Eigenheimzulage: Merkwürdige Nachfrage vom FA

Hallo,

es geht hier um einen Abgleich des Aufwandes für die Anschaffung (a) mit den Mitteln, die sich aus den in den zurückliegenden Zeiträumen erklärten Einkünften plausibel erklären lassen und (b) mit aus vorhandenem Geldvermögen beim StPfl oder aus hingegebenen Darlehen bei anderen Personen erklärten (bzw. verschwiegenen) Zinseinnahmen.

Es gibt eine schöne alte Geschichte von einem Italiener in D, der für den Bau einer ziemlich großen Villa einen großen Betrag von seiner alten Mutter, Bäurin in einem Dorf auf Sizilien, geschenkt bekommen hatte. Da war dann die nächste Frage: Überprüfung bei der LZB hat ergeben, dass im fraglichen Zeitraum keine Überweisungen in meldepflichtiger Höhe durchgeführt worden sind. Bitte um Nachweis des Transfers…

Der StB des Herrn schwitzte sehr, aber der selber brachte von einer österlichen Romreise einen Nachweis für die Überweisung mit. Man darf raten, von welcher Bank.

Schöne Grüße

MM

Hi,

warum habt Ihr beide eigentlich nen Antrag gestellt?? Für ein Objekt bekommt man doch nur einmal EHZ oder habe ich was verpasst??

Wolfgang

Hallo,

um die Eigenheimzulage zu erhalten, darfst Du eine Einkommensgrenze (Summe Kaufjahr + Vorjahr) nicht überschreiten. Meine Empfehlnug: Kreuze das an, was zutrifft. Im schlimmsten Fall wird der Antrag eben abgelehnt. Das Finanzamt bekommt sowieso raus, woher die Kohle für das Eigenheim kommt.

Ciao
Anaxi

Hallo nochmal,

zwei Risiken bestehen:

(1) bei Anschaffung zu zweit anteilige Kürzung der Zulage für den Beteiligten, der weniger als den auf ihn entfallenden Anteil bezahlt hat. Es wird dann der Differenzbetrag nicht als „angeschafft“, sondern als „unentgeltlich erworben“ betrachtet.

(2) wenn Mittel verwendet worden sind, auf die bisher nicht erklärte Zinseinnahmen in früheren Zeiträumen zugeflossen waren, hilft bloß der Gang zum StB: Nach Ablauf der Nacherklärungsfrist ist die strafbefreiende Selbstanzeige eine fummelige Angelegenheit geworden, insbesondere weil der Fiskus bereits aktiv geworden ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

betreffend Aufteilung 50:50 passt es genau, wenn die Aufteilung der Anschaffungskosten und die Aufteilung der Nutzung gleich sind.

Wegen (unverzinslichem??) Darlehen unter (nahen) Verwandten ist es erstmal wichtig, dass es tatsächlich um ein Darlehen geht: D.h. konkrete Rückzahlungsmodalitäten vereinbart sind. Falls diese vage gehalten sind („im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten …“) ist für die EHZ keine Gefahr, falls der Empfänger frei über das Geld verfügen konnte (keine Zahlung direkt an den Verkäufer der Immobilie). Wenn das Darlehen zu einer Schenkung umgedeutet wird und diese Umdeutung nicht entkräftet werden kann, kann das allerdings Schenkungsteuer kosten. Die wird nicht arg viel sein: Freibetrag und Steuersatz richten sich nach dem Geldbetrag und nach dem Verwandtschaftsgrad.

Schöne Grüße

MM

Moin,

entkräftet werden kann, kann das allerdings Schenkungsteuer
kosten. Die wird nicht arg viel sein: Freibetrag und
Steuersatz richten sich nach dem Geldbetrag und nach dem
Verwandtschaftsgrad.

und nicht zu vergessen: Wenn man es richtig macht, wird nicht der überwiesene Geldbetrag zur Besteuerung herangezogen sondern nur der anteilige Einheitswert der erworbenen Immobilie.

Gruß,
Christian

hallo,

…was zur folge hätte, dass wir einen vermutlich nicht unerheblichen anteil der bemessungsgrundlage für die anschaffungskosten verlieren…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]