Aufenthalt?Wie lange?

Von: , Frage gestellt am Fr, 24. Jun 2005

Hallo Ihr Lieben,

weiss jemand von Euch bescheid ueber das Recht, wie lange sich ein amerikanischer Zivilist in Deutschland aufhalten darf, der derzeit bei der Air Force beschaeftigt ist und zwecks Kasernenschliessung ohne Job nach Deutschland geht und sich von dort aus einen sucht?

Freue mich ueber jede Antwort.


Liebe Gruesse

Mausi

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Aufenthalt?Wie lange?

    Hallo!

    Also ob es in diesem Fall irgendwelche Spezialregelungen gibt weiß ich nicht. Allgemein gilt für US-Bürger: 3 Monate Aufenthalt im Schengen Gebiet in einem Zeitraum von 6 Monaten.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Aufenthalt?Wie lange?

      Also ob es in diesem Fall irgendwelche Spezialregelungen gibt
      weiß ich nicht. Allgemein gilt für US-Bürger: 3 Monate
      Aufenthalt im Schengen Gebiet in einem Zeitraum von 6 Monaten.
      Hi.. nur noch ein Zusatz, der US-Bürger darf in den 3 Monaten aber nicht arbeiten. Sollte er einen Job gefunden haben, muss er vorher die Ausländerbehörde aufsuchen, die (ggf. mit Arbeitsamts-Abfrage) sich dann um seinen Aufenthalt kümmert.

      Ciao,

      Bea

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Aufenthalt?Wie lange?

        Hi.. nur noch ein Zusatz, der US-Bürger darf in den 3 Monaten
        aber nicht arbeiten. Sollte er einen Job gefunden haben, muss
        er vorher die Ausländerbehörde aufsuchen, die (ggf. mit
        Arbeitsamts-Abfrage) sich dann um seinen Aufenthalt kümmert.
        ...womit wir wieder beim Hauptmann von Köpenik gelandet sind.
        Es gibt nicht Neues unter der Sonne.
        Gruss - digi

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Aufenthalt?Wie lange?


          Der Betreiber des Forum :
          www.binational-in.de
          ist mit ner Amerikanerin verheiratet und
          müßte es "besser" wissen.........






          Hi.. nur noch ein Zusatz, der US-Bürger darf in den 3 Monaten aber nicht arbeiten. Sollte er einen Job gefunden haben, muss
          er vorher die Ausländerbehörde aufsuchen, die (ggf. mit
          Arbeitsamts-Abfrage) sich dann um seinen Aufenthalt kümmert.
          ...womit wir wieder beim Hauptmann von Köpenik gelandet sind.
          Es gibt nicht Neues unter der Sonne.
          Gruss - digi

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