mündliche Zusage

Zunächst einmal : mündliche Zusagen gelten. Betreuter bedeutet
weiter, dass die Person nicht selbst entscheiden kann, sondern
dieses der Betreuer macht.

Wenn die Person so hilflos ist, dass sie in einer Wohnung
„VERKOMMEN“ WÜRDE wäre die Frage nach einer Unterbringung
in einem Krankenhaus / Pflegeheim.

Dennoch : es muß keine Wohnung sein, es kann auch ein Zimmer
z. B. bei dem Sozialdienst Katholischer Männer sein, dort
wird aus Spenden eingerichtet und kostet eben nicht so viel.

Meine Meinung ?
Hier :
Der Eingangstext läßt nur den Eindruck zu,
dass hier „herumdiskutiert“ wird.
Innerhalb von drei Monaten ist es möglich, ein
Zimmer anzumieten bzw. einen Platz im
Krankenhaus / Pflegeheim zu organisieren.

Hallo,

Meine Meinung ?
Hier :
Der Eingangstext läßt nur den Eindruck zu,
dass hier „herumdiskutiert“ wird.
Innerhalb von drei Monaten ist es möglich, ein
Zimmer anzumieten bzw. einen Platz im
Krankenhaus / Pflegeheim zu organisieren.

Darum geht es nicht (herumdiskutieren). Ich denke, dass es völlig normal ist, wenn ich mich auf die Aussage einer Sozialarbeiterin verlasse. Es war alles abgesprochen, die bisherige Vermieterin will den Betreuten ja auch wieder aufnehmen wenn das Hotel renoviert ist. Und das allein ist nicht selbstverständlich, da der Betreute eben problematisch ist. Und dann der Rückzieher des Amtes, das stinkt mir. Da hätten die auch vorher die Kosten durchrechnen können.

Gruss

Andreas

Pferd von der anderen Seite aufgezäumt
Jedem ALG II-Empfänger steht Wohnraum von 45-max.50 m² oder eine Kaltmiete von 280 Euro (Berlin) zu. Dazu kommen dann noch die Kosten für die Heizung. Sodele - was kostet das „Hotel“? Sorry, wenn ich das in Anführungszeichen setze - aber… „Hotel“?
Ich gehe davon aus, dass die Person ALG II bekommt? Dann durchrechnen! Eine Unterbringung in einem Heim (betreutes Wohnen etc.) kostet im Endeffekt ein Vielfaches mehr! Aber ich habe schon oft genug erlebt, dass Entscheidungen von Ämtern nicht weitsichtig entschieden werden. Da wird „der Fall“ spontan und für das „Jetzt“ entschieden. Was später kommt… dann kann man ja neu entscheiden. Die Fallmager und Sachbearbeiter ersticken in ihren Vorschriften… leider. Also gleich dran gehen, den/die Vorgesetzen mit diesem Fall zu konfrontieren.
Bei einer Ablehnung einen gut formulierten, begründeten Widerspruch einreichen! Bis zu dessen Entscheid muss auf jeden Fall wieter gezahlt werden! man versucht dann, um die erlassene Anodrnung durchzusetzen, die Zahlung zu verschleppen. Auch dagegen kann man Beschwerde führen!
Nicht entmutigen lassen. Fragen bildet - und dann die Keule auspacken!
Viel Glück!