Arbeitslos und Krankengeld

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Jul 2005
Hallo,

ein Bekannter von mir ist derzeit arbeitslos (ALG I) und war längere Zeit krankgeschrieben. Er bezog Krankengeld. Auf seine Anfrage hin wurde ihm vom AA mitgeteilt, dass sich dadurch die Bezugsdauer des ALG I nicht verlängert. Sprich: angenommen, er würde ohne Krankheit bis Ende September ALG I bekommen, ist das AA der Meinung, dass er in jedem Fall ab Oktober unter ALG II fällt. Da er jedoch für 2 Monate Krankengeld bezogen hat, bin ich der Meinung, dass, da der Anspruch auf ALG I diese zwei Monate durch die Zahlung von Krankengeld ruhte, er bis Ende November ALG I bekommen müsste und erst danach unter ALG II fallen würde. Ich hab irgendwo mal was darüber gelesen, kann mich aber nicht mehr erinnern, wo.... Kann jemand helfen?

Grüßle von HariBoo

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 34 Minuten 2 hilfreich
    Re: Arbeitslos und Krankengeld
    Da er jedoch für 2 Monate Krankengeld bezogen hat,
    bin ich der Meinung, dass, da der Anspruch auf ALG I diese
    zwei Monate durch die Zahlung von Krankengeld ruhte,
    ja, das ALG ruht in der zeit. es wird aber so angerechnet als wenn es gezahlt würde. ist schon korrekt so. Ich hab irgendwo mal was darüber gelesen,
    kann mich aber nicht mehr erinnern, wo.... Kann jemand helfen?
    steht im gesetz. § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III

    Laura
    • Antwort von nach 2 Tagen 3 hilfreich
      Re^2: Arbeitslos und Krankengeld
      Hallo,

      also was hier so an vermeindlich sicheren Auskünften gegeben wird...

      § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III regelt zwar das Ruhen der Leistung. Das war aber nicht die Frage. Klar ruht Alg 1 während Krankengeld. Der Betroffene möchte ja auch nicht Alg1 und Krankengeld gleichzeitig.

      Die Frage ist, ob sich die Arbeitslosengeldanspruchsdauer während der Zeit des Krankengeldbezuges (es geht nicht nur um Krankheit, sondern um Krankengeldbezug durch die Krankenkasse nach der 6. Woche der Leistungsfortzahlung) mindert.

      Dies regelt §128 SGB III
      "(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um
      1. die Anzahl von Tagen, für die der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei
      Arbeitslosigkeit erfüllt worden ist,
      ..."

      Dort steht keine Regel über Krankengeld. Da der Anspruch während dieser Zeit auch nicht erfüllt wurde (er hat während des Krankengeldbezuges kein Alg1 erhalten-wegen des Ruhens), mindert sich auch nicht die Anspruchsdauer.

      Alles klar?

      Gruß
      Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Arbeitslos und Krankengeld
    Hallo, also es ist traurig, aber wahr - die Zeit des ALG I - Bezuges verlängert sich nicht automatisch um die Zeit der Krankschreibung.
    Wäre er mit Eintritt der Krankschreibung noch nicht arbeitslos gemeldet gewesen, dann hätte er seinen vollen zeitanspruch behalten. So hat der die berühmte A-Karte gezogen.
    Gruß zaubermaus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      ???
      Hallo,

      also, wenn ich den entsprechenden Paragraphen im SGB III lese ( war es der §142??), dann steht da eindeutig, daß das Alg während des KG-Bezuges ruht. Woher nehmt Ihr denn Eure Erkentnisse??

      Fragend schauend
      Holger
      Hallo, also es ist traurig, aber wahr - die Zeit des ALG I -
      Bezuges verlängert sich nicht automatisch um die Zeit der
      Krankschreibung.
      Wäre er mit Eintritt der Krankschreibung noch nicht arbeitslos
      gemeldet gewesen, dann hätte er seinen vollen zeitanspruch
      behalten. So hat der die berühmte A-Karte gezogen.
      Gruß zaubermaus
      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: ???
        Hallo,
        ja, das stimmt, der Anspruch ruht, und da beide Leistungen nicht nebeneinander gezahlt werden, wird die Zeit aber auf den Gesamtanspruch angerechnet. Würde im Gesetz stehen dass der
        Anspruch auf ALG während des Krankengeldbezuges nicht besteht bzw.
        ausgeschlossen ist, dann würde sich die Zeit des Krankengeldbezuges
        an diesen anschliessen - so leider nicht.
        Gruss
        Günter Czauderna
        • Antwort von nach 3 Tagen 2 hilfreich
          Re^2: Quatsch
          Hallo,
          ja, das stimmt, der Anspruch ruht, und da beide Leistungen
          nicht nebeneinander gezahlt werden, wird die Zeit aber auf den
          Gesamtanspruch angerechnet. Würde im Gesetz stehen dass der
          Anspruch auf ALG während des Krankengeldbezuges nicht besteht
          bzw.
          ausgeschlossen ist, dann würde sich die Zeit des
          Krankengeldbezuges
          an diesen anschliessen - so leider nicht.
          Stimmt nicht, der Anspruch auf Arbeitslosengeld1 (Alg) ruht für die Zeit des Krankengeldbezuges, die Bewilligung der Leistung wird aufgehoben oder nur bis zum Beginn des Krankengeldes befristet bewilligt. Die Anspruchsdauer auf Alg mindert sich nicht um Zeiten des Krankengeldbezuges, da kein Alg gezahlt wird!!!
          s. mein Beitrag v. 07.07. mit Rechtsgrundlage

          Gruß
          Peter
          • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
            Re^3: Quatsch
            Hallo Peter,
            vielleicht habe ich Wahrnehmungsschwierigkeiten -
            was war an meiner Antwort Quatsch ???
            Gruss
            Günter Czauderna
            • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: Quatsch
              Hallo Peter,
              vielleicht habe ich Wahrnehmungsschwierigkeiten -
              was war an meiner Antwort Quatsch ???
              Gruss
              Günter Czauderna
              Hallo,
              ja, das stimmt, der Anspruch ruht, und da beide Leistungen nicht :nebeneinander gezahlt werden, wird die Zeit aber auf den :Gesamtanspruch angerechnet.
              Es erfolgt eben keine Anrechnung der Krankengeldzeit auf den Alg1 Gesamtanspruch. Die Alg Anspruchsdauer mindert sich nicht um Zeiten des Krankengeldes. Würde im Gesetz stehen dass der
              Anspruch auf ALG während des Krankengeldbezuges nicht besteht bzw.
              ausgeschlossen ist, dann würde sich die Zeit des Krankengeldbezuges
              an diesen anschliessen - so leider nicht.
              Genau das steht doch im Gesetz, der Anspruch auf Alg1 besteht nicht für die Zeit des Krankengeldanspruchs, da er ruht (§142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).

              Gruß
              Peter
            • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
              Re^5: Quatsch
              Hallo,
              das habe ich doch nicht geschrieben, dass sich der Anspruch auf ALG
              mindert, ich meinte vielmehr, dass er sich nicht verlängert -
              wir meinen schon das gleiche, drücken aber anders aus.
              Gruss
              Günter Czauderna
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