Dienstaufsichtsbeschwerde!

wer kann mir helfen?
ich möchte ein Personenbeschwerde wegen eines mitarbeiters des arbeitsamtes einreichen. D.h. ich will mich über die fachliche Kompetenz beschweren. Deshalb suche ich entweder ein Musterbeispiel oder eine Seite wo ich gesetztliche Grundlagen daür finde!

Dank im vorraus Steffen

Hallo Steffen!

Wozu ein Musterbeispiel???
Wenn Du eine begründete Beschwerde hast, schreib sie auf. Gesetzliche Grundlagen benötigst Du nicht, wenn Deine Beschwerde begründet ist.
Ist sie nicht begründet, landet sie im Reißwolf, ist sie begründet, bekommst Du Antwort. Das heißt, Antwort bekommst Du immer!
Aber, denk dran, jede Beschwerde, die nicht 100%ig begründet ist, aber einen Beamten oder Angestellten namentlich nennt, bringt für diesem erstmal großen Ärger. Auch, wenn die Beschwerde nur Luft ist.
Und denk an Dich, Dein Name ist schnell im Arbeitsamt bekannt und Du gehst dann besser nicht mehr hin.
Gruß Werner

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Worüber möchtest Du Dich denn beschweren?

ich möchte ein Personenbeschwerde wegen eines mitarbeiters des
arbeitsamtes einreichen.

Soweit, sogut. In diesem Fall (Beschwerde über den Mitarbeiter wegen seines PERSÖNLICHEN Verhaltens / Benehmens Dir gegenüber) ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht. Sofern er sich unhöflich / unangemessen benommen hat, ist dies auch Dein gutes Recht; zwecklos ist sie eigentlich nur dann, wenn Deine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist oder Du als notorischer Nörgler oder Querulant bekannt bist.
Ansonsten ist der Dienstvorgesetzte gehalten, Deiner Beschwerde nachzugehen.

D.h. ich will mich über die fachliche
Kompetenz beschweren.

Tja, da wird es schon schwierig. Wenn er Dich falsch beraten hat bzw. gegen Dich einen fehlerhaften Verwaltungsakt erlassen hat, dann kannst Du nur diesen Verwaltungsakt auf dem ordnungsgemäßen Rechtsweg anfechten (Rechtsbehgelf: Einspruch / Widerspruch / Klage). Was auch Dein Gutes Recht ist!
Raum für eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier nur, wenn Du nachweisen kannst, dass er Dich durch sein falsches Handeln vorsätzlich schädigen wollte. Diesen Nachweis zu führen dürfte schwierig werden.

Fachliche Inkompetenz ist zwar höchst ärgerlich und nicht zu entschuldigen, stellt aber keinen Grund für eine Dienstaufsichtbeschwerde dar.

Martin

Bei der Beschwerde muss folgendes unterschieden werden:

  • beschwert man sich über die Person selber (z.B. wegen Unhöflichkeit o.ä.) handelt es sich um eine Dienstaufsichtsbeschwerde
  • beschwert man sich über die fachliche (In-)Kompetenz des Mitarbeiters handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.

Beide Beschwerden werden natürlich von den Vorgesetzten beantwortet wobei natürlich die Dienstaufsichtsbeschwerde für den Mitarbeiter schlimmer ist als die Fachaufsichtsbeschwerde.Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist allerdings nur bei o.g. Grund möglich.

Und noch eine persönliche Anmerkung:
Man meint immer schnell, wenn man sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde (fantastisches Wort, wirklich!!) über einen Mitarbeiter beschwert hat man es ihm mal richtig gezeigt. Nunja, es wird zwar in der Regel vom Vorgesetzten verfolgt und man bekommt Antwort (weil es eben sein muss), ansonsten hängt es immer sehr stark davon ab, in welchem guten oder schlechten (Dienst-)verhältnis der Mitarbeiter zu seinem Vorgesetzten steht. Ist das Betriebsklima gut, wird diese Beschwerde zur Lachnummer in der Akte. Man sollte auch nicht ausser Acht lassen, wenn man noch einmal etwas von dem entsprechenden Mitarbeiter möchte…denn ein Aktenvermerk kann ziemlich gross sein und man ist dann schnell selbst der Angeschmierte!!! :wink:

Gruß, Marcus

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Irr’ ich mich oder wird da vermutet, daß man wegen solcher Kinkerlitzchen im Öffenlichen Dienst voreingenommen an eine sache herangeht oder gar geltendes Recht außer Acht läßt? Ich kann nur sagen, daß bei uns DAB (schöne Abkürzung, gell?) auch bei Mitarbeitern abgebügelt werden, die ein völlig zerrüttetes Verhältnis zu den Vorgesetzten haben, solange die Vorwürfe haltlos sind. Ob eine DAB letztlich eine Lachnummer wird oder nicht hängt nicht unwesentlich vom Beschwerdesteller ab, oder? DARUM sollte man sich vorher gut überlegen, ob man sowas einreicht oder nicht.

Thomas (Sozialamtsmitarbeiter, erstaunlicherweise noch DAB-los)

Bei der Beschwerde muss folgendes unterschieden werden:

  • beschwert man sich über die Person selber (z.B. wegen
    Unhöflichkeit o.ä.) handelt es sich um eine
    Dienstaufsichtsbeschwerde
  • beschwert man sich über die fachliche (In-)Kompetenz des
    Mitarbeiters handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.

Beide Beschwerden werden natürlich von den Vorgesetzten
beantwortet wobei natürlich die Dienstaufsichtsbeschwerde für
den Mitarbeiter schlimmer ist als die
Fachaufsichtsbeschwerde.Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist
allerdings nur bei o.g. Grund möglich.

Und noch eine persönliche Anmerkung:
Man meint immer schnell, wenn man sich mit einer
Dienstaufsichtsbeschwerde (fantastisches Wort, wirklich!!)
über einen Mitarbeiter beschwert hat man es ihm mal richtig
gezeigt. Nunja, es wird zwar in der Regel vom Vorgesetzten
verfolgt und man bekommt Antwort (weil es eben sein muss),
ansonsten hängt es immer sehr stark davon ab, in welchem guten
oder schlechten (Dienst-)verhältnis der Mitarbeiter zu seinem
Vorgesetzten steht. Ist das Betriebsklima gut, wird diese
Beschwerde zur Lachnummer in der Akte. Man sollte auch nicht
ausser Acht lassen, wenn man noch einmal etwas von dem
entsprechenden Mitarbeiter möchte…denn ein Aktenvermerk kann
ziemlich gross sein und man ist dann schnell selbst der
Angeschmierte!!! :wink:

Gruß, Marcus