Notarzt alarmiert - Rechnung bekommen?

Hallo, ihr lieben Wissenden,

stimmt es, dass man als Auftraggeber, der in Deutschland den Notarzt ruft, für
die Einsatzkosten aufkommen muss, wenn es doch nichts Lebensbedrohliches war?

Ein Freund, der für eine auf dem Gehweg liegende hilflose Person den
Krankenwagen (wie auch immer die korrekte Terminologie lautet) rief, bekam das
im Nachinein erzählt. Einer Bekannten in NRW wurde dies auch am Telefon gesagt,
als sie für ihr Kind den Notarzt rief.

Weiß jemand
a.) Ob das tatsächlich aktuell ist?
b.) Wie hoch diese Kosten in etwa sind (50,- Euronen, 500,- oder eher 5.000,-)?
c.) Was man sich dabei gedacht hat? Als Laie kann man die Bedrohlichkeit einer
medizinischen Notlage doch gar nicht beurteilen und kommt, weil man es gut
meint, finanziell am Ende in Teufels Küche.

Wer weiß was?
Schon jetzt schönen Dank!
LG
Edith

Hallo Edith,

eine rechtsverbindliche Antwort kann ich Dir nicht geben, aber ich habe schon mehrfach Feuerwehr, Polizei oder Rettungswagen gerufen, ich habe nie eine Rechnung bekommen.

WEnn Du natürlich aus Spass soetwas machst, kann das teuer werden. Ich meine mich zu erinnern, das ein bewußter Fehlalarm bei der Feuerwehr vor 10 Jahren 350 DM kostete, das wird aber sicher von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Gruß Volker

Hallo,
wenn kein Vorsatz zu erkennen ist, zahlt die Kasse des „Patienten“
diesen Einsatz, denn irgendetwas ist immer, was einen Arzt notwendig
macht. Es sollte allerdings nicht zur Regel werden.
Wir hatten mal einen Fall, da hat die Patientin für sich selbst
immer den Notarzt gerufen, ohne dass es medizinisch notwendig
gewesen wäre - nachdem dann einmal die Zahlung verweigert wurde
und sie 500,00 € selbst berappen musste, fand sie dann auch wieder
den Weg zu ihrem Hausarzt, aber wie gesagt, das war die Ausnahme.
Gruss
Czauderna

Den kompletten Einsatz muss man nur zahlen, wenn man vorsätzlich einen Fehleinsatz verursacht.
Du kannst als Privatmann am Telefon auch sagen, dass du gerne zehn Hubschrauber und 20 Notärzte vor Ort hättest, was am Ende rausgeschickt wird entscheidet ausschließlich der Zuständige in der Rettungsleitzentrale auf Grund der vom Meldenden gemachten Angaben!

Gruß Andreas

Hallo!

stimmt es, dass man als Auftraggeber, der in Deutschland den
Notarzt ruft, für
die Einsatzkosten aufkommen muss, wenn es doch nichts
Lebensbedrohliches war?

Ob eine Situation lebensbedrohlich ist oder nicht, kann man als Laie ja nicht einschätzen. Ich würde sowieso eher dazu anraten, die Dinge nicht zu verharmlosen, wenn Hilfe benötigt wird. Es macht keinen Sinn, wenn etwa die Leitstelle, weil man keine Umstände machen will und man den Ball bewusst flach hält, in der Hoffnung, es wird schon nichts schlimmes sein, an den ärztlichen Notdienst verweist, nur, damit dieser vor Ort feststellt, dass dringend ein Notarzt alarmiert werden muss. Das passiert recht oft.

Gruß,

Florian.

Hi,
der, der den Notarzt ruft, muss den Notarzteinsatz nicht bezahlen. Den bezahlt die Krankenkasse des Patienten oder, wenn er nicht versichert ist und auch kein Geld hat, das Sozialamt. Wenn man natürlich absichtlich den Notarzt ruft, obwohl es keinen Grund gibt, kann man schon mal selbst zur Kasse gebeten werden, wie ja schon gesagt wurde. Die Kosten dürften so im Rahmen von 500,- EUR liegen.
Ich selbst habe auch schon 1 oder 2mal einen Notarzt für andere Personen gerufen und musste das nie bezahlen. Das ist, wie gesagt, eine Krankenkassenleistung. Und ob der Notarzt kommt, entscheidet ja die Einsatzstelle nach den Angaben, die man am Telefon macht, und nicht der Anrufer. Wenn er also nach bestem Wissen wahre Angaben macht, hat er seine Pflicht damit erfüllt.

Gruß
Nelly

Vielen Dank an euch alle!
So, da bin ich ja beruhigt … Ich hatte schon Bedenken, man würde für
Hilfsbereitschaft oder medizinische Ahnungslosigkeit mit einer Geldstrafe
belegt.

Das wäre zwar amtliche „Anstiftung zur unterlassenen Hilfeleistung“, aber,
ehrlich gesagt, gewundert hätte mich das nicht.

Liebe Grüße und nochmals ein herzliches Dankeschön

Edith

P.S.: Anmerkung
Hi,

das bei Deiner Bekannten könnte folgendes gewesen sein:

Fordert man einen Krankenwagen an und hat (noch) keinen Transportschein (=Arzt verschreibt den Transport) wird man bei manchen Organiationen aufgefordert vor dem transport eine Kostenübernahmeerklärung zu unterschreiben. Bedeutet, wenn der Arzt/ Patient den Transportschein nicht nachreicht, muss er den Transport selber bezahlen.

z.B.: Jemand ist mit dem Fuß umgeknicks und ruft beim Arzt an, der verweist ihn direkt ans Krankenhaus. Jetzt holt der Patient einen Krankenwagen zum Transport. Im Anschluß bekommt er aber keinen Krankenwagen verordnet, da der Arzt der Meinung ist er hätte auch ein Taxi nehmen können. Bei solchen Fällen sichen sich Krankentransportunternehmen durch eine Kostenübernahmeerklärung ab… und so etwas könnte es bei der Bekannten gewesen sein. Hier handelt es sich dann aber nicht um einen Notfall (auch wenn es dem Betroffen so erscheint) sondern um eine Dienstleistung.

Gruß
Juhe

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Hallo, ihr lieben Wissenden,

stimmt es, dass man als Auftraggeber, der in Deutschland den
Notarzt ruft, für
die Einsatzkosten aufkommen muss, wenn es doch nichts
Lebensbedrohliches war?

Nein, dies ist ein sogennanter „Alarm in guter Absicht“.

Die Leitstelle sollte auch genau nachfragen, was los ist und somit das geeignete Rettungsmittel entsenden. Wir hatten auch öfter den Fall, das der Notarzt nicht nötig war und haben ihn dann auf der Anfahrt (wenn er noch nicht da war ) über Funk abbestellt.

Wenn jedoch böswillig alarmiert wurde, steht es dem Leistungserbringer frei, dem Verursacher eine Rechnung zu schicken - das ist aber sehr aufwändig und langwierig, wurde bei uns selbst im Wiederholungsfalle nicht gemacht. Trotzdem wurde immer ein Wagen geschickt.

Ein Freund, der für eine auf dem Gehweg liegende hilflose
Person den
Krankenwagen (wie auch immer die korrekte Terminologie lautet)
rief, bekam das
im Nachinein erzählt. Einer Bekannten in NRW wurde dies auch
am Telefon gesagt,
als sie für ihr Kind den Notarzt rief.

Wenn die Bekannte für einen harmlosen gippalen Infekt den Notarzt rief, kann es sein, das sie auf den Behandlungs- bzw. Transportkosten sitzen bleibt (Verhältnismässigkeit der Mittel, der kassenärztliche Notdienst hätte auch gereicht)

Der Rettungsdienst hat jedoch eine Beförderungspflicht, das heisst, wenn der Patient trotz Aufklärung über eventuelle Nichtübernahme der Kosten durch die Krankenkasse (weil z.B. Bagatelle)auf einen Transport besteht, müssen die Kollegen ihn mitnehmen.

Weiß jemand
a.) Ob das tatsächlich aktuell ist?
b.) Wie hoch diese Kosten in etwa sind (50,- Euronen, 500,-
oder eher 5.000,-)?

Krankentransport innerorts etwa ab 60 Öre, Rettungswagen mit Blauhorn und Martinslampe ab 400 Öre, Notarzt zusätzlich etwa 300 Öre, je nach Gebiet unterschiedlich. Feuerwehr kommt separat, aber man kann mal 100 Öre ansetzen, plus Zeit/Person/Fahrzeug

c.) Was man sich dabei gedacht hat? Als Laie kann man die
Bedrohlichkeit einer
medizinischen Notlage doch gar nicht beurteilen und kommt,
weil man es gut
meint, finanziell am Ende in Teufels Küche.

Nein, auf keinen Fall!

Wer weiß was?
Schon jetzt schönen Dank!
LG
Edith

Kosten
Hier kam letzte Woche erst die Rechnung für Notarzt + Rettungswagen (inkl. Transport ins Krankenhaus) an (privat versichert): 594,- Euro (war in Bergheim, NRW).

Solange da kein Mißbrauch stattfindet muß das sicher niemand aus eigener Tasche zahlen - lieber einmal zu viel angerufen als zu wenig. Wenn ein medizinischer Laie eine für ihn offensichtlich hilfbedürftige/verletzte Person auffindet ist es wohl klar (wenn nicht sogar seine Pflicht) die Rettungsleitstelle zu informieren - und wenn er dann den Sachverhalt korrekt schildert kann ihm nachher auch keiner was. Wenn man sagt „hier hat sich jemand mit dem Hammer auf den Finger gehauen und das tut ihm jetzt etwas weh“ wird die Leitstelle sicher keinen Notarzt los schicken, wenn man allerdings sagt „hier hat sich gerade jemand die Hand abgeflext“ ist der Notarzt wohl auch angebracht.

PS: „jemand“ sagt man natülich nicht, sondern formuliert das etwas genauer, sollte nur ein Beispiel sein

Hallo Tino,

Hier kam letzte Woche erst die Rechnung für Notarzt +
Rettungswagen (inkl. Transport ins Krankenhaus) an (privat
versichert): 594,- Euro (war in Bergheim, NRW).

Das ist wohl ein Vorteil der Privatversicherung, dass man eine detailierte Rechenung bekommt.

Solange da kein Mißbrauch stattfindet muß das sicher niemand
aus eigener Tasche zahlen - lieber einmal zu viel angerufen
als zu wenig. Wenn ein medizinischer Laie eine für ihn
offensichtlich hilfbedürftige/verletzte Person auffindet ist
es wohl klar (wenn nicht sogar seine Pflicht) die

Warum müssen Fahrschüler einen Erste Hilfe Kurs machen? Weil man verpflichtet ist zu helfen.
Ich denke, wir sind uns einig, dass man Hilfe leisten muss, so gut man es kann.

Ich kann wirklich nur meine Bitte nochmal sagen, seit aufmerksam, wachsam, bitte nicht im Stil eines Blockwarts, und aber auch kein Risiko eingehen.

Eine Hilfe ist aber auch schon, Ansehen, Ansprechen, Anfassen, oder die Polizei oder Feuerwehr zu rufen.

Gruß Volker