Hallo,
fristlos, formlos, fruchtlos gilt tatsächlich in vielen Fällen, weil Dienstaufsichtsbeschwerden selten Dinge beschreiben die tatsächlich von rechtlicher Bedeutung sind. Das trifft auf sicher über 90% der von Laien verfassten Beschwerden zu. Anders sieht es schon aus, wenn ein Fachmann (Jurist) mal ausnahmsweise in einem ganz konkreten Fall zur Feder greift und den Sachverhalt schon mal sauber rechtlich würdigen kann und dann eben auch konkrete rechtlich bedeutsame Punkte anspricht. Solche Beschwerden haben dann u.U. durchaus Aussicht auf Erfolg und können mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Betroffenen Mitarbeiter mit allen Konsequenzen enden.
Das soll jetzt natürlich nicht heißen, dass die 90% Privatleute alles nur Querulanten wären, aber wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, die Dinge in rechtlich einwandfreier und nachvollziehbarer Argumentation auf den Tisch zu bringen, kann der Dienstvorgesetzte nun mal nichts machen, und der Angegriffene wird aus abstrakten Allgemeinplätzen im Gespräch mit dem Vorgesetzten ganz sicher kein ihm konkret vorwerfbares Verhalten machen.
D.h. typische Formulierungen wie: „X behandelt mich wie den letzten Dreck, meldet sich nicht bei mir, …“ haben keine Chance, während: „X hätte mich gem. § 123 im Schreiben vom … über … aufklären müssen und hätte gem. § 124 meinen Antrag vom … bis zum … in Form eines … bescheiden müssen“ durchaus den gleichen Sachverhalt betreffend durchaus Konsequenzen haben können.
Und ja, schlimmstenfalls geht die Sache so weit, dass jemand aus dem Dienst entfernt wird (sicher nicht wegen einer Lapalie, aber wenn sich immer gleiche Beschwerden häufen, ist selbst ein Beamter in Deutschland nicht sicher). Hatte neulich selbst so einen Fall bei einer Staatsanwaltschaft, wo sich die Kollegen offenbar Reihenweise beschwert hatten und jemand dann gehen musste.
Was das Verfahren angeht, so gibt es üblicherweise schriftliche oder telefonische Rückfragen des Dienstvorgesetzten und dann eine interne Anhörung/Stellungnahme des Angegriffenen. Danach bekommt man dann einen Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist.
Gruß vom Wiz
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