langsam keine Lust mehr, weit von der Familie leben zu müssen.

Akzeptiert Arbeitsamt diesen Grund, wenn ich die Arbeit selbst kündige (ohne Verlust von Arbeitslosengeld) ?

danke für eine verbindliche Antwort

VanLong

Rate von ‚Selbst-Kündigung‘ ab
Wer sich selbst „in die Arbeitslosigkeit kündigt“, verliert im Regelfall für 12 Wochen das Arbeitslosengeld (Sperrzeit nach § 144 I Nr. 1 SGB III), und nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ für die Kündigung wird das Alg normal gezahlt.

Der bloße Wunsch, wieder mit der Familie zusammenzuleben, reicht als „wichtiger Grund“ nicht aus. Wenn kleine Kinder in besonderem Maße ihres Vaters bedürfen oder ein krankes Familienmitglied gepflegt werden muß, mag das anders sein. Bei dem aber, was Du schreibst, ist Dir die Sperrzeit sicher. Und bedenke auch: Nach 13 Monaten Arbeit hast Du nur Anspruch auf 6 Monate Alg. Durch die Sperrzeit verlierst Du die Hälfte davon!

Django

Hallo !
Das Arbeitsamt akzeptiert eine eigenständige Kündigung nicht.
Warum sollten sie Dich finanziell unterstützen, wenn Du doch ein Arbeit hast. Bei der großen Zahl von Arbeitslosen solltest "Du froh sein, wenn Du eine Arbeit hast. Und andere pendeln ja auch. "Arbeitslosengeld wirst Du in diesem Fall nicht bekommen. Du hast jedoch Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist nicht viel, reicht aber ersteinmal aus, das nötigste zu bezahlen, wenn Du es wirklich nicht mehr aushälst. Jedoch wird auch das Sozialamt genau hinterfragen, warum Du so plötzlich Anspruch auf Staatsgelder anmelden mußt. Vielleicht wird auch dieses Amt den Antrag ablehnen, weil es ja heißt, „Gelder werden nur bewilligt, um … Schaden abzuwenden und der bedürftigen Person aus der finanziellen Notlage zu helfen“ Ob Du allerdings als bedürftig eingestuft wirst, ist die Frage.
Vielleicht schaust Du Dich jetzt extrem nach in Frage kommnder Arbeit in Deinem Wunschgebiet um und schickst Bewerbungen ab. Frage mal unverbindlich beim örtlichen Arbeitsamt nach und schildere Dein Problem. Eine andere, jedoch unschöne letzte Möglichkeit besteht schon. Du mußt jetzt so schlecht wie möglich arbeiten, Dich vielleicht über einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen… bei Nachfrage durch Deinen Chef mußt Du dann angeben, psychische Probleme durch die große Entfernung von Deiner familie zu haben.
Alles in der Hoffnung, daß Du gekündigt wirst. Dies aber auch so vorsichtig, sonst riskierst Du eine Art des Kündigungsschreibens, welches Dir auch wiederrum die Berechtigung für das Arbeitslosengeld entzieht. Am besten, Du arbeitest dort solange, bis Du eine neue Stelle hast. Wer weiß, wozu Du eine gute Beurteilung von Deinem jetzigen Chef noch brauchst.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Meld Dich mal, wie Du Dich entschieden hast.
Daniela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Sperrfrist bezieht sich in der Realität nicht nur aufs ALG, sondern auch auf sonstiges.

Kumpel von mir hat gekündigt weil Job in USA in Aussicht, hat nicht geklappt. Jetzt wollte er Zuschüsse für eine Ausbildung.
Arbeitsamt:
Kommen sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder. Dann können wir drüber reden. Die wollten ihm nicht mal sagen, ob er dann nach 3 Monaten Unterstützung bekommen kann, 3 Monate hätte er auch selbst zahlen können und wollen. Aber die ganze Ausbildung konnte er nicht finanzieren.

Aber fürs Arbeitsamt scheint man während der Sperrfrist einfach nicht zu existieren…

(Ob das Ganze jetzt gerecht(-fertigt) oder sinnvoll ist, und inwieweit er selber (mit-)schuld trägt, mag und kann ich nicht beurteilen)

Arne

Hallö,

hinzufügend zu den anderen Antworten: rede mit Deinem Chef, auch über die Situation, in der Du Dich befindest. In vielen Fällen erklären sich Arbeitgeber berei, eine Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen ( Aufhebungs-Vertrag) oder gar eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen.

Ist dies bei Deine Arbeitgeber nicht der Fall und Du kündigst selber, musst Du die drei Monate Sperrfrist in Kauf nehmen.

Servus
Reiko

Hi Reiko,

hinzufügend zu den anderen Antworten: rede mit Deinem Chef,
auch über die Situation, in der Du Dich befindest. In vielen
Fällen erklären sich Arbeitgeber berei, eine Kündigung in
beiderseitigen Einvernehmen ( Aufhebungs-Vertrag) oder gar
eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen.

Auch bei einem Aufhebungsvertrag (in beiderseitigem Einverstaendnis) kommt es zu einer 3-monatigen Sperrfrist seitens des Arbeitsamtes!

liebe Gruesse,
Astrid
*diedasdamalsnichtwussteunddannziemlichbloeddastand*

Auch bei einem Aufhebungsvertrag (in beiderseitigem
Einverstaendnis) kommt es zu einer 3-monatigen Sperrfrist
seitens des Arbeitsamtes!

Hallo Astrid,

schön, dass wir uns auch ausserhalb des Plauderbrettes mal lesen *ggg*.
Aber zum Thema. Ich weiss nicht, inwiefern sich auch hier die Richtlinien zwischen den Bundesländern unterscheiden, bei meinem AV damals (1991) bekam ich keine Sperre. Dieser Aufhebungsvertrag wurde begründet mit gesundheitlichen Gründen, und die Sache war erledigt.
Bei einem Aufhebungsvertrag muss auch die Begründung des Arbeitgebers beiliegen, ist diese triftig genug, gibt es keine Sperre.
Man muss sich nur einigen.

Servus
Reiko

*derüberzeugtistdassAstriddamalsübersOhrgehauenwurde*

:wink:)

Hi Reiko,

schön, dass wir uns auch ausserhalb des Plauderbrettes mal
lesen *ggg*.

Gelle?
:wink:

Aber zum Thema. Ich weiss nicht, inwiefern sich auch hier die
Richtlinien zwischen den Bundesländern unterscheiden, bei
meinem AV damals (1991) bekam ich keine Sperre. Dieser
Aufhebungsvertrag wurde begründet mit gesundheitlichen
Gründen, und die Sache war erledigt.
Bei einem Aufhebungsvertrag muss auch die Begründung des
Arbeitgebers beiliegen, ist diese triftig genug, gibt es keine
Sperre.
Man muss sich nur einigen.

Klar gibt’s da Ausnahmen, gesundheitliche Gruende sind wahrscheinlich triftig genug. Ich habe damals so einen Wisch unterschrieben (und wusste halt nicht, was da auf mich zukommt), in dem von „…in gegenseitigem Einverstaendnis…“ oder so aehnlich die Rede war - und beim Arbeitsamt kam dann das boese Erwachen!!!

*derüberzeugtistdassAstriddamalsübersOhrgehauenwurde*

Davon bin ich auch ueberzeugt, die Personalchefin hat gewusst, dass sie mir damit einen „reinwuergt“ - sie ist heute noch eine der wenigen Personen, die im stroemenden Regen irgendwo in der Pampa mit einer Autopanne stehen koennte und ich wuerde NICHT anhalten. :wink: Und davon gibt’s nicht viele…

liebe Gruesse,
Astrid
*diedamalshaltjungundnaivwar*