Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahren?

Hallo!

Mal angenommen, jemand teilt einer Behörde mit, dass XY sich nicht gemäß der „Dienstordnung“ (heißt das so?) verhalten hat. Diese Behörde leitet das Schreiben an die entsprechende Stelle weiter und macht daraus eine Dienstaufsichtsbescwerde, von der der Beschwerdeführer anschließend in Kenntnis gesetzt wird.
Was erwartet den Beschwerdeführer jetzt? Muss er mit einer „Vernehmung“ rechnen oder bleibt das alles schriftlich? Erfolgt eine „Gegenüberstellung“? Und was erwartet den „Täter“ im schlimmsten Fall?
Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde wirklich fruchtlos, formlos und fristlos?! ;o)

LG
die Lidscha

Hallo,

fristlos, formlos, fruchtlos gilt tatsächlich in vielen Fällen, weil Dienstaufsichtsbeschwerden selten Dinge beschreiben die tatsächlich von rechtlicher Bedeutung sind. Das trifft auf sicher über 90% der von Laien verfassten Beschwerden zu. Anders sieht es schon aus, wenn ein Fachmann (Jurist) mal ausnahmsweise in einem ganz konkreten Fall zur Feder greift und den Sachverhalt schon mal sauber rechtlich würdigen kann und dann eben auch konkrete rechtlich bedeutsame Punkte anspricht. Solche Beschwerden haben dann u.U. durchaus Aussicht auf Erfolg und können mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Betroffenen Mitarbeiter mit allen Konsequenzen enden.

Das soll jetzt natürlich nicht heißen, dass die 90% Privatleute alles nur Querulanten wären, aber wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, die Dinge in rechtlich einwandfreier und nachvollziehbarer Argumentation auf den Tisch zu bringen, kann der Dienstvorgesetzte nun mal nichts machen, und der Angegriffene wird aus abstrakten Allgemeinplätzen im Gespräch mit dem Vorgesetzten ganz sicher kein ihm konkret vorwerfbares Verhalten machen.

D.h. typische Formulierungen wie: „X behandelt mich wie den letzten Dreck, meldet sich nicht bei mir, …“ haben keine Chance, während: „X hätte mich gem. § 123 im Schreiben vom … über … aufklären müssen und hätte gem. § 124 meinen Antrag vom … bis zum … in Form eines … bescheiden müssen“ durchaus den gleichen Sachverhalt betreffend durchaus Konsequenzen haben können.

Und ja, schlimmstenfalls geht die Sache so weit, dass jemand aus dem Dienst entfernt wird (sicher nicht wegen einer Lapalie, aber wenn sich immer gleiche Beschwerden häufen, ist selbst ein Beamter in Deutschland nicht sicher). Hatte neulich selbst so einen Fall bei einer Staatsanwaltschaft, wo sich die Kollegen offenbar Reihenweise beschwert hatten und jemand dann gehen musste.

Was das Verfahren angeht, so gibt es üblicherweise schriftliche oder telefonische Rückfragen des Dienstvorgesetzten und dann eine interne Anhörung/Stellungnahme des Angegriffenen. Danach bekommt man dann einen Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist.

Gruß vom Wiz

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Hallo auch!

Entgegen der landläufigen Vorstellung sind die Beschwerden nicht immer „fff“. Folgendes Vorgehen des Arbeitgebers ist vorstellbar und wird - zumindest bei uns - auch so praktiziert:

Die Beschwerde wird vom Personalbereich an den Mitarbeiter und dessen Vorgesetzte weitergeleitet. Beide werden zu einer ausführlichen Stellungnahme aufgefordert. Nach Eingang der Stellungnahmen erfolgt eine Bewertung - wiederum durch die Personalstelle. Das Ergebnis kann dann zwischen „Völlig aus der Luft gegriffen“ und „Personalgespräch mit Mitarbeiter, ggf. weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen“ liegen.

Wenn z.B. immer wieder Beschwerden über einen Mitarbeiter eingehen wird dies sicherlich Konsequenzen haben. Sofern der Beschwerdeführer die Behörde allerdings mit überzogenen Klagen, Widersprüchen, wüsten Beschimpfungen etc. etc. überzieht, ergibt sich ein anderes Bild.

Bei der Bewertung solcher Dinge ist halt auch Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt.

Wir unterscheiden übrigens auch danach, ob die Beschwerde rein fachlicher Natur ist oder das Agieren des Mitarbeiters im Vordergrund steht.

Gruß,

D.