Hallo maxet,
(besserer Kündigungsschutz,
Ja.
mehr Urlaub etc.).
Nein, bei Gleichgestellten nicht
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/s... (3)
"3) Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen
mit Ausnahme des § 125 (§ 125 regelt den Mehrurlaub) und des Kapitels 13 angewendet."
Dem
Antrag wird i.d.R. dann stattgegeben, wenn bei dieser
Tätigkeit (=dieser Arbeitsstelle) die Einschränkung der
Leistungsfähigkeit ähnlich wie für einen 50%GdBer ist.
Mit der Leistungsfähigkeit hat das nicht nur zu tun. ->
"(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen,
wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen)."
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/s...
MfG