Antrag auf ALG II / Zusatzblatt 3

Hoffentlich kann mir jemand helfen. Es geht um den ALG II-Antrag, genauer um das Zusatzblatt 3. Ich habe diesbezüglich im Internet ein Artikel gefunden, indem steht dass man das Zusatzblatt 3 nur dann ausfüllen muss, wenn man auf dem eigentlichen Antrag ankreutzt, dass man mehr als 4850 € verdient. Stimmt denn das. Also, in meinem Fall, da ich weniger habe müsste ich mein Vermögen nicht angeben. Bitte um Hilfe. danke

Hallo,

zusatzblatt 3 muss ausgefüllt und abgegen werden.
Dort wird auch nach dem Girokonto, Sparbücher und Einlagen etc. gefragt.

Gruß
Rocco

Nochmals eine Frage zum Antrag. Muss ich Zusatzblatt 2 ausfüllen. Hintergrund ist dieser, dass ich ab 01.08 arbeitslos bin, aber keinen Anspruch habe, da ich leider nach meinem Studium nicht 12 Monate sondern nur 10 1/2 Monate gearbeitet habe. Danke

Bin mir da nicht so sicher. Habe grad eine Quelle gefunden, wo das auch drin steht, sogar von der Bundesregierung:

http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.690627/Al…

Was haltet ihr davon?

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das eine Nichtabgabe die Bearbeitung deines Antrages verzögert.
Das sind Erfahrungswerte aus dem Verwandtenkreis, wobei ich beim Asfüllen geholfen habe.
Man wird dich anschreiben und einen Termin zur Abgabe des Zusatzblattes 3 machen. Schliesslich wissen die Aamitabeiter nicht, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder nicht wenn du dieses Blatt nicht ausfüllst.
Deswegen lieber alle relevanten Daten eintragen und abgeben.

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Hallo Marco,

das Zusatzblatt drei muss dann ausgefüllt werden, wenn unter Punkt VII auf Seite 5 eines der beiden Kästchen „JA“ angekreuzt wurde. Es steht ja auch drunter: „Wenn eine der beiden Fragen mit „ja“ beantwortet wurde, ist das Zusatzblatt 3 auszufüllen.“

Ich habe bereits im letzten Jahr einen Antrag auf ALG II abgegeben und in diesem Jahr einen zweiten. Wenn es auf Grund vieler Missverständnisse seitens der Arbeitsagentur/ des Jobcenters auch zu Überzahlungen und anderem Chaos kam (ich hatte zwischendurch eine ABM, eine befristete Stelle und bin auch jetzt wieder in Arbeit), das Zusatzblatt 3 wurde von mir nie gefordert, da ich alleinelebend bin und angeben konnte, dass mein Vermögen die Grenze von 4850 Euro nicht überschreitet.

Als ich allerdings im letzten Jahr in einer Beratungsstelle arbeitete, die beim Sozialamt als Hilfestellung für die Erstantragsteller eingerichtet wurde, bekamen wir dort vom Amtsleiter gesagt, dass wir jeden Antragsteller das Zusatzblatt 3 ausfüllen lassen sollten. Man erhoffte sich dort, auf diese Weise versuchten Sozialbetrug aufdecken zu können. Mir ist auch bekannt, dass Antragsteller die ihren Antrag alleine ausgefüllt hatten und das Zusatzblatt nicht abgegeben hatten, aufgefordert wurden es nachzureichen.

Ich gehe also davon aus, dass grundsätzlich das Zusatzblatt nicht ausgefüllt werden muss, wenn das Vermögen unter der Grenze bleibt. Allerdings ist dabei zu beachten, was alles zu Vermögen zählt: Auto, eigener Grundbesitz (auch unbebaut), Schmuck, Antiquitäten, Gemälde, wertvolle Sammlungen etc. Wenn allerdings die Amtstelle bei der der Antrag abzugeben ist darauf besteht, würde ich auf jeden Fall in den sauren Apfel beißen und das Blatt mit abgeben. Ein „verschnupfter“ Sachbearbeiter kann einem das Leben ganz schön schwer machen.

Saurer Apfel übrigens nicht deshalb, weil man irgendetwas angeben müsste was dem Finanzamt nicht sowieso bekannt sein dürfte, sondern weil ein recht heftiger Papierkrieg damit verbunden sein kann, alle notwendigen Nachweise / Bescheinigungen zusammen zu bekommen, je nachdem was man so für Geldanlagen oder sonstige Werte hat.

Gruß Rotraut

Hallo Marco,

Zusatzblatt 2 musst du ausfüllen, sobald du irgendeine Form von Einkommen hast. Beachte dabei, dass auch die Zinsen eines Sparbuches, auch wenn es nur ein paar Cent sind, als Einkommen gelten. Außerdem gelten sogar einmalige Zahlungen als Einkommen: Steuerrückzahlungen, Erbschaften etc.

Wenn du seit dem 01.08. arbeitslos bist, wie kommt es, dass du diese Fragen erst jetzt stellst. Du hättest den Antrag doch schon lange abgeben müssen.

Üblicherweise meldet man sich beim Jobcenter / der Agentur für Arbeit, sobald man von seiner Arbeitslosigkeit erfährt. Dort bekommt man den Antrag mit dem Hinweis ihn schnellstmöglich ausgefüllt abzugeben (Bescheinigungen und Nachweise können nachgereicht werden).

Da du ja im Juli bereits gewußt haben wirst, dass dein Arbeitsverhältnis endet, hättest du zu diesem Zeitpunkt den Antrag stellen müssen. Damals hättest du als Einkommen auf jeden Fall noch deinen Lohn für Juli mit angeben müssen.

Gruß Rotraut