Betreuung im Alter
Von: , Frage gestellt am Sa, 3. Jun 2006
Hallo
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Meine Mutter (85) leidet an Demenz. Ihr wurde Anfang diese Jahres per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin zugewiesen. Begründung: ich wohne in Nürnberg, meine Schwester in Krefeld und unsere Mutter in Trier. Hier wäre, lt. AG Trier, die Entfernung zu gross um sich um die Mutter zu kümmern.
Der 1. Anruf von der Betreuerin bei mir drehte sich ums Vorstellen und um die Frage, wo denn der Schlüssel zum Bankschliessfach sei! Sie habe jetzt die Kontovollmacht und hätte mich auf der Bank schon austragen lassen! Da hat's bei mir schon gefunkt! Letztendlich ist meine Mutter ja weder entmündigt noch verblödet!
Am Anfang war es so, dass tägl. vom MHD jemand kam und ihr die Beine verbunden hat (wegen Thrombosegefahr). Punkt 12Uhr stieg meine Mutter in den Stadtbus und fuhr in die Stadt, lief den ganzen Nachmittag hin und her und am Abend gegen 19Uhr wieder zurück in die Wohnung. Sie lebt allein, da mein Vater vor 10 Jahren verstarb.
Aufgrund dessen, dass sie soviel wie nichts mehr gegessen bzw. getrunken hat, infolgedessen auch stark abmagerte, hat ihre Hausärztin einen Antrag auf Betreuung gestellt. Ein weiterer Grund war auch, dass sich meine Mutter paarmal verlaufen hat und von Nachbarn zu ihrer Wohnung zurückbegleitet wurde.Lt. ihrer Hausärztin wurde dann auch eine zunehmende Demenz festgestellt. Ihre Wohnung hat sie total vernachlässigt, gewaschen hat sie sich auch nicht mehr richtig, Wäsche im Handwaschbecken gewaschen usw usw.
Jetzt kam sie auf "Befehl" ihrer Betreuerin ins Krankenhaus (Begründung medikamentöse Einstellung, "mal wieder aufpäppeln" (O-Ton Betreuerin)
Letzte Woche rief mich die Betreuerin an und sagte mir dass ab Freitag ein Platz im Pflegeheim (mit Dementenstation) frei sei und sie am Dienstag vom Krankenhaus ins Pflegeheim gebracht wird.
Die Wohnung würde sie dann auch kündigen, wüsste aber nicht wie lange die Kündigungsfrist sei und bla bla.
Auf meine Frage, wie es denn dann mit der Wohnungsauflösung wäre entgegnete sie mir: Ja, dass nehme ich alles in die Hand. Ich habe da eine Firma die Wohnungsauflösungen macht. Die räumen alles aus, nehmen die Sachen, die sie noch gebrauchen können und verkaufen das auf dem Trödelmarkt. Insofern ist die Wohnungsauflösung dann kostenlos, weil die ja alles mitnehmen.
Und wenn ich und meine Schwester dann am Montag kämen, würde sie den Wohnungsschlüssel im Krankenhaus hinterlegen, damit wir in die Wohnung können, dort Bekleidung usw. raussuchen und die ins Pflegeheim bringen würden.
Alles andere MUSS so bleiben wie es ist. Wir dürften nichts wegnehmen, nur gucken ob wir noch irgendwelche Versicherungsverträge, Sparbücher und dgl. vorhanden wären und ihr selbiges übergeben.
Jetzt stellt sich mir doch die berechtigte Frage: Wo bin ich eigenlich hier gelandet? Wem gehört eigentlich die Wohnung meiner Mutter? Da stehen u.a. Möbel drin, die man auf dem Antiquitätenmarkt verkaufen kann.Bilder, Holzfiguren, usw usw.
Es kann doch nicht rechtens sein, dass uns verboten wird, aus der ureigenen Wohnung etwas rauszunehmen.
Und dass die Entsorgung damit geklärt wäre, dass ist mir schon klar.
Ich habe ihr darauf nur gesagt, dass ich, wenn das so ist, auch so eine Firma eröffnen werde und einmal im Monat eine Wohnungsauflösung mache. Dann bin ich saniert und brauche sonst nix mehr tun.
Hier geht's doch wirklich in erster Linie nur darum: Wo ist Geld, wo ist was zu holen! Alles andere ist eigentlich Nebensache. Es kann doch nicht sein, das mir verboten wird die Wohnung meiner eigenen Mutter aufzulösen. Wo steht das geschrieben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruss Hanne
